Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 941 „Straftaten innerhalb und außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte durch die untergebrachten Personen im Jahre 2022“

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1279

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 07.02.2023

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 941 „Straftaten innerhalb und außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte durch die untergebrachten Personen im Jahre 2022“

Im Rahmen des Berichts „Sicherheit von Unterkünften für Geflüchtete“ zur Sitzung des Integrationsausschusses am 30.11.2022 war die Landesregierung in der Lage, sehr genaue Angaben zu Straftaten mit der Tatörtlichkeit „außerhalb von Unterkünften“ und dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ vorzunehmen.1

Dieses Angriffsziel umfasst nicht nur „Asylbewerber bzw. Geflüchtete“ als konkrete natürliche Personen, sondern auch Straftaten gegen die Gruppe von „Asylbewerbern/Geflüchteten“ im Allgemeinen.

Für das Jahr 2021 wurden insgesamt 128 Straftaten bekannt und für 2022 bislang 87 Straftaten. Für beide Jahre wurden 16 Gewaltdelikte gemeldet. Mit Ausnahme von einer Widerstandshandlung handelte es sich ausschließlich um Körperverletzungsdelikte.

Mit Hilfe einer tabellarischen Aufstellung wurden Zahlen für das Berichtsjahr 2021 sowie vorläufige Zahlen für das Jahr 2022 vorgelegt, differenziert nach den Angriffszielen „Asylantenheim2“, „Asylbewerber/Flüchtling außerhalb Asylantenheim“, „Anteil der Gewaltstraftaten“ sowie einer PMK-Einordnung.

In Bezug auf von den Bewohnern der Flüchtlingsunterkünfte ausgehende Straftaten zum Nachteil der Beschäftigten, der Anwohner sowie anderer Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte waren im Gegensatz dazu keine Daten vorhanden.3 Das erscheint vor dem Hintergrund zahlreicher Pressemeldungen in der Vergangenheit merkwürdig.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern erfolgt eine statistische Erhebung bezüglich Straftaten innerhalb von Flüchtlingsunterkünften?
  2. Inwiefern erfolgt eine statistische Erhebung bezüglich Straftaten im näheren Umfeld von Flüchtlingsunterkünften zum Nachteil der dort untergebrachten Personen bzw. der Mitarbeiter sowie von Personen, die nicht im Zusammenhang mit den jeweiligen Flüchtlingsunterkünften stehen?
  3. Aus der Antwort der Landesregierung auf die 4. Frage der Kleinen Anfrage 941 geht hervor, dass die Anzahl der polizeilichen Maßnahmen in Flüchtlingsunterkünften offensichtlich nicht erfasst wird. Warum besteht von Seiten der Landesregierung kein Interesse, diese Straftaten statistisch aufzubereiten?
  4. Wie viele Straftaten an der Tatörtlichkeit Flüchtlingsunterkunft durch die dort untergebrachten Personen wurden in den Jahren 2021 und 2022 statistisch erfasst? (Bitte nach Anzahl und Straftatbestand listen bzw., falls die Daten nicht vorliegen, angeben, warum diese Daten nicht erhoben werden)
  5. Wie viele Straftaten in der direkten Umgebung einer Flüchtlingsunterkunft durch die dort untergebrachten Personen wurden in den Jahren 2021 und 2022 statistisch erfasst? (Bitte nach Anzahl und Straftatbestand listen bzw. falls die Daten nicht vorliegen angeben, warum diese Daten nicht erhoben werden)

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/521

2 Merkwürdige Wortwahl aus dem Original übernommen

3 Vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 941


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1279 mit Schreiben vom 3. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Inwiefern erfolgt eine statistische Erhebung bezüglich Straftaten innerhalb von Flüchtlingsunterkünften?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt.

Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen die Tatörtlichkeiten „Asylun­terkunft“ und „Flüchtlingsunterkunft“ vor. Eine weitergehende örtliche oder personale Differen­zierung ist kein Bestandteil der Erfassungsrichtlinien.

  1. Inwiefern erfolgt eine statistische Erhebung bezüglich Straftaten im näheren Um­feld von Flüchtlingsunterkünften zum Nachteil der dort untergebrachten Personen bzw. der Mitarbeiter sowie von Personen, die nicht im Zusammenhang mit den jeweiligen Flüchtlingsunterkünften stehen?

Aufgrund vorgenannter Inhalte der Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik kön­nen auf dieser Basis keine Aussagen bezüglich der erfragten Korrelationen von Opfer, Täter und Ort bzw. näherem Umfeld erfolgen.

  1. Aus der Antwort der Landesregierung auf die 4. Frage der Kleinen Anfrage 941 geht hervor, dass die Anzahl der polizeilichen Maßnahmen in Flüchtlingsunter­künften offensichtlich nicht erfasst wird. Warum besteht von Seiten der Landesre­gierung kein Interesse, diese Straftaten statistisch aufzubereiten?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 941 (Drs. Nr. 18/2711) ledig­lich ausgeführt, dass „…eine automatisierte Abfrage nach den Tatörtlichkeiten „Asylunterkunft“ und „Flüchtlingsunterkunft“ im Kontext zu in den Unterkünften eingesetzten Sicherheitskräften nicht möglich ist.“. Eine Aussage hinsichtlich des Interesses einer statistischen Aufbereitung wurde nicht getroffen.

  1. Wie viele Straftaten an der Tatörtlichkeit Flüchtlingsunterkunft durch die dort un­tergebrachten Personen wurden in den Jahren 2021 und 2022 statistisch erfasst? (Bitte nach Anzahl und Straftatbestand listen bzw., falls die Daten nicht vorliegen, angeben, warum diese Daten nicht erhoben werden)

Aufgrund im Rahmen der Beantwortung von Frage 1 genannter Inhalte der Erfassungsrichtli­nien der Polizeilichen Kriminalstatistik können auf dieser Basis keine Aussagen bezüglich der Anzahl der an der Tatörtlichkeit „Flüchtlingsunterkunft“ durch die dort untergebrachten Perso­nen begangenen Straftaten erfolgen.

  1. Wie viele Straftaten in der direkten Umgebung einer Flüchtlingsunterkunft durch die dort untergebrachten Personen wurden in den Jahren 2021 und 2022 statis­tisch erfasst? (Bitte nach Anzahl und Straftatbestand listen bzw. falls die Daten nicht vorliegen angeben, warum diese Daten nicht erhoben werden)

Aufgrund im Rahmen der Beantwortung von Frage 1 genannter Inhalte der Erfassungsrichtli­nien der Polizeilichen Kriminalstatistik können auf dieser Basis keine Aussagen bezüglich der Anzahl der in der direkten Umgebung einer Flüchtlingsunterkunft durch die dort untergebrach­ten Personen begangenen Straftaten erfolgen.

 

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