Kleine Anfrage 5228
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Nachfrage 2 zur Kleinen Anfrage 4974 „Meldestelle zu sogenanntem „antimuslimischen Rassismus“ (MEDAR) geht mit starker Verzögerung doch noch an den Start – Sind im Vorfeld alle Fragen beantwortet?“ – Datenerfassung ohne feste Kriterien und Kontrolle?
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf Frage 4 und 5 der Kleinen Anfrage 4974 hervorgeht, gibt es im Zusammenhang mit der Erfassung von Vorfällen durch die neue Meldestelle MEDAR weder feste Kriterien noch eine Rechtsgrundlage noch eine übergeordnete Kontrolle der Arbeit der Meldestellen. Die Kriterien für eine Erfassung von Vorfällen sind für den Bürger nicht einsehbar und bleiben völlig nebulös im Unklaren. Trotzdem soll aus den gewonnenen Daten am Ende staatliches Handeln resultieren. Zudem erhalten die beteiligten Träger in erheblichem Umfang Fördermittel aus dem Landeshaushalt, sprich: indirekt durch den Bürger, dem dann aber keinerlei Nachweis über die konkrete Mittelverwendung bzw. Einzelheiten zum Projekt mitgeteilt werden sollen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Nach welchen Kriterien werden Meldungen zu Zählfällen in der Statistik?
- Wo kann der Bürger diese Kriterien konkret einsehen?
- Mit welcher Zielsetzung wird der Bürger in diesem Zusammenhang durch die Landesregierung im Unklaren gelassen?
- Wie rechtfertigt die Landesregierung die fehlende staatliche Überwachung bzw. Überprüfung der mit der Meldestelle beauftragten Träger?
- So selbstverständlich es auch ist, dass die Träger den Vorgaben der für alle geltenden Rechtsordnung unterworfen sind, bietet dies keine Garantie der Umsetzung. Warum ist die Meldestelle MEDAR in ihrer Arbeit keiner staatlichen Kontrolle unterworfen, obwohl aus den erfassten Daten zu einem späteren Zeitpunkt staatliches Handeln resultieren soll?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5228 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Nach welchen Kriterien werden Meldungen zu Zählfällen in der Statistik?
- Wo kann der Bürger diese Kriterien konkret einsehen?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Ein durch die wissenschaftlichen Begleitungen erstellter Analyseleitfaden steuert den Prozess der Auswertung und wird laufend optimiert. Die Ergebnisse werden mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern abgestimmt. Im ersten Jahresbericht werden die Kategorien der Auswertung von Vorfällen ersichtlich. Weitere Informationen lassen sich auf den Websites der Meldestellenportale einsehen: www.diskriminierung-melden.nrw
- Mit welcher Zielsetzung wird der Bürger in diesem Zusammenhang durch die Landesregierung im Unklaren gelassen?
Durch das Melden von Vorfällen von erlebter oder beobachteter Diskriminierung wird das sogenannte „Dunkelfeld“ aufgehellt. Damit dienen die Meldestellen der Herstellung von Klarheit und Transparenz und verfolgen mit ihrer Arbeit genau das Gegenteil zu der in der Fragestellung enthaltenen Behauptung.
- Wie rechtfertigt die Landesregierung die fehlende staatliche Überwachung bzw. Überprüfung der mit der Meldestelle beauftragten Träger?
- So selbstverständlich es auch ist, dass die Träger den Vorgaben der für alle geltenden Rechtsordnung unterworfen sind, bietet dies keine Garantie der Umsetzung. Warum ist die Meldestelle MEDAR in ihrer Arbeit keiner staatlichen Kontrolle unterworfen, obwohl aus den erfassten Daten zu einem späteren Zeitpunkt staatliches Handeln resultieren soll?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Im Hinblick auf die Arbeit der Meldestellen ist zu beachten, dass diese lediglich der statistischen Erhebung diskriminierender Sachverhalte dient. Damit sind auf einer fachlich soliden und empirischen Grundlage Kenntnisse darüber zu erwarten, wo, in welcher Form und wie häufig Diskriminierung vorkommt. So können Voraussetzungen geschaffen werden, um mit Sensibi-lisierung, Prävention, Beratung und Intervention Diskriminierung erfolgreicher entgegen zu wirken. Die Meldestellen sind im Übrigen wie alle Förderprojekte an die Vorgaben der geltenden Rechtsordnung gebunden und werden im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Verwendungsnachweises überprüft.