Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3504: Empfänger von Elterngeld in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 13.05.2024

Kleine Anfrage 3826

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Zacharias Schalley AfD

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3504: Empfänger von Elterngeld in Nordrhein-Westfalen

Für Geburten ab dem 1. April 2024 hat die Bundesregierung neue Regelungen beim Elterngeld eingeführt. Die Grenzen des zu versteuernden Einkommens, ab der ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wurden abgesenkt. Für gemeinsam Elterngeldberechtigte wurde die Grenze von 300.000 € auf 200.000 € abgesenkt, für Alleinerziehende auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen. Zum 1. April 2025 wird es außerdem für gemeinsam Berechtigte eine weitere Absenkung auf 175.000 € geben.1

Darüber hinaus wird auch der gleichzeitige Bezug von Elterngeld neu geregelt. So wird ein gleichzeitiger Bezug des Basiselterngelds nur noch für maximal einen Monat bis zum. 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein.2 Die verabschiedeten Veränderungen werden die Gruppe der (potenziellen) Empfänger von Elterngeld verändern. Eine Evaluation dieser Veränderungen kann nur ex post erfolgen und ist am besten vor dem Hintergrund einer klaren Faktenlage der bisherigen Regelungen durchzuführen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Empfänger von Elterngeld in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2019 bis 2023 sind in den zwölf Monaten vor dem Erhalt dieser familienpolitischen Leistung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen?
  2. Wie hoch war das durchschnittliche und mediane Einkommen der Elterngeldempfänger in NRW in den Jahren 2019 bis 2023, die in den zwölf Monaten vor Bezug dieser familienpolitischen Leistung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und keine staatlichen Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben?
  3. Wie hoch war das durchschnittliche und mediane Elterngeld von Empfängern in NRW in den Jahren 2019 bis 2023, die in den zwölf Monaten vor Bezug dieser familienpolitischen Leistung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und keine staatlichen Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben?

Enxhi Seli-Zacharias
Zacharias Schalley

 

MMD18-9234

 

1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/spuerbare-verbesserungen-fuer-familien–234802#:~:text=F%C3%BCr%20Alleinerziehende%20wird%20ab%20dem,Lebensmonat%20des%20 Kindes%20m%C3%B6glich%20sein.

2 Ebd.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3826 mit Schreiben vom 13. Juni 2024 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie viele Empfänger von Elterngeld in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2019 bis 2023 sind in den zwölf Monaten vor dem Erhalt dieser familienpolitischen Leistung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen?

Die Ermittlung der erbetenen Daten ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Wie hoch war das durchschnittliche und mediane Einkommen der Elterngeldemp-fänger in NRW in den Jahren 2019 bis 2023, die in den zwölf Monaten vor Bezug dieser familienpolitischen Leistung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf­tigung nachgegangen sind und keine staatlichen Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz bezogen haben?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

  1. Wie hoch war das durchschnittliche und mediane Elterngeld von Empfängern in NRW in den Jahren 2019 bis 2023, die in den zwölf Monaten vor Bezug dieser fa­milienpolitischen Leistung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und keine staatlichen Unterstützungsleistungen wie Bürger­geld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz bezogen haben?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.

 

MMD18-9615