Kleine Anfrage 5221des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 24.03.2021
Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen
Am 15. März 2021 hat die Bundesregierung die Corona-Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca vorerst ausgesetzt. Auslöser für diese Entscheidung waren Meldungen über (im allgemeinen sehr selten vorkommende) Thrombosen der Hirnvenen, welche in einem zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen in Deutschland und Europa aufgefallen waren. Die Empfehlung, die Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca zunächst auszusetzen, wurde vom Paul-Ehrlich-Institut ausgesprochen – weitere Untersuchungen des zeitlichen Zusammenfallens von Impfungen und Thrombosen sind aus Sicht des Instituts nötig.
Dänemark, Norwegen, Island, Bulgarien, Irland, Niederlande, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Italien und Rumänien hatten bereits vor dem 15. März die Nutzung bestimmter Chargen des Impfstoffs gestoppt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Fälle, bei denen Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Vakzins gegen das Coronavirus Covid-19 stehen, sind in Nordrhein-Westfalen registriert worden? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Art der Nebenwirkung, Kreisen und kreisfreien Städten)
- In wie vielen unter Punkt 1. bezeichneten Fällen kam es zu einer schweren Nebenwirkung gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Art der Nebenwirkung, Kreisen und kreisfreien Städten)
- Wie viele Dosen der Vakzine gegen das Coronavirus Covid-19 wurden bisher in Nordrhein-Westfalen verimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Kreisen und kreisfreien Städten)
- Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen, die ein Vakzin gegen das Coronavirus Covid-19 verabreicht bekommen haben, waren in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Impfung für mindestens einen Tag arbeitsunfähig? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Kreisen und kreisfreien Städten)
- Wer haftet für festgestellte Impfschäden, die durch ein Vakzin gegen das Coronavirus Covid-19 verursacht wurden?
Thomas Röckemann
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5221 mit Schreiben vom 26. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Fälle, bei denen Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Vakzins gegen das Coronavirus Covid-19 stehen, sind in Nordrhein-Westfalen registriert worden? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Art der Nebenwirkung, Kreisen und kreisfreien Städten)
- In wie vielen unter Punkt 1. bezeichneten Fällen kam es zu einer schweren Nebenwirkung gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz? (Bitte aufschlüsseln nach Vak-zin, Art der Nebenwirkung, Kreisen und kreisfreien Städten)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 11 Abs. 4 IfSG wurde bis zum 26. März 2021 in 80 Fällen der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung über das zuständige Gesundheitsamt an das Paul-Ehrlich-Institut und das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) gemeldet. Eine Bewertung, ob die Ereignisse in einem kausalen Zusammenhang mit der Impfung stehen, erfolgt durch das Paul-Ehrlich-Institut.
Unter den 80 in NRW gemeldeten Fällen finden sich 53 Meldungen aus 20 Kommunen zum Impfstoff Comirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH), 24 Meldungen aus 13 Kommunen zum Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca AB, Schweden) und eine Meldung zum COVID-19 Vaccine Moderna (Moderna Biotech Spain, S.L.). Zwei Meldungen enthielten keine konkreten Angaben zum Impfstoff.
Schwerwiegende Nebenwirkungen gemäß § 4 Abs. 13 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen. Die Meldungen über einen Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, die dem LZG.NRW vorliegen, geben keine Auskunft darüber, ob ein Fall des § 4 Abs. 13 AMG vorliegt. Das LZG.NRW nimmt auch keine Bewertung vor, ob der gemeldete Sachverhalt kausal auf die Gabe des jeweiligen Impfstoffes zurückzuführen ist.
Dem LZG.NRW wurden gemäß § 11 Absatz 4 IfSG mit Datenstand 26.03.2021 Todesfälle für sechs Personen, die den Impfstoff Comirnaty, vier Personen, die den Impfstoff Vaxzevria (Ast-raZeneca) und eine Person, die den Impfstoff COVID-19-Vaccine Moderna erhalten haben, gemeldet.
- Wie viele Dosen der Vakzine gegen das Coronavirus Covid-19 wurden bisher in Nordrhein-Westfalen verimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Kreisen und kreisfreien Städten)
— Tabelle in PDF —
- Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen, die ein Vakzin gegen das Coronavirus Covid-19 verabreicht bekommen haben, waren in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Impfung für mindestens einen Tag arbeitsunfähig? (Bitte aufschlüsseln nach Vakzin, Kreisen und kreisfreien Städten)
Hierzu liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen keine Daten vor.
- Wer haftet für festgestellte Impfschäden, die durch ein Vakzin gegen das Corona-virus Covid-19 verursacht wurden?
Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG erhalten Betroffene eine Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, wenn sie durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Die Versorgung umfasst die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Impfung. In Nordrhein-Westfalen sind alle Impfungen mit in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 öffentlich empfohlen.
Davon unberührt bleibt die ärztliche Sorgfaltspflicht bei der Indikationsstellung im Einzelfall (Beachtung der Kontraindikationen) und der Aufklärung.