Nach Lkw-Chaosfahrt wird über Alkoholsperren in NRW gesprochen: Welche statistischen Daten liegen zu Alkoholfahrten von Lkw-Fahrern überhaupt vor?

Kleine Anfrage
vom 19.12.2024

Kleine Anfrage 4886

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Nach Lkw-Chaosfahrt wird über Alkoholsperren in NRW gesprochen: Welche statistischen Daten liegen zu Alkoholfahrten von Lkw-Fahrern überhaupt vor?

Ein betrunkener polnischer Lkw-Fahrer hat nach einer Chaosfahrt, bei der sieben Menschen schwer verletzt und rund 50 Fahrzeuge beschädigt wurden, zu einer Debatte und der Forderung sogenannter Alkoholsperren (auch Alkolocks) geführt. Die Fahrt hatte stundenlange Sperrungen der A 46 und A 1 zur Folge. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach sich zusätzlich für mehr Kontrolle aus. Der Verband Spedition und Logistik NRW sieht Alkolocks hingegen kritisch und äußerte in diesem Zusammenhang, dass deutsche Lkw-Fahrer nicht betrunken fahren würden.1

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Welche statistischen Daten liegen zu alkoholisierten Lkw-Fahrern in NRW vor? (Bitte dokumentierte Fälle in den Jahren 2023 und 2024 ausweisen)
  2. Welche Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit alkoholisiert angetroffener LKW-Fahrer liegen in NRW vor? (Bitte absolute Zahlen und prozentuale Anteile nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)
  3. Mit welchem Erfolg werden Alkolocks in anderen Ländern bereits eingesetzt?
  4. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung sogenannter Alkolocks verbunden?
  5. Sieht die Landesregierung angesichts der Lkw-Chaosfahrt auf der A 46 besonderen Handlungsbedarf?

Klaus Esser

 

MMD18-12304

 

1 https://www.dvz.de/unternehmen/strasse/detail/news/alkoholsperren-fuer-lkw-gefordert.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4886 mit Schreiben vom 24. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Welche statistischen Daten liegen zu alkoholisierten Lkw-Fahrern in NRW vor? (Bitte dokumentierte Fälle in den Jahren 2023 und 2024 ausweisen)

Bei folgenlosen Verkehrsverstößen werden keine Verkehrsbeteiligungsarten erhoben. Die nachfolgenden vorläufigen Daten beziehen sich daher auf Verkehrsunfälle mit Stand 23. De­zember 2024, bei denen Alkoholeinwirkung bei den beteiligten Lkw-Führerinnen und Lkw-Führern unfallursächlich war.

Polizeilich bekannte Verkehrsunfälle mit Ursache Alkoholeinfluss bei der Verkehrsbeteiligungsart „Lkw“
  2023 2024
Verkehrsunfälle 266 217

 

Weitere statistischen Daten zu alkoholisierten Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrern liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Welche Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit alkoholisiert angetroffener LKW-Fahrer liegen in NRW vor? (Bitte absolute Zahlen und prozentuale Anteile nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)

Die Staatsangehörigkeiten der Lkw-Führerinnen bzw. Lkw-Führer in den unter Frage 1 auf­geführten Verkehrsunfällen bitte ich der Anlage zu entnehmen.

  1. Mit welchem Erfolg werden Alkolocks in anderen Ländern bereits eingesetzt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
  2. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung sogenannter Alkolocks verbunden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
  3. Sieht die Landesregierung angesichts der Lkw-Chaosfahrt auf der A 46 besonde­ren Handlungsbedarf?

Polizeiliche Einsätze werden grundsätzlich nachbereitet. Die in diesem Rahmen gewonnen Erfahrungen werden im Hinblick auf ihre Bedeutung für zukünftige Einsätze geprüft und er­kannte Anpassungsbedarfe z. B. im Kontext von polizeilichen Einsatzkonzeptionen oder der Ausstattung mit Einsatzmitteln einer strukturierten Befassung zugeführt.

Alkohol stellt eine Hauptunfallursache dar. Die Verhinderung und Reduzierung von Verkehrs­unfällen aufgrund von Alkoholeinwirkung sowie die Kontrolle des gewerblichen Güterver­kehrs sind Kernpunkte der Fachstrategie Verkehr der Polizei NRW.

Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse sieht die Landesregierung keinen unmittelbaren zu­sätzlichen Handlungsbedarf.

 

MMD18-12624

Beteiligte:
Klaus Esser