Nachfrage zur Kleinen Anfrage 3795: Mittelverwendung im Zusammenhang mit dem Programm „Demokratie Leben“

Kleine Anfrage
vom 14.06.2024

Kleine Anfrage 3971

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 3795: Mittelverwendung im Zusammenhang mit dem Programm „Demokratie Leben“

In der Antwort der Landesregierung bezüglich der Mittelverwendung im Rahmen des Programms Demokratie Leben heißt es: „In den Haushaltjahren 2022 und 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ jeweils Mittel in Höhe von rund 2,77 Millionen Euro bewilligt, im Haushaltsjahr 2024 beträgt die bewilligte Zuwendung über das Bundesprogramm rund 3,19 Millionen Euro. Von den genannten Summen entfallen im Haushaltjahr 2022 Mittel in Höhe von 433.000 Euro, in den Haushaltjahren 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 454.000 Euro auf unmittelbare Ausgaben des im Ministerium für Kultur und Wissenschaft angesiedelten Landes-Demokratiezentrums.“

Somit wurde die Verwendung der bewilligten Mittel nur zum Teil aufgeklärt (2022: 433.000 Euro von 2,77 Mio. Euro; 2023: 454.000 Euro von 2,77 Mio. Euro; 2024: 454.000 Euro von 3,19 Mio. Euro).

Auch im Zusammenhang mit der Frage nach messbaren Erfolgen weiß die Antwort der Landesregierung leider nicht zu überzeugen. Im Jahr 2022 flossen demnach 433.000 Euro in zwei Projekte, die keinerlei Alleinstellungsmerkmal aufweisen, in ähnlicher Form folglich bereits existieren sollten. Im Jahr 2023 flossen dann 454.000 Euro in das Gutachten zu einer Zeitschrift. Die Höhe der Fördersumme lässt die Frage aufkommen, inwiefern an dieser Stelle sorgsam mit dem Geld des Steuerzahlers umgegangen wurde.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie bzw. für welche Projekte wurden die verbliebenen Mittel verausgabt? (2022: 2,34 Mio. Euro; 2023: 2,32 Mio. Euro; 2,74 Mio. Euro – bitte in diesem Zusammenhang die konkreten Projekte, die beauftragten Organisationen und die jeweiligen Fördersummen benennen)
  2. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3795 werden 3 konkrete Projekte für die Jahre 2022 und 2023 benannt. Wer genau wurde mit diesen drei Projekten beauftragt?
  3. Für das Jahr 2023 wird nur ein Projekt, ein Gutachten zu einer Zeitschrift, benannt. Sollte es kein weiteres Projekt in diesem Jahr gegeben haben, wurden in diesem Zusammenhang Mittel in Höhe von 454.000 Euro verausgabt. Wie rechtfertigt die Landesregierung diese unverhältnismäßig hohen Ausgaben?
  4. Warum wird ein Gutachten zur Zeitschrift „N.S. heute“ im Rahmen des Programms Demokratie Leben erstellt und nicht – mit den vorhandenen personellen Ressourcen – direkt durch das Landesamt für Verfassungsschutz?
  5. Welche Projekte werden im Rahmen des Programms Demokratie Leben im Haushaltsjahr 2024 gefördert? (Bitte die Projekte, die beauftragten Organisationen und die jeweilige Fördersumme im Detail benennen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-9613


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 3971 mit Schreiben vom 11. Juli 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie bzw. für welche Projekte wurden die verbliebenen Mittel verausgabt? (2022: 2,34 Mio. Euro; 2023: 2,32 Mio. Euro; 2,74 Mio. Euro – bitte in diesem Zusammen­hang die konkreten Projekte, die beauftragten Organisationen und die jeweiligen Fördersummen benennen)
  2. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3795 werden 3 konkrete Projekte für die Jahre 2022 und 2023 benannt. Wer genau wurde mit diesen drei Projekten beauf­tragt?
  3. Für das Jahr 2023 wird nur ein Projekt, ein Gutachten zu einer Zeitschrift, benannt. Sollte es kein weiteres Projekt in diesem Jahr gegeben haben, wurden in diesem Zusammenhang Mittel in Höhe von 454.000 Euro verausgabt. Wie rechtfertigt die Landesregierung diese unverhältnismäßig hohen Ausgaben?
  4. Welche Projekte werden im Rahmen des Programms Demokratie Leben im Haus­haltsjahr 2024 gefördert? (Bitte die Projekte, die beauftragten Organisationen und die jeweilige Fördersumme im Detail benennen)

Die Fragen 1 bis 3 und Frage 5 werden aufgrund des Sachzusammen-hangs gemeinsam be­antwortet. In der anliegenden Tabelle werden die im Rahmen des Bundesprogramms durch Dritte umgesetzten Projekte / Maßnahmen differenziert nach Haushaltjahr, Projekttitel, Bewil­ligungszeitraum und den auf das Projekt entfallenen Bundesmitteln aufgelistet. Überjährig be­willigte Vorhaben werden mehrfach, jeweils für das betreffende Förderjahr, genannt.

  1. Warum wird ein Gutachten zur Zeitschrift „N.S. heute“ im Rahmen des Programms Demokratie Leben erstellt und nicht – mit den vorhandenen personellen Ressour­cen – direkt durch das Landesamt für Verfassungsschutz?

Gegenstand des geförderten Gutachtens ist eine wissenschaftliche Analyse der Zeitschrift „N.S. Heute“, die eine wichtige Ergänzung der sicherheitsbehördlichen Perspektive auf eine Publikation des neonazistischen Rechtsextremismus darstellt.

 

MMD18-9925