Neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für bis zu 500 Personen zwischen Marienberghausen (450 Einwohner) und Elsenroth (550 Einwohner): Hat die Landesregierung jegliches Augenmaß verloren?

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3126

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für bis zu 500 Personen zwischen Marienberghausen (450 Einwohner) und Elsenroth (550 Einwohner): Hat die Landesregierung jegliches Augenmaß verloren?

Wie aus einem Bericht des Internetportals Oberberg-Aktuell hervorgeht, prüft das Land NRW momentan die Errichtung einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung in Nümbrecht für bis zu 500 Personen. Der vorgesehene Standort soll sich zwischen den Ortsteilen Elsenroth und Marienberghausen befinden. Angeblich gingen die Planungen auf einen Vorschlag der kommunalen Gemeindeverwaltung zurück.1

Der Bürgermeister Hilko Redenius (CDU) gab dieses Projekt im Rahmen einer Ratssitzung bekannt. Die Nümbrechter Verwaltung sei demnach bereits auf die zuständige Bezirksregierung zugegangen. Konkret ginge es um einen Standort an der Landstraße L 350 zwischen Elsenroth und Marienberghausen. Wie aus dem Bericht hervorgeht, seien im Gemeindegebiet alle verfügbaren Unterkünfte belegt – auch die Anfang 2023 in Berkenroth aufgestellten Container, die nun sogar räumlich aufgestockt werden.

Die Gemeinde sei am Limit. Man habe schlicht keine Unterkünfte mehr für hilfebedürftige Menschen, erklärte Bürgermeister Redenius. Die Eigentümer des Grundstücks seien angeblich bereit, ihre Flächen für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren zu verpachten. Von Seiten der Kommune wurde – im Falle eines positiven Bescheids – sogar bereits Amtshilfe angeboten, wonach die Verwaltung das Gelände für die Errichtung vorbereiten und erschließen würde.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand in Bezug auf die geplante EAE zwischen Marienhausen und Elsenroth? (Bitte in diesem Zusammenhang neben den vermuteten Kosten auch die Art der vorgesehenen Unterbringung angeben, also z. B. Errichtung einer Leichtbauhalle oder Gebäudeneubau)
  2. Wann soll die neue EAE in Betrieb gehen? (Bitte einen ungefähren Zeitpunkt angeben, also z. B. das Quartal)
  3. Inwiefern ist eine Einbindung der betroffenen Anwohner noch vor der Vertragsunterzeichnung vorgesehen?
  4. Warum ist die Landesregierung dazu bereit, das Leben der betroffenen Anwohner so zu beeinflussen?
  5. Wie rechtfertigt die Landesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber den betroffenen Anwohnern insbesondere ein Verhältnis Anwohner/Asylbewerber von 2:1, was umgerechnet beispielsweise gleichbedeutend mit der Aufnahme von ca. 315.000 Asylsuchenden in der Landeshauptstadt Düsseldorf wäre?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7565

 

1 Vgl. https://www.oberberg-aktuell.de/politik/—m–ssen-handeln                                                                                        erstaufnahmeeinrichtung-f–r-fl–chtlinge-in-n–mbrecht–a-98857


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3126 mit Schreiben vom 25. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwor­tet.

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand in Bezug auf die geplante EAE zwischen Marienhausen und Elsenroth? (Bitte in diesem Zusammenhang ne­ben den vermuteten Kosten auch die Art der vorgesehenen Unterbringung ange­ben, also z. B. Errichtung einer Leichtbauhalle oder Gebäudeneubau)
  2. Wann soll die neue EAE in Betrieb gehen? (Bitte einen ungefähren Zeitpunkt an­geben, also z. B. das Quartal)
  3. Inwiefern ist eine Einbindung der betroffenen Anwohner noch vor der Vertragsun­terzeichnung vorgesehen?
  4. Warum ist die Landesregierung dazu bereit, das Leben der betroffenen Anwohner so zu beeinflussen?
  5. Wie rechtfertigt die Landesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber den betroffenen Anwohnern insbesondere ein Verhältnis Anwohner/Asylbewerber von 2:1, was umgerechnet beispielsweise gleichbedeutend mit der Aufnahme von ca. 315.000 Asylsuchenden in der Landeshauptstadt Düsseldorf wäre?

Die Fragen 1 bis 5 werden im Sachzusammenhang beantwortet:

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, hat Gespräche mit der Gemeinde über die Errichtung einer Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Nüm-brecht geführt. Die Gemeinde Nümbrecht hat Mitte Dezember 2023 ihre Zustimmung zum ge­planten Vorhaben zurückgezogen. Die Planungen zur Entwicklung des Standortes werden nicht weiterverfolgt.

 

MMD18-7948