Kleine Anfrage 2109
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1800: Hat die Leiterin der Abteilung Flucht des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Integrationsausschuss am 19. April 2023 zu viel versprochen?
Im Rahmen der Sitzung des Integrationsausschusses vom 19. April 2023 hat die Leiterin der Abteilung 5 (Flucht) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen dem Abgeordneten Volkan Baran der Fraktion der SPD angeboten, die Anzahl der eingegangenen Anträge gemäß § 25b AufenthG und die Anzahl der ablehnenden Bescheide bei allen kommunalen Ausländerbehörden einzeln abzufragen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Da dieser das Angebot abgelehnt hat, haben wir im Rahmen der Kleinen Anfrage 1800 dieses Angebot übernommen und die entsprechenden Daten für alle 81 nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden angefragt.
Leider ist die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage vom Angebot der Leiterin der Abteilung 5 (Flucht) abgerückt, um wie folgt zu antworten:
„Die Daten werden nicht zentral erfasst und sind im Rahmen der Frist zur Beantwortung einer kleinen Anfrage nicht zu erheben.“
Dabei sind die Daten zur Analyse und Beurteilung der – im Verhältnis zur Anzahl der Ausreisepflichtigen – geringen Aufenthaltstitel gem. § 25b AufenthG erforderlich.
Wir erweitern zudem unsere Anfrage um Aufenthaltstitel gem. § 25a AufenthG, um auch die Erfolgsquote bei der Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen näher zu beleuchten.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Titel gem. § 25a und 25b AufenthG gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen? (Bitte den letzten verfügbaren Stand angeben und differenziert nach § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4 AufenthG auflisten)
- Über welche Staatsangehörigkeit verfügen die Personen mit einem entsprechenden Titel? (Bitte differenziert nach AufenthG § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4 listen)
- Wie viele Anträge gemäß § 25a und 25b Aufenthaltsgesetz wurden in den Jahren 2019 bis 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 an die 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW gerichtet? (Bitte differenziert nach AufenthG § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4, Kommunaler Ausländerbehörde, Jahr und Anzahl listen)
- Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? (Bitte differenziert nach AufenthG § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4, Kommunaler Ausländerbehörde, Jahr und Anzahl listen)
- Welche Erfolgsaussichten zur Erlangung eines entsprechenden Titels bestehen im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts nach Ansicht der Landesregierung bei denjenigen Personen, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde, bzw. bei Personen, die bisher keinen Antrag gestellt haben?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2109 mit Schreiben vom 14. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Titel gem. § 25a und 25b AufenthG gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen? (Bitte den letzten verfügbaren Stand angeben und differenziert nach § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4 AufenthG auflisten)
Zum Stichtag 31.05.2023 verfügten in Nordrhein-Westfalen nach den Eintragungen im Ausländerzentralregister insgesamt 6.225 Personen über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG sowie 8.726 Personen über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.
- Über welche Staatsangehörigkeit verfügen die Personen mit einem entsprechenden Titel? (Bitte differenziert nach AufenthG § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4 listen)
Auf der Basis des Ausländerzentralregisters, Stand 31.05.2023, sind zu den Personen mit denen in der Fragestellung aufgeführten Aufenthaltstitel die folgenden Staatsangehörigen erfasst:
Afghanistan |
Ägypten |
Albanien |
Algerien |
Angola |
Argentinien |
Armenien |
Aserbaidschan |
Äthiopien |
Bangladesch |
Benin |
Bolivien |
Bosnien und Herzegowina |
Brasilien |
Bulgarien |
Burkina-Faso |
Burundi |
Chile |
China |
Dominikanische Republik |
Elfenbeinküste (Cote d`Ivoire) |
Eritrea |
Frankreich |
Gabun |
Gambia |
Georgien |
Ghana |
Großbritannien mit Nordirland |
Guinea |
Guinea-Bissau |
Indien |
Indonesien |
Irak |
Iran, Islamische Republik |
Israel |
Jemen |
Jordanien |
Jugoslawien (ehemals) |
Kamerun |
Kasachstan |
Kenia |
Kirgisistan |
Kolumbien |
Kongo |
Kongo, Dem. Republik |
Korea (Republik) |
Kosovo |
Kroatien |
Kuba |
Libanon |
Liberia |
Libyen |
Litauen |
Malaysia |
Mali |
Marokko |
Mauretanien |
Mexico |
Moldau (Republik) |
Mongolei |
Montenegro |
Myanmar |
Nepal |
Niederlande |
Niger |
Nigeria |
Nordmazedonien |
Ohne Angabe |
Pakistan |
Personen aus palästinensi-schen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) |
Philippinen |
Ruanda |
Russische Föderation |
Sambia |
Senegal |
Serbien |
Serbien (ehemals) |
Serbien und Montenegro (ehemals) |
Sierra Leone |
Slowenien |
Somalia |
Spanien |
Sri Lanka |
Staatenlos |
Sudan (ehemals) |
Sudan (ohne Südsudan) |
Syrische, arabische Republik |
Tadschikistan |
Tansania |
Thailand |
Togo |
Tschechische Republik |
Tunesien |
Türkei |
Uganda |
Ukraine |
Ungeklärt |
Usbekistan |
Vereinigte Staaten von Amerika |
Vietnam |
Weißrussland |
Zentralafrikanische Republik |
- Wie viele Anträge gemäß § 25a und 25b Aufenthaltsgesetz wurden in den Jahren 2019 bis 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 an die 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW gerichtet? (Bitte differenziert nach AufenthG § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4, Kommunaler Ausländerbehörde, Jahr und Anzahl listen)
- Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? (Bitte differenziert nach AufenthG § 25a, § 25b Absatz 1 und § 25b Absatz 4, Kommunaler Ausländerbehörde, Jahr und Anzahl listen)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 1800 verwiesen (LT-Drs. 18/4748).
- Welche Erfolgsaussichten zur Erlangung eines entsprechenden Titels bestehen im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts nach Ansicht der Landesregierung bei denjenigen Personen, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde, bzw. bei Personen, die bisher keinen Antrag gestellt haben?
Zu den Erfolgsaussichten zur Erlangung eines Bleiberechtes nach den §§ 25a oder 25b Auf-enthG im Anschluss an ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG kann keine generelle Aussage getroffen werden, hierzu bedarf es immer der Einzelfallbetrachtung.