Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2085 „Welche Kosten verursachen die Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW für Asylsuchende?“

Kleine Anfrage
vom 18.08.2023

Kleine Anfrage 2361

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2085 „Welche Kosten verursachen die Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW für Asylsuchende?“

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 2085 ging es um die anfallenden Kosten durch den Betrieb der Unterbringungseinrichtungen des Landes sowie um die Mietkosten. Gefragt wurde nach detaillierten Angaben für die 5 Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), die 28 Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und die 12 Notunterkünfte (NU).

Vollständig beantwortet wurde keine der fünf von uns gestellten Fragen. Stattdessen wurden lediglich längst bekannte und nicht auf die einzelnen Einrichtungen aufgeschlüsselte Zahlen aus dem Landeshaushalt als Antwort präsentiert.

Frage 1 lautete: „Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung aktuell im Haushaltsjahr 2023 für den Betrieb der 5 EAE, 28 ZUE und 12 NU, inkl. der Betreuung und Versorgung der dort untergebrachten Personen? (Bitte differenziert nach Kostenart und Unterkunft listen)“

Hier fehlte in der Antwort die Aufschlüsselung nach der jeweiligen Unterkunft.

Frage 2 lautete: „Welche monatlichen Kosten fallen insbesondere für Miete und Pacht, Zusatzdienstleistungen sowie für die Nebenkosten an? (Bitte differenziert nach Kostenart und Unterkunft listen)“

Auch hier fehlte die Aufschlüsselung nach der jeweiligen Unterkunft.

Frage 3 lautete: „Welche Kosten fallen pro Person für die Verpflegung der in den Landesunterkünften untergebrachten Personen an? (Bitte differenziert nach Unterkünften die Gesamtkosten sowie die kalkulierten Kosten pro Person und Tag angeben)“

Hier wollte die Landesregierung nur auf den Haushaltstitel 547 10 im Kapitel 07 090 verweisen. Für die Betreuung der Bewohner sind demnach Mittel in Höhen von 396.729.000 Euro vorgesehen.

Weder konnten die Kosten der Verpflegung insgesamt noch die Kosten (pro Person) in den einzelnen Unterkünften benannt werden.

Frage 4 und 5 lauteten: „Welche Einrichtungen befinden sich im Besitz des Landes NRW? (Bitte auch den jeweiligen Kaufpreis und das Kaufdatum angeben) […] Welche Einrichtungen werden auf Miet- bzw. Pachtbasis genutzt? (Bitte jeweils den Vermieter bzw. Verpächter sowie den Miet- bzw. Pachtbeginn sowie die Vertragslaufzeit angeben)“

In der Antwort der Landesregierung heißt es dazu: „Das Land betreibt seine Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten allesamt in angemieteten Liegenschaften. Davon stehen vier Liegenschaften im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW).“

Hier fehlten in der Antwort der Landesregierung Angaben zum jeweiligen Mietbeginn sowie zu der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie verteilen sich die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2085 zur Frage 1 genannten Kosten auf die EAE, ZUE und NU? (Bitte möglichst differenziert nach Haushaltstitel, Unterbringungseinrichtung und Betrag listen)
  2. Wie verteilen sich die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2085 zur Frage 2 genannten Kosten auf die EAE, ZUE und NU? (Bitte möglichst differenziert nach Haushaltstitel, Unterbringungseinrichtung und Betrag listen)
  3. In welcher Höhe ist mit den Versorgungsdiensleistern in den Unterbringungseinrichtungen jeweils eine Kostenerstattung für die Verpflegung ausgehandelt worden? (Bitte differenziert nach Unterkunft und Gesamtbetrag listen bzw. die vereinbarte Verpflegungspauschale pro Person)1
  4. Welche Unterkünfte befinden sich im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW)?
  5. Welche Mietbedingungen wurden für die übrigen Unterkünfte ausgehandelt? (Bitte in diesem Zusammenhang den jeweiligen Mietbeginn und die vereinbarte Vertragslaufzeit einzeln benennen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Antwort als PDF

 

1 Behelfsweise kann auch der Betrag für einen Beispielmonat des abgelaufenen Haushaltsjahrs 2022 zusammen mit der durchschnittlichen Belegungszahl dieses Monats in der jeweiligen Unterkunft benannt werden.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2361 mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie verteilen sich die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2085 zur Frage 1 ge­nannten Kosten auf die EAE, ZUE und NU? (Bitte möglichst differenziert nach Haushaltstitel, Unterbringungseinrichtung und Betrag listen)

Detailliertere Angaben zu den Kosten sind aus wettbewerblichen Gründen nicht möglich.

  1. Wie verteilen sich die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2085 zur Frage 2 ge­nannten Kosten auf die EAE, ZUE und NU? (Bitte möglichst differenziert nach Haushaltstitel, Unterbringungseinrichtung und Betrag listen)

Kapitel 07 090 Titel 518 01

Bezeichnung und Lage Jahresmiete 2023 (EUR)
Aufnahmeeinrichtung Bochum 79.425
Aufnahmeeinrichtung Bad Driburg 805.644
Aufnahmeeinrichtung Bielefeld Oldentruper Hof (EAE) 1.086.454
Aufnahmeeinrichtung Bielefeld Südring (EAE) 720.000
Aufnahmeeinrichtung Bonn (ZUE) 0
Aufnahmeeinrichtung Bonn (EAE) 962.400
Aufnahmeeinrichtung Borgentreich 534.600
Aufnahmeeinrichtung Dorsten 522.000
Aufnahmeeinrichtung Düren 535.080
Aufnahmeeinrichtung Essen (EAE) 1.942.227
Aufnahmeeinrichtung Euskirchen II 249.456
Aufnahmeeinrichtung Hamm 790.619
Aufnahmeeinrichtung Herford 0
Aufnahmeeinrichtung Ibbenbüren 68.000
Aufnahmeeinrichtung Köln (nur Container) 827.022
Aufnahmeeinrichtung Kreuzau 233.640
Aufnahmeeinrichtung Marl 40.000
Aufnahmeeinrichtung Möhnesee 1.318.290
Aufnahmeeinrichtung Mönchengladbach (EAE) 4.176
Aufnahmeeinrichtung Münster 0
Aufnahmeeinrichtung Neuss 1.704.309
Aufnahmeeinrichtung Olpe 318.581
Aufnahmeeinrichtung Ratingen 1.379.670
Aufnahmeeinrichtung Rees I+II 1.145.595
Aufnahmeeinrichtung Rheinberg 832.044
Aufnahmeeinrichtung Sankt Augustin 913.379
Aufnahmeeinrichtung Schleiden 260.196
Aufnahmeeinrichtung Soest 0
Aufnahmeeinrichtung Viersen 450.306
Aufnahmeeinrichtung Weeze 1.365.115
Aufnahmeeinrichtung Wegberg 827.022
Aufnahmeeinrichtung Wickede 780.000
Aufnahmeeinrichtung ZUE Wuppertal V 966.240
Materiallager Holzwickede (BR Arnsberg) 24.585

 

Kapitel 07 090 Titel 518 04

Bezeichnung und Lage Jahresmiete
2023 (EUR)
Aufnahmeeinrichtung Bochum 484.000
Aufnahmeeinrichtung Unna 744.000
Aufnahmeeinrichtung Köln 441.321
Sonstige Aufnahmeeinrichtungen  

 

Zu den Titeln 517 01 und 517 04 liegen keine Auflistungen nach Einrichtungen vor.

  1. In welcher Höhe ist mit den Versorgungsdienstleistern in den Unterbringungsein­richtungen jeweils eine Kostenerstattung für die Verpflegung ausgehandelt wor­den? (Bitte differenziert nach Unterkunft und Gesamtbetrag listen bzw. die verein­barte Verpflegungspauschale pro Person)

Angaben zu den Kosten sind aus wettbewerblichen Gründen nicht möglich.

  1. Welche Unterkünfte befinden sich im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbe­triebs NRW (BLB NRW)?

Im Eigentum des BLB NRW befinden sich die Liegenschaften der Landeserstaufnahmeein-richtung Bochum, der Erstaufnahmeeinrichtung Unna und der Zentralen Unterbringungsein­richtung Bonn.

  1. Welche Mietbedingungen wurden für die übrigen Unterkünfte ausgehandelt? (Bitte in diesem Zusammenhang den jeweiligen Mietbeginn und die vereinbarte Vertragslaufzeit einzeln benennen)

Mit Ausnahme der ZUE Ibbenbüren und der ZUE Münster, für die unbefristete Mietverträge abgeschlossen sind, bestehen für sämtliche Unterkünfte befristete Mietverträge. Für einen Großteil dieser Unterkünfte verlängern sich die Vertragslaufzeiten automatisch, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Kündigung erfolgt oder es besteht eine vertragliche Op­tion der Verlängerung des Mietverhältnisses.

 

MMD18-6402