Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2366: Einschaltung eines Rechtsanwalts bezüglich einer Parlamentsrede im Zusammenhang mit der verhinderten ZUE Gladbeck

Kleine Anfrage
vom 14.11.2023

Kleine Anfrage 2887

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2366: Einschaltung eines Rechtsanwalts bezüglich einer Parlamentsrede im Zusammenhang mit der verhinderten ZUE Gladbeck

Am 18. August 2023 wurde die Kleine Anfrage 2366 eingereicht. Dabei ging es um die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Rede einer Landtagsabgeordneten im Landtag NRW.

Die Antwort erreichte uns am 27. Oktober 2023 – somit 6 Wochen außerhalb des zur Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgesehenen Zeitraums von 4 Wochen.

In der dann eingegangenen Antwort wurde die erste Frage falsch und die zweite Frage unvollständig beantwortet.

Bezüglich der Verbuchung im Haushalt (Frage 4) fehlen konkrete Angaben zum Einzelplan sowie zum konkreten Haushaltstitel. Bei einer Verbuchung im Haushalt ist in besagtem Fall zudem die Rechtsgrundlage von Interesse.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich Nachfragen zu besagter Anfrage.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In ihrer Antwort auf die 1. Frage der Kleinen Anfrage 2366 gibt die Landesregierung an, dass mit dem Vorgang die zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter befasst waren, ohne die konkrete Anzahl zu beziffern. Gefragt war allerdings nicht nach der Anzahl der mit dem Vorgang befassten Personen, sondern nach der Anzahl der Mitarbeiter bzw. der (leitenden) Angestellten der Bezirksregierung, die zu besagtem Zeitpunkt Kenntnis bzw. Zugriff vom „letter of intent“ bzw. vom „Bebauungsplan“ hatten. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte der Bezirksregierung Münster hatten zum Zeitpunkt des Durchstechens Kenntnis von bzw. Zugriff auf die besagten zwei Dokumente? (Bitte möglichst genau beziffern)
  2. Bei einer entsprechenden Frage bezogen auf andere Behörden bzw. auf das zuständige Ministerium verweist die Landesregierung in ihrer Antwort ungefragt ausschließlich auf das zuständige Ministerium. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte in anderen Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Baubehörde etc.) hatten zum Zeitpunkt des Durchstechens Kenntnis bzw. Zugriff auf die besagten zwei Dokumente?
  3. Zu welchem Zeitpunkt erlangten die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium sowie die Ministerin für Flucht und Integration persönlich Kenntnis von den besagten zwei Dokumenten?
  4. Inwiefern ist der Landesregierung sowie der zuständigen Bezirksregierung Münster der Begriff der Indemnität bekannt?
  5. In ihrer Antwort auf die 4. Frage der Kleinen Anfrage 2366 gibt die Landesregierung an, dass die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 180 Euro aus dem für die Beauftragung von Sachverständigen bzw. Beratern im Haushaltsplan vorgesehenen Titel erfolgt sind, ohne die konkrete Titelnummer anzugeben. Zudem stellt sich die Frage, inwiefern es sich im konkreten Fall (der Beauftragung eines Rechtsanwalts) um einen Sachverständigen bzw. Berater gehandelt hat. In welchem Titel konkret (Einzelplan/Titelnummer) wurden die Kosten verbucht? (Bitte für den konkreten Fall auch die Rechtsgrundlage der Verrechnung im Haushalt benennen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6757


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2887 mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. In ihrer Antwort auf die 1. Frage der Kleinen Anfrage 2366 gibt die Landesregierung an, dass mit dem Vorgang die zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter be­fasst waren, ohne die konkrete Anzahl zu beziffern. Gefragt war allerdings nicht nach der Anzahl der mit dem Vorgang befassten Personen, sondern nach der An­zahl der Mitarbeiter bzw. der (leitenden) Angestellten der Bezirksregierung, die zu besagtem Zeitpunkt Kenntnis bzw. Zugriff vom „letter of intent“ bzw. vom „Bebau­ungsplan“ hatten. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte der Bezirksre­gierung Münster hatten zum Zeitpunkt des Durchstechens Kenntnis von bzw. Zu­griff auf die besagten zwei Dokumente? (Bitte möglichst genau beziffern)

Neben 3 Mitgliedern der Behördenleitung hatten 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fach­dezernat Kenntnis vom Vorgang und Zugang zu den genannten Dokumenten.

  1. Bei einer entsprechenden Frage bezogen auf andere Behörden bzw. auf das zu­ständige Ministerium verweist die Landesregierung in ihrer Antwort ungefragt aus­schließlich auf das zuständige Ministerium. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte in anderen Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Baubehörde etc.) hatten zum Zeitpunkt des Durchstechens Kenntnis bzw. Zugriff auf die besagten zwei Do­kumente?

Inwiefern kommunale Behörden Kenntnis hatten, ist nicht bekannt.

  1. Zu welchem Zeitpunkt erlangten die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium sowie die Ministerin für Flucht und Integration persönlich Kenntnis von den besagten zwei Dokumenten?

Am 06.04.2023 wurde dem MKJFGFI durch die Bezirksregierung eine Gesamtplanungsüber-sicht zur Kenntnisnahme übersandt. Mit E-Mail vom

02.06.2023 wurde durch die Bezirksregierung ein erster Entwurf des „Letter of Intent“ (Vorver­trag) an das MKJFGFI übersandt.

  1. Inwiefern ist der Landesregierung sowie der zuständigen Bezirksregierung Müns­ter der Begriff der Indemnität bekannt?

Der Begriff der Indemnität ist der Landesregierung und der Bezirksregierung Münster bekannt.

  1. In ihrer Antwort auf die 4. Frage der Kleinen Anfrage 2366 gibt die Landesregierung an, dass die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 180 Euro aus dem für die Beauftra­gung von Sachverständigen bzw. Beratern im Haushaltsplan vorgesehenen Titel erfolgt sind, ohne die konkrete Titelnummer anzugeben. Zudem stellt sich die Frage, inwiefern es sich im konkreten Fall (der Beauftragung eines Rechtsanwalts) um einen Sachverständigen bzw. Berater gehandelt hat. In welchem Titel konkret (Einzelplan/Titelnummer) wurden die Kosten verbucht? (Bitte für den konkreten Fall auch die Rechtsgrundlage der Verrechnung im Haushalt benennen)

Die Kosten wurden in Titel 03310 – 52601 verbucht.

 

MMD18-7282