Nein zu Enteignungsphantasien, zu einmaligen Zwangsvermögensabgaben, zu einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer und zur Einführung eines Vermögensregisters.

Antrag
vom 03.09.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Nein zu Enteignungsphantasien, zu einmaligen Zwangsvermögensabgaben, zu einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer und zur Einführung eines Vermögensregisters.

I. Ausgangslage

Einige politische Akteure fantasieren leider immer wieder über die Entwicklung einer sozialis­tischen Wirtschaftsordnung. Um derlei durch die Hintertüre einzuführen, planen sie neue Ver­mögensabgaben, etwa die Wiedererhebung der Vermögenssteuer, eine Art von Lastenaus­gleich, andere Sondervermögensabgaben und die Einführung eines europaweiten Vermö­gensregisters, um die vollständige Kontrolle über den Bürger zu haben.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat beispielsweise 2022 eine einmalige Vermögensson­derabgabe verlangt.1

Allerdings hatte die SPD bereits auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2019 die Wiederer­hebung der Vermögenssteuer gefordert.2

Der Fraktionsvorsitzende der SPD im deutschen Bundestag Rolf Mützenich hat sich jüngst für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ausgesprochen. Im Laufe des Jahres hat sich die Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag Schleswig-Holstein und stellv. SPD-Bundesvorsit­zende Serpil Midyatli ebenfalls dafür ausgesprochen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in einer entsprechenden Ausar­beitung (WD 4 – 3000 – 041/20) zumindest Zweifel an der Zulässigkeit einer einmaligen zweck­gebundenen Vermögensabgabe in der aktuellen Situation geäußert. Einmalige Vermögensab­gaben sind in Notsituationen zwar grundsätzlich möglich. Jedoch ist nach Angabe des Wis­senschaftlichen Dienstes unklar, ob die dafür nötigen Voraussetzungen in der jetzigen Situa­tion überhaupt vorliegen.

Es muss nämlich eine tatsächliche Extremsituation vorliegen, etwa nach oder vor einem Krieg, die eine einmalige Vermögensabgabe erlaubt. Zudem muss in einem solchen Fall die finanzi­elle Leistungsfähigkeit des Staates definitiv überstiegen sein und sich in absehbarer Zeit auf keinem anderen Wege regulieren lassen. Es handelt sich auf keinen Fall um die Rechtferti­gung von Spontanmaßnahmen mit unkalkulierbaren Folgen während einer wirtschaftlich oder gesellschaftlich schwierigen Phase.

Die Steuereinnahmen in Deutschland werden sich in den kommenden Jahren auf ein Rekord­niveau entwickeln. Die Steuereinnahmen lagen im Jahr 2023 über alle Gebietsebenen bei 915,9 Milliarden Euro, im Jahr 2024 geht man von Einnahmen i.H.v. 950,3 Milliarden Euro aus. Laut Schätzung werden die Steuereinnahmen kontinuierlich auf 1.110,5 Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen. Das wäre ein Rekordwert.3 Das deutsche Staatswesen hat offensichtlich kein Einnahmeproblem.

Unabhängig von den rechtlichen Diskussionen verursachen diese Debatten eine erhebliche Verunsicherung bei allen wirtschaftlichen Akteuren, insbesondere bei den Unternehmern im Mittelstand. Dies kann dazu führen, dass die dringend für den Konjunkturaufschwung nach der Krise benötigten Investitionen gestoppt bzw. nicht getätigt werden und sowohl der Erhalt alter als auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefährdet sind.

Privateigentum und der Schutz des Vermögens vor staatlichen Übergriffen stellen Kernele­mente individueller Freiheit im Rahmen unserer wirtschaftlichen Ordnung – der sozialen Markt­wirtschaft im Geiste Ludwig Erhards – und unserer politischen Ordnung der freiheitlichen de­mokratischen Grundordnung dar. Beide können ohne die Freiheit des Einzelnen nicht funktio­nieren.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft wird aktuell immer schlechter. Im August sank der IFO-Geschäftsklimaindex den dritten Monat in Folge auf 86,6 Punkte. Im Juni lag er noch bei 88,6 Punkten. Gerade die Stimmung in der Industrie sei schlecht.4

Des Weiteren würden diese Vermögensabgabephantasien einen massiven Aufbau von quali­fiziertem Personal in der Finanzverwaltung zur Erhebung dieser Abgaben/Steuern erfordern, welches aktuell überhaupt nicht verfügbar wäre. Diese Menschen müssten dann von anderen wichtigen Stellen abgezogen werden, z. B. von der Steuerfahndung oder der Betriebsprüfung. Vielleicht müsste dieses Personal aus der freien Wirtschaft zu erheblichen Kosten angeworben werden, was den Fachkräftemangel nur noch weiter verschärfen würde.

Die Erstellung der Vermögenssteuererklärung würde einen erheblichen Bürokratieaufwand nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern im Besonderen für die Vermögenssteuerpflichti­gen darstellen. Das würde dem immer wieder verkündeten Ziel des Bürokratieabbaus wider­sprechen. Das gilt gleichermaßen für die Einführung eines Vermögensregisters, unabhängig davon, ob es auf europäischer oder nationaler Ebene eingeführt würde.

Die Unternehmer und ein gesundes Investitionsklima sind gerade jetzt erforderlich, um die deutsche Volkswirtschaft auch in Zukunft leistungsfähig zu halten. Es ist nicht an der Zeit, über zusätzliche staatliche Eingriffe insbesondere in die Vermögenssubstanz nachzudenken. Diese würden die Stimmung nur noch weiter sinken lassen.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Die Diskussionen über verschiedene Arten von Vermögensabgaben und entsprechen­den Steuern sowie über Enteignungen sind der Konjunktur abträglich und schädigen das Investitionsklima in NRW und in Deutschland. Sie erschweren zudem in der Zukunft die Schaffung von Wohlstand und von Arbeitsplätzen.
  • Die Garantie des Eigentums und dessen Schutz vor staatlicher Willkür sind Kernbe­standteile unserer freiheitlichen politischen und wirtschaftlichen Ordnung.
  • Angriffe auf das Privateigentum stellen einen Angriff auf die Freiheit eines jeden Bürgers dar.
  • Der Schutz des Eigentums und das damit einhergehende Vertrauen in den Investitions­standort bilden eine zentrale Grundlage unseres Wohlstands.
  • Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer wäre nur mit erheblichem bürokratischem Aufwand möglich.
  • Die Vermögenssteuer würde in erheblichen Maß den Mittelstand und Immobilien belas­ten und Investitionen weiter erschweren.
  • Ein europäisches Vermögensregister würden einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellen und den Einstieg in einen Überwachungsstaat bedeuten.

III. Der Landtag beschließt:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegen jegliche Initiativen zur Wiedererhe­bung der Vermögenssteuer, zur Einführung von anderen einmaligen Vermögensabga­ben sowie zur Einführung eines zentralen Vermögensregisters in Deutschland und Eu­ropa im Bundesrat und gegenüber allen anderen Akteuren, darunter der Europäischen Union, zu stellen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen in den Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken, indem das Vertrauen in den Schutz des Eigentums gestärkt wird.

Dr. Hartmut Beucker
Christian Loose
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-10510

 

1 https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1106249.html

2 https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/12/spd-bundesparteitag-berlin-vermoegensteuer-.html

3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/06/Inhalte/Kapitel-3-Analy-sen/3-1-steuerschaetzung-mai-2024.html#:~:text=Der%20Arbeitskreis%20%E2%80%9ESteuer-sch%C3%A4tzungen%E2%80%9C%20erwartet%20in,Euro%20ansteigen, abgerufen am 25.07.2024

4 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/ifo-august-2024-100.html, abgerufen am 27.08.2024