Nachfrage zur Kleinen Anfrage 896 – Zuwanderung aus Südosteuropa in 21 Förderkommunen – Nähere Analyse der arbeitslosen Personen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1252

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 03.02.2023

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 896 Zuwanderung aus Südosteuropa in 21 Förderkommunen Nähere Analyse der arbeitslosen Personen

Im Jahre 2022 wurden folgende 21 Kommunen über die Kommunalen Integrationszentren im Programm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ gefördert:

Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Hagen, Mönchengladbach, Krefeld, Hamm, Herne, Bergheim, Wesseling (Rhein-Erft-Kreis), Gladbeck, Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen), Velbert (Kreis Mettmann), Düren (Kreis Düren), Ahlen (Kreis Warendorf), Augustdorf, Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe), Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis), Werdohl (Märkischer Kreis) und Kreuztal (Kreis Siegen-Wittgenstein).

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 896 fragten wir nach den gemeldeten Personen im SGB-II-Bereich, nach den ausgezahlten Sozialleistungen (Zahlungsansprüche an Bedarfsgemeinschaften, nach der Anzahl der arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldeten Personen sowie nach der Erwerbstätigenquote).

In Bezug auf Arbeitslose gibt es verschiedene Sonderregelungen. So wird z.B. differenziert nach der Dauer einer ausgeübten Beschäftigung. Ebenso gibt es Arbeitslose, die der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter für eine mögliche Vermittlung nicht zur Verfügung stehen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Arbeitslose stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  2. Wie viele Arbeitslose üben nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  3. Wie viele arbeitslose Personen stehen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung bzw. nicht zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben und dabei auch die häufigsten Gründe für ein fehlende Verfügbarkeit nennen)
  4. Wie viele Personen im erwerbsfähigen Alter, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, haben sich nicht persönlich beim Jobcenter gemeldet und fallen somit nicht in die Kategorie der Arbeitslosen? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  5. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungsarten haben: Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II); Mehrbedarfe (§ 21 SGB II); laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Mietschulden und Instandhaltungs-und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II a. F., entfallen ab 01.01.2011). Wie teilen sich die regelleistungsberechtigten Personen auf diese vier Gruppen auf? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1252 mit Schreiben vom 8. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Landesförderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“, auf das in der Anfrage Bezug genommen wird, zielt nicht gesondert auf die Beteiligung der Zuwanderungsgruppe am Ar­beitsmarkt ab, sondern auf deren gesellschaftliche Teilhabe an den 21 geförderten Standor­ten.

  1. Wie viele Arbeitslose stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis? (Bitte für die Jahre 20172022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  2. Wie viele Arbeitslose üben nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfas­sende Beschäftigung aus? (Bitte für die Jahre 20172022 differenziert nach Bul­garen und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  3. Wie viele arbeitslose Personen stehen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung bzw. nicht zur Verfügung? (Bitte für die Jahre 20172022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufge­führten Kommunen angeben und dabei auch die häufigsten Gründe für ein feh­lende Verfügbarkeit nennen)
  4. Wie viele Personen im erwerbsfähigen Alter, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchent­lich umfassende Beschäftigung ausüben, haben sich nicht persönlich beim Job­center gemeldet und fallen somit nicht in die Kategorie der Arbeitslosen? (Bitte für die Jahre 20172022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 auf­geführten Kommunen angeben)
  5. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregel­leistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Dazu zählen Personen, die An­spruch auf folgende Leistungsarten haben: Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (§§ 20, 23 SGB II); Mehrbedarfe (§ 21 SGB II); laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Nachzahlung von Heiz- und Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungskosten, Miet­schulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum (§ 22 SGB II) und befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Ar­beitslosengeld (§ 24 SGB II a. F., entfallen ab 01.01.2011). Wie teilen sich die regel-leistungsberechtigten Personen auf diese vier Gruppen auf? (Bitte für die Jahre 20172022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kom­munen angeben)

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet.

Die Fragestellungen können mit öffentlich zugänglichen Daten Dritter beantwortet werden. Entsprechende Datenlieferungen können beim Statistik-Service West der Bundesagentur für Arbeit in 40001 Düsseldorf angefordert werden.

 

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