Nebenbeschäftigungen der Mitglieder der Landesregierung im Rahmen der „Jamaika-Verhandlungen“ im Bund

Kleine Anfrage
vom 14.11.2017

Kleine Anfrage 529
der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Iris Dworeck-Danielowski AfD

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Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und stellvertretende Ministerpräsi­dent, Joachim Stamp, sagte am Donnerstag, den 10. November 2017 seine Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im Landtag Nordrhein-Westfalen ab, weil er an den Verhandlungen zur Bildung der sogenannten „Jamaika-Koalition“ im Bund teil­nehmen müsse.

Mit ähnlich lautender Begründung sagte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, seine Beteiligung an der Tagung des Bundesverbands privater Anbieter so­zialer Dienste e.V. am 9. November 2017 in Münster ab.

Der Presseberichterstattung zu den offenkundig komplizierten und langwierigen Verhandlun­gen zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist zu entnehmen, dass auch weitere Mitglieder der Landesregierung, z.B. auch der Ministerpräsident, daran beteiligt sind.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Mitglieder der Landesregierung sind an den derzeitigen Verhandlungen zur Bil­dung einer Bundesregierung („Jamaika-Verhandlungen“) beteiligt?
  2. Welche bereits vereinbarten Termine mussten von den jeweiligen Mitgliedern der Lan­desregierung zugunsten der Verhandlungen abgesagt werden?
  3. Wie viele Stunden Arbeitszeit wurden von den jeweiligen Ministern bisher im Rahmen der Verhandlungen aufgewendet?
  4. Welche Ressourcen des Landes Nordrhein-Westfalen (Personal, Räumlichkeiten, Fahr­zeuge, etc.) wurden für die Verhandlungen aufgewendet?
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen gegenüber den Bürgen Nordrhein-Westfalens durch die offenbar zeitaufwändige Beteiligung mehrerer ihrer Mit­glieder an den Koalitionsverhandlungen im Bund nicht ins Hintertreffen geraten?

Sven W. Tritschler

Iris Dworeck-Danielowski

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 529 im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung wie folgt:

Frage 1:

Welche Mitglieder der Landesregierung sind an den derzeitigen Verhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung („Jamaika-Verhandlungen“) beteiligt?

An den Sitzungen der an den Sondierungsgesprächen beteiligten Par­teien haben neben mir folgende Mitglieder der Landesregierung teilge­nommen: Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Joachim Stamp, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann.

Frage 2:

Welche bereits vereinbarten Termine mussten von den jeweiligen Mitgliedern der Landesregierung zugunsten der Verhandlungen abgesagt werden?

Die konkrete Terminplanung der Mitglieder der Landesregierung unter­liegt sich permanent ändernden Dispositionen. Es ist insbesondere bin­nen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung ste­henden Zeit und den hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht sachgerecht möglich, die in dem benannten Zeitfenster erfolgten Absa­gen von Terminen nachzuhalten.

Frage 3:

Wie viele Stunden Arbeitszeit wurden von den jeweiligen Ministern bisher im Rahmen der Verhandlungen aufgewendet?

Soweit Mitglieder der Landesregierung und ich im Rahmen der verfas­sungsrechtlich gebotenen Parteiaktivitäten an den Verhandlungen betei­ligt waren, ist eine Antwort der Landesregierung ausgeschlossen, da die Landesregierung mangels funktionaler Zuständigkeit keine Auskünfte über Parteitätigkeiten gibt. Soweit Tätigkeiten im Rahmen des Regie­rungsamtes vorgenommen wurden, findet keine Erfassung der Arbeits­zeiten der Mitglieder der Landesregierung statt.

Frage 4:

Welche Ressourcen des Landes Nordrhein-Westfalen (Personal, Räumlichkeiten, Fahrzeuge, etc.) wurden für die Verhandlungen aufgewendet?

Die Landesregierung nimmt keine Erfassung zu den von den Fragestel­lern benannten Ressourcen in einer Weise vor, die eine inhaltliche Be­antwortung der Frage zulässt.

Frage 5:

Wie stellt die Landesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen gegenüber den Bürgern Nordrhein-Westfalens durch die offenbar zeitaufwändige Beteiligung mehrerer ihrer Mitglieder an den Koali­tionsverhandlungen im Bund nicht ins Hintertreffen geraten?

Die Mitglieder der Landesregierung haben bei ihrem Amtsantritt nach Artikel 53 der Landesverfassung einen Amtseid geleistet, wonach sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen und seinen Nutzen mehren wollen.

Diesem Amtseid fühlen sich die Mitglieder der Landesregierung, wie jede Landesregierung zuvor, verpflichtet.

Der Einsatz für nordrhein-westfälische Belange bei der Bildung einer neuen Bundesregierung liegt im Interesse des Landes.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Laschet