Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1631: „Anzahl der diversen Personen in NRW“ – Warum ist das Bundesinnenministerium besser informiert als der Minister des Inneren in NRW? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 03.08.2023

Kleine Anfrage 2265

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1631: „Anzahl der diversen Personen in NRW“ – Warum ist das Bundesinnenministerium besser informiert als der Minister des Inneren in NRW? – zweite Nachfrage

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 4. Juli 2023, Drucksache 18/4923, auf unsere Kleine Anfrage vom 7. Juni 2023, Drucksache 18/4632, wurde unsere Frage 1

„Wie viele Erklärungen gem. § 45b PStG gab es in NRW in den Jahren 2020 bis 2022 sowie bisher im Jahr 2023? (Bitte differenziert nach Jahr und Anzahl listen)“1

wie folgt beantwortet:

„Aktuell werden in den Bevölkerungsstatistiken hierzu noch keine Daten erhoben. Es sind je­doch Änderungen im Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) geplant, die eine Erhebung zu Änderungen des Geschlechtseintrags ermöglichen sollen. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

Unabhängig von den Datenerhebungen in den Bevölkerungsstatistiken wurden anlässlich der vom BMI erbetenen retrograden Erfassung in den Standesämtern in dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2020 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 139 Erklärungen zum Geschlechtseintrag nach § 45b PStG verzeichnet.“2

Auf Frage 2

„In wie vielen dieser Fälle wurde der Geschlechtereintrag in „divers“ oder „ohne Angabe geän­dert“? (Bitte differenziert nach Jahr und Anzahl listen)“3

erhielten wir folgende Antwort:

„Im Jahr 2020 wurde in dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2020 in Nordrhein-Westfalen der Geschlechtseintrag in insgesamt 27 Fällen der in der Beantwortung der Frage 1 angeführ­ten 139 Erklärungen in „divers“ (23 Fälle) oder „ohne Angabe“ (4 Fälle) geändert.“4

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2265 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Ende 2022 lag die Bevölkerungszahl des Landes Nordrhein-Westfalen bei über 18,1 Millionen. Wie hoch ist die Anzahl der Erklärungen gem. § 45b PStG, die in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2020 bis heute abgegeben wurden, gemes­sen an der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen in Prozent? (Bitte auf­schlüsseln nach Jahren)

Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 1924 mit der Drucksachennum­mer 18/4923 verwiesen. Danach werden aktuell in den Bevölkerungsstatistiken zu den Erklä­rungen zum Geschlechtseintrag nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) noch keine Daten erhoben. In dem Zeitraum von 2020 bis heute wurden Daten einmalig anlässlich einer vom damaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erbetenen bundesweiten retrograden Erfassung in den Standesämtern für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2020 erhoben. In Nordrhein-Westfalen wurden in diesen neun Monaten 139 Erklärungen zum Ge­schlechtseintrag nach § 45b PStG verzeichnet. Gemessen an dem Bevölkerungsstand der Bevölkerungsfortschreibung für das Jahr 2020 in Höhe von 17.925.570 entspricht das – abge­rundet – einem Anteil von 0,0007754286 Prozent.

Die Bevölkerungsfortschreibung erfolgt jährlich zum Stichtag 31. Dezember.

  1. Wie hoch ist die Anzahl von Fällen, in denen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2020 in Nordrhein-Westfalen eine Geschlechtseintrag in „divers“ oder „ohne Angabe“ geändert wurde, gemessen an der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen in Prozent?

In dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.09.2020 erfolgte in Nordrhein-Westfalen in 27 Fällen eine Änderung des Geschlechtseintrags in „divers“ oder „ohne Angabe“. Das entspricht, ge­messen an dem Bevölkerungsstand der Bevölkerungsfortschreibung für das Jahr 2020 in Höhe von 17.925.570, einem Anteil von – abgerundet – 0,0001506228 Prozent.

 

Antwort als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 4.07.2023, Drucksache 18/4923.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.