Nein zum Smart Meter Rollout. Freie Stromzählerwahl für selbstbestimmte Bürger: individuelle Ausgabenverantwortung statt kollektiver Kostenverteilung auf sämtliche Stromkunden

Antrag
vom 15.08.2023

Antrag

der Fraktion der AfD

Nein zum Smart Meter Rollout. Freie Stromzählerwahl für selbstbestimmte Bürger: indi­viduelle Ausgabenverantwortung statt kollektiver Kostenverteilung auf sämtliche Stromkunden

I. Ausgangslage und Begriffsklärung

Mit dem Ende Mai 2023 in Kraft getretenen „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Ener­giewende (GNDEW)“ will die Bundesregierung durch einen Rollout „intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“ die sog. Energiewende vorantreiben.1

Das Gesetz sieht dabei verbindliche Zielvorgaben bis zum Jahr 2030 vor, bis zu denen Mess-stellenbetreiber verpflichtet sind, angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart Metern auszustatten.

So ist die Installation von Smart Metern ab dem Jahr 2025 in denjenigen Privathaushalten gesetzlich vorgeschrieben, die einen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh haben oder eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW betreiben.

Darüber hinaus sollen nach dem Gesetz anfallende Kosten für die Installation und den Betrieb von Smart Metern auf 20 Euro pro Jahr für Privathaushalte und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch gedeckelt werden. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen, ist eine Kostendeckelung von 50 Euro pro Jahr vorgesehen. Zusätzliche Mehrkosten sollen über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. Zudem müssen ab dem Jahr 2025 sog. flexible Stromtarife angeboten werden.

Laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, dient das Gesetz insbesondere als Grundlage für ein digitalisiertes Energiesystem, welches eine genauere Er­fassung sowie Überwachung des Stromverbrauchs vorsieht und so die Stabilität des Strom­netzes unter dem Einfluss volatiler sog. Erneuerbaren Energien sichern soll.2

Aktuell sind deutsche Privathaushalte hauptsächlich mit herkömmlichen (analogen) Stromzäh­ler des Typs „Ferraris-Zähler“ ausgestattet.3 Diese Zähler arbeiten mittels Strominduktion und erzeugen dabei ein magnetisches Feld, dessen Stärke proportional zur verbrauchten Strom­menge steht. Aufgrund ihrer robusten Bauweise müssen die Zähler zwar alle 16 Jahre neu geeicht, aber nicht zwingend ersetzt werden.4 Damit haben Ferraris-Zähler eine sehr hohe erwartbare technische Lebensdauer und gelten als äußerst nachhaltig. Laut Angaben der Ver­braucherzentrale belaufen sich die jährlichen Kosten für einen Ferraris-Zähler für den Stromendverbraucher auf etwa 13 Euro.5

Neben den (analogen) Ferraris-Zähler werden Smart Meter und sog. moderne Messeinrich­tungen (mME) als digitale Strommessgeräte unterschieden. Dabei dienen mME nur als digitale Stromzähler, während Smart Meter zusätzlich mit einer Kontrolleinheit als Kommunikations­plattform ausgestattet sind, welche eine Kommunikation mit den Stromnetzbetreibern und Energielieferanten ermöglicht. Diese Plattform wird als „Smart Meter Gateway” (SMGW) be­zeichnet. Unter sog. intelligenten Messsystemen sind demnach lediglich Smart Meter zu ver­stehen, nicht jedoch mME.

Nach Angaben des Branchenverbandes Bitcom sehen die Planungen des BMWK/BSI die In­stallation von mehr als 15 Mio. Smart Meter Gateways bis zum Jahr 2030 vor. Anfang 2022 waren jedoch nur 150.000 intelligente Messsysteme verbaut.6 Bereits jetzt zeigt sich also, dass die Realität hinsichtlich des Einbaus der Smart Meter den Zielvorgaben des GNDEW deutlich hinterherläuft.

Registrierende Leistungsmessungen (RLM) mit einer viertelstündlichen Datenerfassung der Stromabnahme gelten als Standard für Gewerbekunden mit einem Verbrauch von 100.000 kWh p. a. oder einem stündlichen Verbrauch von 500 kW. Große Gewerbekunden zeigen ein von Privathaushalten abweichendes Verbrauchsverhalten. Ein in kürzeren Zeitabständen er­fasster Stromverbrauch kann Stromlieferanten bei der Prognose zukünftiger Stromlieferung helfen. Dabei erfolgt die Datenauswertung in der Regel erst einen Tag nach der Stromab­nahme, sodass keine Echtzeit-Anpassung der gelieferten Strommengen an die tatsächliche Abnahme erfolgt, sondern lediglich Prognoseanpassungen für die Zukunft erfolgen können. Eine Echtzeit-Steuerung ist somit selbst für diese Großkunden weder möglich noch ökono­misch geboten.7

Smart Meter, die nun auch für Normalverbraucher wie für Großkunden eine 15-minütige-Stromabnahmeerfassung geringer Stromabnahme ermöglichen, sind somit umso weniger für eine Echtzeit-Steuerung geeignet. Eine Umstellung auf RLM-Messgeräte bzw. Smart Meter im Normalkundenbereich ist daher ökonomisch nicht sinnvoll.8

Angesichts der gegenwärtigen Situation, in der Deutschland insbesondere durch die Abschal­tung seiner letzten verbliebenen Kernkraftwerke Strom importieren muss und der Gesamt-strombedarf zukünftig weiter ansteigen wird, ist eine lokale bzw. überregionale Strommangel-lage durch die weitere Inbetriebnahme von Ladestationen für die Elektromobilität sowie der politisch vorangetriebenen Umstellung der deutschen Heizinfrastruktur auf Wärmepumpen zu erwarten.9 Somit besteht künftig die Möglichkeit, dass die Bundesregierung durch die Einfüh­rung von sogenannten “intelligenten Messgeräten” bei Stromknappheit gezielt bestimmte End­verbraucher mit einem hohen individuellen Strombedarf abschalten kann. Die technischen Vo­raussetzungen wären hierfür in jedem Fall erfüllt

II. Kosten-Nutzen-Analyse des Smart Meter Rollouts

Bereits eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellte Stu­die der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young aus dem Jahr 2014 zeigte auf, dass Smart Meter in realistischen Szenarien jährliche Kosten in Höhe von 89 bis 109 Euro verursa-chen.10

Eine weitere Studie („Erkenntnisse zu Umweltwirkungen von Smart Metern“) des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2021, welche vom Umweltbundesamt in Auf­trag gegeben wurde und auf den Ergebnissen der Studie von 2014 aufbaut, verdeutlicht, dass ein flächendeckender Einsatz von Smart Metern nicht zwangsläufig zu positiven Umwelteffek­ten führt.

So konnten insbesondere keine Stromspareffekte durch den Einsatz von Smart Metern fest­gestellt werden. Die Studie weist umso mehr darauf hin, dass „man keinen Zusammenhang zwischen der Nutzung der Services und einem reduzierten Stromverbrauch oder effizienterem Energieverbrauch feststellen“ konnte.

Insgesamt zeigen sich dadurch negative Effekte hinsichtlich eines Smart Meter Rollouts für Deutschland.11

Befürworter der Smart Meter führen insbesondere an, dass die Stromendverbraucher durch ein anderes Verbrauchsverhalten und durch nach Stromangebot- und Stromnachfrage ausge­richteten Stromtarifen Verbrauchskosten einsparen könnten.

Dies setzt jedoch erstens voraus, dass Stromkunden ihr Verbrauchsverhalten nur dadurch verändern, dass in ihren Haushalten anstelle eines herkömmlichen (analogen) Stromzählers ein digitaler Stromzähler installiert ist und zweitens, dass überhaupt unterschiedliche Stromta­rife, je nach Lastspitzen, existieren. Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Ebenso sind die von den Befürwortern des Einbaus von Smart Meter behaupteten Stromein­sparungen als unrealistisch anzusehen. Insbesondere gesellschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Einsparpotentiale in den privaten Haushalten gering sind. „Den Geschirrspüler oder Wä­schetrockner erst dann einzuschalten, wenn genug Strom da ist, wollten nur wenige“, so Detlef Fischer, Präsident des Verbands der bayrischen Energie- und Wasserwirtschaft. Zudem sei die Stromkundenbegeisterung nach der Ausrichtung aktueller Strompreise nicht vorhanden. Dies liege auch daran, dass der Stromverbrauch von Haushaltsgeräten relativ gering sei – und damit auch das Potenzial zum Geldsparen beschränkt.12

Zusätzlich ist zu bedenken, dass Stromzähler mit einer Kontroll- und Steuerungsfunktion nur dann einen Beitrag zur Verringerung des Stromverbrauchs in Privathaushalten liefern können, wenn auch vorhandene Endgeräte entsprechend vernetzt sind, z. B. via SmartHome. Solche Vernetzungen erzeugen beim Endverbraucher in der Regel weitere Kosten, da die Geräte erst neu angeschafft werden müssen.

Bisher zeigt sich beim Verbraucherverhalten, dass nur wenige Menschen bereit sind, Endge­räte zu vernetzen. Die Skepsis hinsichtlich der Gefahr, ein „gläsernen Bürger“ zu werden, ist dabei besonders groß.

Neben der vorgenannten Studien gibt es auch Praxisbeispiele für hohe Kosten, die durch die Installation und den Betrieb von Smart Metern entstehen. So berichtet das Unternehmen net4energy GmbH, welches seit zahlreichen Jahren Stadtwerke in Deutschland berät, dass Messstellenbetreiber zwar den Kauf eines Smart Meters anbieten, jedoch in der Regel eine Monatsgebühr verlangen, die im Schnitt bei 10 Euro liege.13

Im Ergebnis ist also mit Kosten in Höhe von bis zu 120 EUR für die Endverbraucher im Jahr zu rechnen. Zusätzlich entstehen einmalige Kosten für die Installation des Smart Meters, die sich durchschnittlich auf 130 EUR summieren. Müssen vorhandene Zählerschränke umgebaut werden, wie dies in rund einem Viertel der Privathaushalte der Fall ist, entstehen weitere Kos­ten von mehreren tausend Euro.14

Zwar sind die Kosten der digitalen Zähler durch das GNDEW gedeckelt, da die tatsächlichen Kosten für digitale Zähler jedoch bei mehr als 100 Euro pro Jahr liegen, werden die restlichen Kosten vom Messstellenbetreiber nicht dem jeweiligen Stromabnehmer aufgetragen, sondern werden auf sämtliche Endverbraucherüber die Netzentgelte verteilt.15 Damit werden die tat­sächlichen Kosten der Smart Meter verschleiert. Die Gesamtkosten für den Betrieb der Smart Meter tragen demnach stets die Endverbraucher.

Mit Kosten in Höhe von knapp 13 EUR pro Jahr ist der herkömmliche und derzeit von Millionen Endverbrauchern genutzte Ferraris-Zähler preisgünstiger als ein Smart Meter. Während die Zeitspanne zur Neueichung bei Smart Metern nur 8 Jahre beträgt, sind es bei Ferraris-Zählern 16 Jahre. Auch die technische Lebensdauer von Smart Metern liegt lediglich bei 10 bis 15 Jahren,16 während sie bei Ferraris-Zählern regelmäßig 40 Jahre und mehr beträgt. Dies unter­streicht eindeutig die Überlegenheit von Ferraris-Zählern hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergleich zu Smart Metern.

Überdies sind Ferraris-Zähler im Unterschied zu Smart Metern immun gegen Cyberangriffe, was zu einer überlegenen Datensicherheit im Vergleich zu sog. intelligenten Messgeräten führt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass herkömmliche Ferraris-Zähler sicherer, preis­werter und insbesondere auch nachhaltiger sind als Smart Meter.

III. Der Landtag stellt fest:

  1. Smart Meter sind sowohl hinsichtlich der Installationskosten als auch der Betriebskosten mit teilweise erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu marktbewährten Strommesszäh-lern für Endverbraucher verbunden.
  2. Der von der Bundesregierung forcierte Smart Meter Rollout erfolgt unabhängig von Stromkundeninteressen, sondern entspringt einer ideologischen Zielsetzung.
  3. Durch die Installation und den Betrieb von Smart Metern erfolgen keine Stromeinspa­rungen.
  4. Eine Vielzahl von Stromendverbrauchern werden durch die Installation und den Betrieb von Smart Metern mit höheren Stromrechnungen rechnen müssen (Verbrauchskosten inkl. Messkosten).
  5. Der von der Bundesregierung vorangetriebene Smart Meter Rollout verschleiert die An-schaffungs- und Betriebskosten der sog. intelligenten Messgeräte über Netzentgelte; es erfolgt eine Umverteilung dieser Kosten auf sämtliche Stromletztverbraucher.
  6. Die Möglichkeit zur unabhängigen Entscheidung zwischen Smart Metern und herkömm­lichen Messgeräten steht im Einklang mit den Prinzipien einer freien und demokratischen Gesellschaftsstruktur.

IV. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich sowohl auf EU-Ebene als auch bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass den Stromendverbrauchern innerhalb der EU die Möglichkeit offensteht, frei über die Wahl ihrer Messgeräte zu entscheiden;
  2. sich auf Bundesebene dafür zu engagieren, dass den Stromendverbrauchern die freie Wahl zwischen einem Smart Meter, einer modernen Messeinrichtung und dem bewähr­ten Ferraris-Zähler eingeräumt wird;
  3. sich auf Bundesebene dafür stark zu machen, dass zusätzliche Kosten, die durch die Installation und Inbetriebnahme von Smart Metern entstehen, nicht auf sämtliche Stromendverbraucher umverteilt werden.

Christian Loose

Dr. Martin Vincentz

Andreas Keith

und Fraktion

 

1 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/smart-meter.html, zuletzt abge­rufen am 09.08.2023 um 23:00 Uhr.

2 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230111-kabinett-be-schliesst-neustart-fur-die-digitalisierung-der-energiewende.html, zuletzt abgerufen am 09.08.2023 um 22:30 Uhr.

3 Vgl. Monitoringbericht 2022, Bundesnetzagentur u. Bundeskartellamt (Hrsg.), S. 37 f.,

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/Monitoringberich-tEnergie2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3, zuletzt abgerufen am 09.08.2023 um 21 Uhr.

4 Vgl. https://strom.preisvergleich.de/info/8344/ferraris-zaehler/ – zuletzt abgerufen am 02.07.2023 um 14:00 Uhr.

5 Vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/stromzaeh-

ler-analog-und-digital-vernetzt-und-intelligent-38447,zuletzt abgerufen am 02.07.2023 um 15:00 Uhr.

6 Vgl. https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Vorschlaege-fuer-Beschleunigung-Smart-Meter-Rollout ,zuletzt abgerufen am 24.05.2023 um 10:00 Uhr.

7 Ausnahmen bieten einige wenige energieintensive Großabnehmer, die einen Vertrag mit einer ab­schaltbaren Leistung abgeschlossen haben. Hier kann der Netzbetreiber diese Unternehmen – ge­gen Entschädigungszahlungen – für einen kürzeren Zeitraum vom Netz nehmen, also „abschalten“.

8 Das Verbraucherportal Stromauskunft spricht von hohen Kosten für Haushalte. Vgl. https://www.stromauskunft.de/stromanbieter-wechsel/stromanbieter-wechsel-faq/was-sind-rlm-stromzaehler-/,zuletzt aufgerufen am 23.07.2023 um 22:00 Uhr.

9 Vgl. https://www.smard.de/page/home/marktdaten/78?marketDataAttributes=%7B%22resolu-tion%22:%22day%22,%22from%22:1676156400000,%22to%22:1684015199999,%22modu-leIds%22:%5B1004066,1001226,1001225,1004067,1004068,1001228,1004070,5000410,6000411 ,2005097%5D,%22selectedCategory%22:null,%22activeChart%22:true,%22style%22:%22co-lor%22,%22categoriesModuleOrder%22:%7B%7D,%22region%22:%22DE%22%7D,zuletzt aufge­rufen am 23.07.2023 um 22:00 Uhr

10 Vgl. https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/Studien/kosten-nutzen-analyse-fuer-einen-flaechendeckenden-einsatz-intelligenter-zaehler.html – zuletzt abgerufen am 04.06.2023 um 23:50 Uhr. Nach der zugrundeliegenden Studie „Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler“ müssen beim Vergleich von Zählerkosten sowohl die Anschaffungskosten (CAPEX) als auch die operativen Kosten (OPEX) betrachtet werden. Ein in der Studie angegebenes drittes Szenario mit einem beschleunigten Rollout ist überholt und wird deshalb nicht mehr berücksichtigt. Es muss beachtet werden, dass die Kosten durch Inflation in­zwischen höher liegen dürften.

11 Vgl. Seite 12, Abb. 1 der Studie in Verbindung mit der Aussage „Trotz der teilweise negativ ausgefallenen Analysen für einen vollständigen Rollout […]“, https://www.umweltbundesamt.de/si-tes/default/files/medien/5750/publikationen/2021-05-06_cc_34-2021_umweltwirkungen_smart_me-ter.pdf, zuletzt abgerufen am 04.06.2023 um 23:50 Uhr.

12 Vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/intelligente-stromzaehler-smart-meter-und-wann-kom-men-sie,TSYBA91, zuletzt aufgerufen am 02.07.2023 um16:45 Uhr.

13 Vgl. https://www.net4energy.com/de-de/smart-living/smart-meter-kosten, zuletzt abgerufen am 04.06.2023 um 23:50 Uhr.

14 Vgl. https://www.net4energy.com/de-de/smart-living/smart-meter-kosten, zuletzt abgerufen am 03.07.2023 um 20:40 Uhr.

15 Vgl. https://www.heise.de/news/Gesetzentwurf-Smart-Meter-sollen-fuer-Nutzer-billiger-werden-7392334.html, zuletzt abgerufen am 09.08.2023 um 20:00 Uhr.

16 Vgl. https://www.energie-experten.ch/de/wissen/detail/wie-smart-sind-die-stromzaehler-der-zu-kunft.html, zuletzt aufgerufen 02.07.2023, 16:00 Uhr.

Beteiligte:
Christian Loose