Nach Krefelder Großbrand mit 1000 E-Scootern: Wie sicher ist die „Verkehrswende“ auf Basis von Elektrofahrzeugen?

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3129

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Nach Krefelder Großbrand mit 1000 E-Scootern: Wie sicher ist die „Verkehrswende“ auf Basis von Elektrofahrzeugen?

Am Abend des 7. Dezember 2023 musste die Feuerwehr gegen einen Großbrand in einer Gewerbehalle in Krefeld-Fischeln ankämpfen. In der Halle lagerten auf 1500 qm mehr als 1000 E-Scooter.1 Das Gebäude brannte in voller Ausdehnung und stürzte teilweise ein. Erschwerend kam hinzu: In der Halle brannten auch die zu den Scootern gehörenden Lithium-Ionen-Akkus, die mit Wasser heruntergekühlt werden mussten und deswegen eine umfassende Brandwache im Nachgang erforderlich machten, um eine spätere Selbstentzündung zu verhindern. Erfreulicherweise konnte ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindert werden.

Ähnliche Brandvorfälle mit Elektrofahrzeugen und dazugehörigen Akkus ereignen sich immer häufiger, bspw. zuletzt in Hannover2, und sind inzwischen regelmäßige, wiederkehrende Ereignisse, so z. B. nahe München3 oder Heilbronn4. In Einzelfällen erfolgten aus den Großbränden von Elektrofahrzeugen drastische Konsequenzen.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Krefelder Akku-Großbrand von Elektrofahrzeugen in Hinblick auf eine forcierte „Verkehrswende“, die primär auf Elektromobilität setzt?
  2. Über ein NRW-Förderprogramm wird Elektromobilität stark gefördert.6 Welche Sicherheitsanforderungen stellt das Land an Hersteller und Betreiber von Akku-Ladeinfrastruktur sowie Hersteller von Elektrofahrzeugen?
  3. Welche Schlüsse zieht das Land aus mutmaßlichen Bränden von Elektrofahrzeugen, wie dem verheerenden Brand im Rheinbahn-Busdepot in Düsseldorf-Heerdt?
  4. Erwägt das Land den Betreibern von Elektroladeinfrastruktur sowie Haltern von Elektrofahrzeugen gesonderte Sicherheitschecks abzuverlangen?
  5. Erwägt das Land ein Moratorium hinsichtlich des NRW-Förderprogramms Elektromobilität bis eine sichere Speichertechnologie für Elektrofahrzeuge verfügbar ist, die nicht dem Risiko einer Selbstentzündung unterliegt?

Klaus Esser

 

MMD18-7568

 

1 https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/krefeld-grossbrand-bei-io-hawk-in-fischeln_aid-102949103

2 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/E-Scooter-Akkus-fangen-Feuer-Logistikhalle-in-Brand,aktuellhannover15024.html

3 https://www.br.de/nachrichten/bayern/lagerhalle-fuer-e-scooter-akkus-durch-brand-schwer-beschaedigt,SuPawy3

4 https://www.focus.de/panorama/welt/feuerwehr-im-grosseinsatz-elektroautos-gehen-in-flammen-auf-raetselhafter-grossbrand-verursacht-millionenschaden_id_199813089.html

5 https://www.welt.de/vermischtes/article234310454/Elektrobus-loeste-Grossbrand-aus-Muenchen-zieht-E-Fahrzeuge-aus-dem-Verkehr.html

6 https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/marktuebersicht-e-fahrzeuge/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3129 mit Schrei­ben vom 8. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Krefelder Akku-Großbrand von Elektrofahr­zeugen in Hinblick auf eine forcierte „Verkehrswende“, die primär auf Elektromo­bilität setzt?

Aus Sicht der Landesregierung können die Klimaschutzziele im Verkehr nur durch eine An­triebswende erreicht werden, bei der möglichst viele Menschen von Verbrennerfahrzeugen auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Daher sollen bereits 2030 bis zu drei Millionen Elekt­rofahrzeuge auf den Straßen Nordrhein-Westfalens fahren.

Die Landesregierung sieht Elektrokleinstfahrzeuge als sinnvolle Ergänzung des multimodalen Mobilitätsmixes. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die Elektrokleinstfahrzeuge auch unter dem Abschnitt „Andere Formen der Nahmobilität“ in das Fahrrad- und Nahmobilitätsge-setz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

  1. Über ein NRW-Förderprogramm wird Elektromobilität stark gefördert. Welche Si­cherheitsanforderungen stellt das Land an Hersteller und Betreiber von Akku-La­deinfrastruktur sowie Hersteller von Elektrofahrzeugen?
  2. Erwägt das Land ein Moratorium hinsichtlich des NRW-Förderprogramms Elekt­romobilität bis eine sichere Speichertechnologie für Elektrofahrzeuge verfügbar ist, die nicht dem Risiko einer Selbstentzündung unterliegt?

Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Statistische Auswertungen geben keinerlei Hinweise darauf, dass Elektrofahrzeuge mit oder ohne Unfalleinwirkung eher zum Brennen neigen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Auch das Parken von Elektrofahrzeugen in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwen­deten Batterien moderner Elektrofahrzeuge nicht ausgasen. Außerdem sind Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs so sicher wie andere geparkte Fahrzeuge. Voraussetzung dafür ist die Nutzung einer zertifizierten Wallbox oder Ladesäule. Der Sicherheitsgewinn einer La­destation im Vergleich zum Laden an einer Haushaltssteckdose ergibt sich aus der direkten Kommunikation zwischen Ladestation und Fahrzeug, der elektrotechnischen Absicherung, der Temperaturüberwachung und der Verriegelung des Steckers.

Da von Elektrofahrzeugen somit keine erhöhte Brandgefahr ausgeht, stellt das Land in seinem Förderprogramm für Elektromobilität keine höheren Sicherheitsanforderungen an Herstellende und Betreibende von Ladeinfrastruktur und Herstellende von Elektrofahrzeugen. Die Landes­regierung sieht daher auch keinen Grund, ein Moratorium hinsichtlich des Förderprogramms zu erwägen.

  1. Welche Schlüsse zieht das Land aus mutmaßlichen Bränden von Elektrofahrzeu­gen, wie dem verheerenden Brand im Rheinbahn-Busdepot in Düsseldorf-Heerdt?

Nach Kenntnis der Landesregierung scheiden die acht beim Feuer im o. g. Busdepot zerstör­ten Elektrobusse als Brandursache aus.

Unabhängig davon können bei der Förderung von Elektrobussen und zugehöriger Infrastruktur nach § 13 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) im Einzelfall Ausgaben für eine Verbesserung des Brandschutzes anerkannt werden.

  1. Erwägt das Land den Betreibern von Elektroladeinfrastruktur sowie Haltern von Elektrofahrzeugen gesonderte Sicherheitschecks abzuverlangen?

Elektrofahrzeuge werden gemäß ihrer fahrzeugspezifischen Merkmale einer Fahrzeugklasse zugeordnet. In § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird festgelegt, ob das jeweilige Fahrzeug der regelmäßig durchzuführenden amtlichen Hauptuntersuchung un­terliegt. Lkw und Busse unterliegen zusätzlich der regelmäßigen amtlichen Sicherheitsprüfung. Kleinkrafträder oder auch Elektrokleinstfahrzeuge sind in Halterverantwortung in betriebsfähi­gem und sicherem Zustand zu erhalten. Eine Hauptuntersuchung ist für diese Fahrzeugklas­sen nicht vorgesehen.

Zusätzliche Sicherheitschecks im Sinne verpflichtender Zusatzuntersuchungen für Elektro­fahrzeuge können durch Landesrecht nicht angeordnet werden. Die Regelungen der StVZO sind abschließend.

 

MMD18-8006

Beteiligte:
Klaus Esser