Nachfrage zur Kleinen Anfrage 552 – Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung zur Steigerung der Dublin-Rücküberstellungen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 890
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 12.12.2022

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 552 Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung zur Steigerung der Dublin-Rücküberstellungen?

Folgt man der irritierenden Antwort der Landesregierung auf eine Frage bezüglich der Dublin-Rücküberstellungen aus NRW, ist von einer dünnen Datenlage auszugehen. Gefragt wurde: „Wie viele Personen halten sich in Nordrhein-Westfalen auf, bei denen die sechsmonatige Frist für eine Dublin-Rücküberstellung in das zuständige EU-Ersteinreiseland abgelaufen ist? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)“1

Die Landesregierung führte in ihrer Antwort aus, dass eine Statistik im Sinne der Fragestellung nicht vorliegt. Das ist tragisch, da diese Information im Zusammenhang mit einer Dublin-Rücküberstellung zwingend erforderlich ist. Die Einhaltung der Rücküberstellungsfrist ist von Bedeutung, da Dublin-Rücküberstellungen außerhalb dieser Frist grundsätzlich unmöglich sind. Das wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien die wenigen durchgeführten Dublin-Rücküberstellungen aktuell erfolgen.

Auch die genaue Anzahl der Dublin-Rücküberstellungen lässt sich den Quartalberichten „Sachstandsbericht staatliches Asylsystem“ aktuell nicht entnehmen, da die Anzahl der Rückführungen und der Dublin-Rücküberstellungen aus NRW regelmäßig nicht getrennt, sondern zusammen in einer Zahl ausgewiesen wird.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Dublin-Rücküberstellungen aus NRW in die jeweiligen EU-Ersteinreiseländer gab es in den Jahren 2020 bis 2022? (Bitte die Anzahl der Dublin-Rücküberstellungen je Quartal von I/2020 bis IV/2022 ausweisen)
  2. In welche Länder erfolgten die Dublin-Rücküberstellungen der Jahre 2020 bis 2022 aus NRW? (Bitte nach Quartal und Land differenziert listen)
  3. Welches waren die Herkunftsländer der aus NRW rücküberstellten Personen der Jahre 2020 bis 2022? (Bitte nach Quartal und Land differenziert listen)
  4. In welcher Form erhält die Landesregierung durch die LEA oder andere Stellen (z.B. durch das BAMF) Informationen über die jeweiligen Ersteinreiseländer in die EU sowie das Ersteinreisedatum in die Bundesrepublik?
  5. Auf welcher Grundlage erfolgen aktuell Dublin-Rücküberstellungen aus NRW, wenn der Landesregierung gemäß eigener Aussage keine Informationen bezüglich der Anzahl der Personen vorliegen, bei denen die Rücküberstellungsfrist abgelaufen ist?2

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/1704; Frage 3


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 890 mit Schreiben vom 16. Januar 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie viele Dublin-Rücküberstellungen aus NRW in die jeweiligen EU-Ersteinreise-länder gab es in den Jahren 2020 bis 2022? (Bitte die Anzahl der Dublin-Rücküber-stellungen je Quartal von I/2020 bis IV/2022 ausweisen)
  2. In welche Länder erfolgten die Dublin-Rücküberstellungen der Jahre 2020 bis 2022 aus NRW? (Bitte nach Quartal und Land differenziert listen)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die jeweiligen Überstellungszahlen für die Jahre 2020 – 2022 (Stichtag 30.11.2022) können der folgenden Tabelle entnommen werden.

  Überstellun­gen    
Mitglied- staat 2020 2021 2022   (Stich-

tag 30.11.)

Belgien 62 50 44
Bulgarien 1 3 10
Dänemark 19 5 3
Estland     5
Finnland 4   8
Frankreich 190 105 142
Griechen- land 1    
Italien 126 23 53
Irland     1
Kroatien 1 14 20
Lettland 7 3 7
Litauen 6 11 6
Luxemburg 1   3
Malta 2   5
Niederlande 114 89 88
Norwegen 3   2
Österreich 33 39 115
Polen 27 20 51
Portugal 43 16 16
Rumänien 2 8 9
Schweden 34 36 55
Schweiz 29 25 39
Slowakei 5    
Slowenien 7 5 30
Spanien 27 36 174
Tschechien 15 2 4
Vereinigtes Königreich 6    
Zypern     2
Gesamt: 765 490 892

Quelle: Bundesländerbericht des BAMF für das Land Nordrhein-Westfalen

 

  1. Welches waren die Herkunftsländer der aus NRW rücküberstellten Personen der Jahre 2020 bis 2022? (Bitte nach Quartal und Land differenziert listen)

Die jeweiligen Überstellungszahlen für die Jahre 2020 – 2022 (Stichtag 30.11.2022) können der folgenden Tabelle entnommen werden.

  Überstellun­gen    
Herkunftsstaat 2020 2021 2022 (Stichtag 30.11.)
Afghanistan 22 29 114
Ägypten 6 3 8
Albanien 36 13 7
Algerien 39 51 84
Andorra     1
Angola 29 11 9
Armenien 5 10 9
Aserbaidschan 34   9
Bangladesch 7 4 7
Burkina Faso 1    
China 29 6 3
Elfenbeinküste     3
Eritrea 4 1 4
Frankreich   4  
Gambia 2    
Georgien 20 3 10
Ghana 7 2 3
Guinea 60 37 73
Indien 9 2 7
Irak 50 42 108
Iran 29 11 55
Jordanien   1 1
Kirgisistan 5   4
Kongo   1 1
Kongo,     Dem.

Rep.

1 1 1
Kosovo 18 3  
Libanon 50 17 41
Libyen 1 2 2
Mali 15 2 9
Marokko 22 35 51
Mongolei 9 4 14
Niger 1 1  
Nigeria 34 27 25
Nordmazedo- nien 17 34 5
Pakistan 19 7 16
Russische   Fö-

deration

41 29 22
Senegal 3   6
Serbien 18 9 6
Somalia 17 4 17
Sri Lanka 9 2  
Staatenlos 4 1  
Suriname   1  
Syrien 36 43 91
Tadschikistan 3 12 7
Tansania 1    
Tunesien 1 1 5
Türkei 17 8 32
Uganda 1    
Ukraine 2 6 3
Ungeklärt 22 7 19
Usbekistan 9 1  
Weißrussland   2  
Gesamt: 765 490 892

Quelle: Bundesländerbericht des BAMF für das Land Nordrhein-Westfalen

  1. In welcher Form erhält die Landesregierung durch die LEA oder andere Stellen (z.B. durch das BAMF) Informationen über die jeweiligen Ersteinreiseländer in die EU sowie das Ersteinreisedatum in die Bundesrepublik?

Informationen zu den jeweiligen Ersteinreiseländern erhält die Landesregierung vom BAMF in Form eines monatlichen Länderberichtes für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieser statisti­schen Auswertung sind lediglich die jeweiligen Ersteinreiseländer und Herkunftsstaaten zu entnehmen. Die Landesregierung wird nicht über die einzelnen Ersteinreisedaten unterrichtet.

  1. Auf welcher Grundlage erfolgen aktuell Dublin-Rücküberstellungen aus NRW, wenn der Landesregierung gemäß eigener Aussage keine Informationen bezüg­lich der Anzahl der Personen vorliegen, bei denen die Rücküberstellungsfrist ab­gelaufen ist?

Dublin-Überstellungen aus Nordrhein-Westfalen erfolgen aufgrund vollziehbarer Abschie-bungsanordnungen des BAMF nach § 34a AsylG durch die nordrhein-westfälischen Auslän­derbehörden in Amtshilfe für das BAMF. Sofern eine Dublin-Überstellung nicht innerhalb der Überstellungsfrist realisiert werden kann, geht die Zuständigkeit des jeweiligen Mitgliedstaates für die Durchführung des Asylverfahrens auf den Bund über. In einem solchen Fall hebt das BAMF die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) AsylG) sowie die Abschiebungsanordnung auf und entscheidet über den Asylantrag materiell im sogenannten nationalen Verfahren.

 

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