Kleine Anfrage 2191des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 19.03.2019
Neue Statistik des Landesbetriebes IT NRW zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2018 – werden die Fälle nun korrekt erfasst?
Gemäß der am 15. März 2019 veröffentlichten Statistik des Landesbetriebs für Information und Technik Nordrhein Westfalen betrug die Anzahl der im Jahr 2018 durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche 21378. Somit ist diese Anzahl erstmals seit drei Jahren wieder rückläufig, vorausgesetzt, die Erfassung ist korrekt.
Die in der Vergangenheit aufgetauchten Differenzen bei der Erfassung der medizinischen Eingriffe und bei der Anzahl der durch das Land erstatteten Eingriffe machen eine genauere Betrachtung der durch den Landesbetrieb für Information und Technik veröffentlichten Zahlen unabdingbar.
In Anlehnung an die Kleine Anfrage 843 mit der Drucksachennummer 17/2094 und dem Antrag „Geschönte Statistiken oder Steuergeldverschwendung? – Wie hoch ist die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche und deren finanzielle Auswirkung auf das Land NRW tatsächlich?“ mit der Drucksachennummer 17/3591 erbitten wir die Antwort auf folgende Fragen.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche sind im Jahr 2018 seitens der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgerechnet worden, mit welchen finanziellen Auswirkungen?
2. Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben im Jahr 2018 in Nordrhein Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger)
Dr. Martin Vincentz
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 25.03.2019
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2191 mit Schreiben vom 25. April 2019 beantwortet.
1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche sind im Jahr 2018 seitens der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgerechnet worden, mit welchen finanziellen Auswirkungen?
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 22.118 Schwangerschaftsabbrüche mit dem Land abgerechnet. Dafür standen im Haushaltsplan 2018 Mittel in Höhe von 8,5 Mio. Euro zur Verfügung.
2. Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben im Jahr 2018 in Nordrhein Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger)
Die Daten aus dem Förderprogrammcontrolling der Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung liegen in der Regel erst im zweiten Halbjahr des Folgejahres vor und können demnach noch nicht mitgeteilt werden.