Antragder AfD-Fraktion vom 19.05.2020
Nein zu Enteignungsphantasien, zu einmaligen Zwangsvermögensabgaben und zu einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Diskussionen über derartige Maßnahmen sind Gift für einen notwendigen Aufschwung nach der Corona-Krise
I. Ausgangslage
Einige politische Akteure phantasieren im Rahmen der Corona-Krise leider über die Entwicklung einer sozialistischen Wirtschaftsordnung. Um derlei durch die Hintertüre einzuführen, planen sie neue Vermögensabgaben, etwa die Wiedererhebung der Vermögenssteuer, eine Art von Lastenausgleich und/oder andere Sondervermögensabgaben.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat beispielsweise eine einmalige Vermögenssonderabgabe verlangt.1 Allerdings hatte die SPD bereits auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2019 die Wiedererhebung der Vermögenssteuer gefordert.2 An dieser Stelle geht es also weniger um die aktuelle Lage; vielmehr soll unter dem Deckmantel der Corona-Krise ein langfristiges politisches Ziel verwirklicht werden.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in einer entsprechenden Ausarbeitung (WD 4 – 3000 – 041/20) zumindest Zweifel an der Zulässigkeit einer einmaligen zweckgebundenen Vermögensabgabe in der aktuellen Situation geäußert. Einmalige Vermögensabgaben sind in Notsituationen zwar grundsätzlich möglich. Jedoch ist – nach Angabe des Wissenschaftlichen Dienstes – unklar, ob die dafür nötigen Voraussetzungen in der jetzigen Situation überhaupt vorliegen.
Es muss nämlich eine tatsächliche Extremsituation vorliegen, wie etwa nach oder vor einem Krieg, die eine einmalige Vermögensabgabe erlaubt. Zudem muss in einem solchen Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates definitiv überstiegen sein und sich in absehbarer Zeit auf keinem anderen Wege regulieren lassen. Es handelt sich auf keinen Fall um die Rechtfertigung von Spontanmaßnahmen mit unkalkulierbaren Folgen während einer wirtschaftlich oder gesellschaftlich schwierigen Phase.
Es wird in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Verschuldung Deutschlands in den letzten Jahren von 80,7 im Jahr 2012 auf 60,9 Prozent im Jahr 2018 gesunken ist.
Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben in den letzten Jahren Rücklagen aufgebaut. Das zeigt, dass die finanzielle Lage des deutschen Staatswesens (ohne Corona-Krise) relativ solide ist und das nach einem Ende der augenblicklichen Krise und mit dem anschließenden Wiederhochfahren der Wirtschaft auch wieder sein sollte.
Unabhängig von den rechtlichen Diskussionen verursachen diese Debatten eine erhebliche Verunsicherung bei allen wirtschaftlichen Akteuren, insbesondere bei den Unternehmern im Mittelstand. Dies kann dazu führen, dass die dringend für den Konjunkturaufschwung nach der Krise benötigten Investitionen gestoppt und nicht getätigt werden und sowohl der Erhalt alter als auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefährdet sind.
Privateigentum und der Schutz des Vermögens vor staatlichen Übergriffen stellen Kernelemente individueller Freiheit im Rahmen unserer wirtschaftlichen Ordnung – der sozialen Marktwirtschaft im Geiste Ludwig Erhards – und unserer politischen Ordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Beide können ohne die Freiheit des Einzelnen nicht funktionieren.
Leider gibt es in NRW im Zuge der Corona-Krise bereits Erfahrungen, welche die Folgen von Investitionsunsicherheit aufzeigen. Ein Medizindienstleister hat etwa sein Lager in NRW auf Grund der Sorge wegen einer Beschlagnahmung durch die Landesregierung geräumt. Hintergrund dieses Handelns war „nur“ ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bekämpfung der Pandemie, der solche Beschlagnahmungen ermöglichen sollte. 3
Des Weiteren würden diese Vermögensabgabephantasien einen massiven Aufbau von qualifiziertem Personal in der Finanzverwaltung zur Erhebung dieser Abgaben/Steuern erfordern, welches aktuell überhaupt nicht verfügbar ist. Diese Menschen müssten dann von anderen wichtigen Stellen abgezogen werden, z.B. von der Steuerfahndung oder von der Betriebsprüfung.
Die Unternehmer einerseits und ein gesundes Investitionsklima andererseits sind gerade nach der Krise erforderlich, um die deutsche Volkswirtschaft auch in Zukunft leistungsfähig zu halten. Es ist nicht an der Zeit, über zusätzliche staatliche Eingriffe nachzudenken.
II. Der Landtag stellt fest:
- Die Diskussionen über verschiedene Arten von Vermögensabgaben und entsprechenden Steuern sowie über Enteignungen sind der Konjunktur abträglich und schädigen das Investitionsklima in NRW und in Deutschland. Sie erschweren zudem in der Zukunft die Schaffung von Wohlstand und von Arbeitsplätzen.
- Die Garantie des Eigentums und dessen Schutz vor staatlicher Willkür sind Kernbestandteile unserer freiheitlichen politischen und wirtschaftlichen Ordnung.
- Angriffe auf das Privateigentum stellen einen Angriff auf die Freiheit eines jeden Bürgers dar.
- Der Schutz des Eigentums und das Vertrauen in den Investitionsstandort bilden eine Grundlage unseres Wohlstands und des wirtschaftlichen Wiederaufbaus nach der Corona-Pandemie.
- Der wirtschaftliche Wiederaufbau nach dem Ende der Corona-Pandemie kann nur auf einem starken privatwirtschaftlichen Fundament und nur mit einer geschützten Eigentums- und Vermögensordnung erfolgen.
III. Der Landtag beschließt:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegen jegliche Initiativen zur Wiedererhebung der Vermögenssteuer, zur Einführung von anderen einmaligen Vermögensabgaben und zur Durchführung von Enteignungen im Bundesrat und gegenüber allen anderen Akteuren, z.B. der europäischen Union, zu stellen.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen in den Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen mit geschütztem Eigentum zu stärken.
Herbert Strotebeck
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.tagesschau.de/inland/vermoegensabgabe-101.html
2 https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/12/spd-bundesparteitag-berlin-vermoegensteuer-.html