Kleine Anfrage 4659
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Nachfrage zur Kleinen Anfrage 4281: „Geheimniskrämerei“ der Landesregierung, wenn es um neue Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylsuchende geht? Was hat Ministerin Paul zu verbergen?
Im Rahmen der Kleinen Anfrage 4281 lautete Frage 2 wie folgt:
„Wie viele lätze in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie in Notunterkünften (NU) sollen nach derzeitigen Planungsstand vom 01. Juli 2024 bis zum Jahresende 2024 neu hinzukommen? (Bitte differenziert nach Einrichtung, Anzahl der hinzukommenden Plätze und dem Zeitpunkt der Kapazitätsaufstockung listen)“
Gefragt war also nach einer differenzierten Listung der neuen Einrichtungen, insbesondere nach den Standorten und der jeweiligen Kapazität. Zudem ging es um den Zeitpunkt der jeweiligen Kapazitätsaufstockung an den jeweiligen Standorten.
Die Antwort war dann leider sehr allgemein gehalten und ging in keiner Weise auf die Details der Kapazitätsaufstockung ein. In der Antwort der Landesregierung hieß es:
„Im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum Jahresende 2024 sollen gesichert weitere 750 Plätze auf der Ebene der EAE, 1.830 Plätze auf der Ebene der ZUE und 2.300 Plätze auf der Ebene der NU hinzukommen. Die NU werden bereits weitestgehend im ZUE-Standard errichtet bzw. perspektivisch auf den ZUE-Standard ausgebaut.“
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie Notunterkünfte (NU) sollen nach derzeitigen Planungsstand vom 01.07.2024 bis zum Jahresende 2024 neu hinzukommen? (Bitte einzeln listen, also inkl. Ort und nach Möglichkeit dem genauen Standort)
- Über welche Kapazität sollen diese neuen Einrichtungen im Einzelnen verfügen? (Bitte einzeln auflisten, also nicht als Gesamtsumme und dabei auch das Datum der Inbetriebnahme angeben)
- Welche Informationen bezüglich neuer Unterbringungseinrichtungen des Landes liegen bisher für das erste Quartal 2025 vor? (Bitte analog zu Frage 1–2 antworten)
- Welche Landeseinrichtungen (EAE, ZUE, NU) sollen nach derzeitigem Planungsstand im ersten Quartal 2025 entfallen?
- Wer ist in den aktuell bestehenden Landeseinrichtungen (EAE, ZUE, NU) als Betreiber bzw. Versorgungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister eingesetzt? (Bitte für alle Landeseinrichtungen im Detail listen, differenziert nach Einrichtung und den jeweiligen Organisationen)
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4659 mit Schreiben vom 29. November 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie Notunterkünfte (NU) sollen nach derzeitigen Planungsstand vom 01.07.2024 bis zum Jahresende 2024 neu hinzukommen? (Bitte einzeln listen, also inkl. Ort und nach Möglichkeit dem genauen Standort)
- Über welche Kapazität sollen diese neuen Einrichtungen im Einzelnen verfügen? (Bitte einzeln auflisten, also nicht als Gesamtsumme und dabei auch das Datum der Inbetriebnahme angeben)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
NU Hagen 800 Plätze
NU Selm II 300 Plätze
EAE Bochum 750 Plätze
NU Lüdinghausen 248 Plätze
- Welche Informationen bezüglich neuer Unterbringungseinrichtungen des Landes liegen bisher für das erste Quartal 2025 vor? (Bitte analog zu Frage 1–2 antworten)
Für das erste Quartal 2025 wurden folgende Einrichtungen mietvertraglich gesichert:
NU Dortmund II 350 Plätze
NU Gladbeck II 150 Plätze
- Welche Landeseinrichtungen (EAE, ZUE, NU) sollen nach derzeitigem Planungsstand im ersten Quartal 2025 entfallen?
Im ersten Quartal 2025 entfallen die Einrichtungen NU Herne, NU Paderborn und die ZUE Kreuzau.
- Wer ist in den aktuell bestehenden Landeseinrichtungen (EAE, ZUE, NU) als Betreiber bzw. Versorgungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister eingesetzt? (Bitte für alle Landeseinrichtungen im Detail listen, differenziert nach Einrichtung und den jeweiligen Organisationen)
Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Erstunterbringung der geflüchteten Menschen zuständig. Hierzu betreibt das Land eigene Landeseinrichtungen. Zuständig für den Betrieb der Einrichtungen sind die fünf Bezirksregierungen. Somit gibt es keine privat betriebenen Landes-unterbringungseinrichtungen bzw. Landesunterbringungs-einrichtungen, bei denen die Betrei-berverantwortung auf Dritte übertragen worden ist.
In den Landeseinrichtungen für Geflüchtete in NRW sind acht Betreuungsdienstleister beauftragt. Dies sind das DRK Westfalen-Lippe, DRK Nordrhein, European Homecare (EHC), ORS, Malteser Werke, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Weberhaus Nieheim und PulsM. Weiterhin sind folgende Unternehmen als Verpflegungsdienstleister beauftragt: MMT Healthcare, premium vip, Brand Esslust GmbH, Oberbayerische Fleisch und Wurst GmbH, Menü 2000, Weberhaus Nieheim, Primus, DRK Westfalen-Lippe, Flughafen Niederrhein GmbH, ORS, Klüh Catering. Als Sicherheitsdienstleister sind folgende Unternehmen tätig: AGSUS, All-Service, BEWA Security, MSS Security GmbH, MTS, Kötter, S+D, Solera, Stölting, PMC Sicherheitsdienste und WOS.