Nachfrage zur Kleinen Anfrage 819 – Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ Warum schweigt sich die Landesregierung über Details aus?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1111
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias, Carlo Clemens und Markus Wagner vom 20.01.2023

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 819 – Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ Warum schweigt sich die Landesregierung über Details aus?

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 819 ging es in der dritten Frage um Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ in NRW. Die Frage lautete:

„Wie viele Straftaten gab es seit 2019 in NRW an der „Tatörtlichkeit Schule“? (Bitte nach Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Anzahl der Delikte und Straftatbestand differenziert listen)“

In ihrer Antwort lieferte die Landesregierung die Gesamtanzahl der Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 (bis November). Es erfolgte allerdings keine Aufschlüsselung nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt oder alternativ nach den 47 Kreispolizeibehörden. Ebenso unterblieb eine Aufschlüsselung nach Straftatbeständen. Hierbei wäre insbesondere die Anzahl der Gewaltdelikte von Interesse gewesen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten gab es 2022 (inkl. Dezember 2022) in NRW an der „Tatörtlichkeit Schule“?
  2. Wie schlüsselt sich die Anzahl der Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt auf? (Alternativ wäre auch eine Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörde möglich.)
  3. Wie schlüsseln sich die Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach Straftatbestand auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand und Anzahl der Straftaten differenziert listen)
  4. Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach der Nationalität der Tatverdächtigen auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand, Nationalität und Anzahl der Straftaten differenziert listen)
  5. Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach der Nationalität der Opfer auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand, Nationalität und Anzahl der Straftaten differenziert listen)

Enxhi Seli-Zacharias
Carlo Clemens
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1111 mit Schreiben vom 23. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung sowie der Minis­terin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Tatörtlichkeit Schule ist bei allen Straftaten zu erfassen, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld der Schule begangen wurden.

Örtlichkeiten außerhalb des Schulgeländes, an denen schulische Veranstaltungen stattfinden (Klassenfahrt, Schulsport) sowie der Schulweg gehören räumlich betrachtet nicht zur Schule.

  1. Wie viele Straftaten gab es 2022 (inkl. Dezember 2022) in NRW an der „Tatörtlich­keit Schule“?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungs-prozesses durch. Insofern liegen auch die entsprechenden Fallzahlen für das Jahr 2022 derzeit nicht qualitätsgesichert vor. Eine vorherige Veröffentlichung des Datenbestandes würde daher mut­maßlich zu unterschiedlichen Fallzahlen führen.

  1. Wie schlüsselt sich die Anzahl der Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt auf? (Alternativ wäre auch eine Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörde möglich.)

Die Fallzahlenentwicklung mit Tatörtlichkeit Schule ist der Anlage 1 zu entnehmen. Hinsichtlich der Fallzahlen für das Jahr 2022 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie schlüsseln sich die Straftaten an der Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach Straftatbestand auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand und An­zahl der Straftaten differenziert listen)

Die Fallzahlenentwicklung mit Tatörtlichkeit Schule ist Anlage 2 zu entnehmen. Hinsichtlich der Fallzahlen für das Jahr 2022 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach der Nationalität der Tatverdächtigen auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand, Nationalität und Anzahl der Straftaten differenziert listen)

Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen keine differenzierte Darstel­lung der „Gewaltdelikte“ vor. Die Fallzahlenentwicklung der Delikte, die nach Auffassung der Landesregierung „Gewaltdelikten“ im Kontext der Fragestellung entsprechen, ist der Anlage 3 zu entnehmen. Hinsichtlich der Fallzahlen für das Jahr 2022 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach der Nationalität der Opfer auf? (Bitte nach Jahr, Straf­tatbestand, Nationalität und Anzahl der Straftaten differenziert listen)

Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen grundsätzlich nur bei soge­nannten Opferdelikten, wie Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperli­che Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) entsprechende Erfassungen vor.

Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen keine differenzierte Darstel­lung der „Gewaltdelikte“ vor. Die Entwicklung der entsprechenden Opferzahlen, die nach Auf­fassung der Landesregierung „Gewaltdelikten“ im Kontext der Fragestellung entsprechen, sind der Anlage 4 zu entnehmen. Hinsichtlich der Fallzahlen für das Jahr 2022 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

Antwort samt Anlage als PDF