Nach dem Aus für die geplante ZUE im Hotel Van der Valk – Gibt es Zusatzvereinbarungen mit dem Hotel?

Kleine Anfrage
vom 14.09.2023

Kleine Anfrage 2556

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Nach dem Aus für die geplante ZUE im Hotel Van der Valk Gibt es Zusatzvereinbarungen mit dem Hotel?

Der 7. September 2023 war ein guter Tag für die Bürger der Stadt Gladbeck.

Nach einer harten (politischen) Auseinandersetzung der Landesregierung sowie der Bezirksregierung Münster mit allen im Rat der Stadt Gladbeck vertretenen Fraktionen, mit der Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck (SPD) und nicht zuletzt mit den betroffenen Bürgern wurde das Ende des Projekts „ZUE am Standort Van der Valk“ verkündet.

Im Nachgang stellt sich dabei die Frage, ob es nach den langen Vertragsverhandlungen und den bereits sehr weit fortgeschrittenen Planungen zu einer finanziellen Entschädigung des Landes NRW an das Hotel bzw. die Hotelgruppe kommt.

Von größtem Interesse ist auch – insbesondere für die betroffenen Bürger –, wie verlässlich und belastbar die Entscheidung ist, wie also die Landesregierung in Zukunft z. B. bei einem Verkauf oder Betreiberwechsel agieren würde.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist nach der Absage der Landesregierung zur Umwidmung des Hotels Van der Valk in Gladbeck in eine ZUE eine finanzielle Entschädigung des Landes NRW an das Hotel an die Hotelgruppe vorgesehen? (Bitte auch die gesetzliche Grundlage benennen)
  2. In welcher Höhe ist eine Entschädigung vorgesehen?
  3. Im Rahmen der Ratssitzung der Stadt Gladbeck am 07. September 2023 wurden drei Vorlagen von der Tagesordnung genommen. Dabei ging es – jeweils in Bezug auf das Grundstück des Hotels Van der Valk – um einen Bebauungsplan (Vorlage Nr. 2304091), einen Flächennutzungsplan (Vorlage Nr. 2304082) und die Anordnung einer Veränderungssperre (Vorlage Nr. 2304103). Inwieweit kann sich die Stadt Gladbeck darauf verlassen, dass von der aktuellen Entscheidung (das Projekt „ZUE am Standort Van der Valk“ einzustellen) auch in Zukunft nicht abgewichen wird?
  4. Inwieweit kann die Landesregierung einen Ankauf der Immobilie ausschließen, wenn von Seiten des Hotels ggf. in Zukunft ein entsprechendes Angebot vorliegt?
  5. Inwiefern sieht sich die Landesregierung dauerhaft an die Entscheidung gebunden, also auch, wenn es ggf. zu einem Betreiberwechsel kommen sollte?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-5933

 

1 Vgl. https://gladbeck.more-rubin1.de/meeting.php? ; Top 16-18

2 Ebd.

3 Ebd.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2556 mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau du Digitalisierung beantwortet.

  1. Inwiefern ist nach der Absage der Landesregierung zur Umwidmung des Hotels Van der Valk in Gladbeck in eine ZUE eine finanzielle Entschädigung des Landes NRW an das Hotel an die Hotelgruppe vorgesehen? (Bitte auch die gesetzli­che Grundlage benennen)
  2. In welcher Höhe ist eine Entschädigung vorgesehen?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Entschädigungszahlung an die Van der Valk GmbH ist nicht vorgesehen.

  1. Im Rahmen der Ratssitzung der Stadt Gladbeck am 07. September 2023 wurden drei Vorlagen von der Tagesordnung genommen. Dabei ging es jeweils in Bezug auf das Grundstück des Hotels Van der Valk um einen Bebauungsplan (Vorlage Nr. 2304091), einen Flächennutzungsplan (Vorlage Nr. 2304082) und die Anord­nung einer Veränderungssperre (Vorlage Nr. 2304103). Inwieweit kann sich die Stadt Gladbeck darauf verlassen, dass von der aktuellen Entscheidung (das Pro­jekt „ZUE am Standort Van der Valk“ einzustellen) auch in Zukunft nicht abgewi­chen wird?
  2. Inwieweit kann die Landesregierung einen Ankauf der Immobilie ausschließen, wenn von Seiten des Hotels ggf. in Zukunft ein entsprechendes Angebot vorliegt?
  3. Inwiefern sieht sich die Landesregierung dauerhaft an die Entscheidung gebun­den, also auch, wenn es ggf. zu einem Betreiberwechsel kommen sollte?

Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung hält sich an die getroffene Entscheidung und wird den Standort nicht weiterverfolgen.

 

MMD18-6427