Nachfrage zur Kleinen Anfrage 896 – Zuwanderung aus Südosteuropa in 21 Förderkommunen – Nähere Analyse der arbeitsuchenden Personen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1251

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 03.02.2023

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 896 Zuwanderung aus Südosteuropa in 21 Förderkommunen Nähere Analyse der arbeitsuchenden Personen

Im Jahre 2022 wurden folgende 21 Kommunen über die Kommunalen Integrationszentren im Programm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ gefördert:

Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Hagen, Mönchengladbach, Krefeld, Hamm, Herne, Bergheim, Wesseling (Rhein-Erft-Kreis), Gladbeck, Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen), Velbert (Kreis Mettmann), Düren (Kreis Düren), Ahlen (Kreis Warendorf), Augustdorf, Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe), Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis), Werdohl (Märkischer Kreis) und Kreuztal (Kreis Siegen-Wittgenstein).

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 896 fragten wir nach den gemeldeten Personen im SGB-II-Bereich, nach den ausgezahlten Sozialleistungen (Zahlungsansprüche an Bedarfsgemeinschaften, nach der Anzahl der arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldeten Personen sowie nach der Erwerbstätigenquote).

In Bezug auf Arbeitssuchende gibt es verschiedene Sonderregelungen, die in diesem Zusammenhang einer eingehenderen Betrachtung bedürfen. So zählen Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst, nicht als Arbeitssuchende. Zudem gibt es Sonderregelungen bei „Aufstockern“ und die Differenzierung nach arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Bulgaren und Rumänen gelten in NRW nicht als Arbeitsuchende, weil sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  2. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist. Auf wie viele Bulgaren und Rumänen in NRW trifft das zu? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  3. In wie vielen Fällen konnten bzw. durften arbeitsuchende Bulgaren und Rumänen die angestrebte Tätigkeit nicht ausüben? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  4. Wie viele arbeitsuchende Bulgaren und Rumänen in NRW üben bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit gem. § 15 SGB III aus? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  5. Wie viele der arbeitsuchenden Bulgaren und Rumänen sind arbeitslos bzw. nichtarbeitslos? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1251 mit Schreiben vom 14. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Landesförderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“, auf das in der Anfrage Bezug genommen wird, zielt nicht gesondert auf die Beteiligung der Zuwanderungsgruppe am Ar­beitsmarkt ab, sondern auf deren gesellschaftliche Teilhabe an den 21 geförderten Standor­ten.

  1. Wie viele Bulgaren und Rumänen gelten in NRW nicht als Arbeitsuchende, weil sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  2. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber we­gen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeits­losengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Be­schäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist. Auf wie viele Bulgaren und Rumänen in NRW trifft das zu? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumä­nen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  3. In wie vielen Fällen konnten bzw. durften arbeitsuchende Bulgaren und Rumänen die angestrebte Tätigkeit nicht ausüben? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  4. Wie viele arbeitsuchende Bulgaren und Rumänen in NRW üben bereits eine Be­schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit gem. § 15 SGB III aus? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)
  5. Wie viele der arbeitsuchenden Bulgaren und Rumänen sind arbeitslos bzw. nicht­arbeitslos? (Bitte für die Jahre 2017–2022 differenziert nach Bulgaren und Rumänen für die 21 aufgeführten Kommunen angeben)

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet.

Die Fragestellungen können mit öffentlich zugänglichen Daten Dritter beantwortet werden. Entsprechende Datenlieferungen können beim Statistik-Service West der Bundesagentur für Arbeit in 40001 Düsseldorf angefordert werden.

 

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