Kleine Anfrage 4662
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Neue Unterbringungseinrichtung für 350 Asylbewerber in einem 4-Sterne Hotel Nähe des Airport Dortmund – Hat Ministerin Paul neue Sondervermögen im Haushalt gefunden?
Wie die WAZ am 01.10.2024 berichtet, soll in Dortmund eine weitere Landesunterkunft für Asylbewerber entstehen. Sie soll frühestens ab Januar 2025 bezogen werden.1 Zu diesem Zweck soll das derzeitige 4-Sterne-Hotel „in der Nähe vom Airport Dortmund“2 angemietet werden. Vorgesehen ist die Unterbringung von bis zu 350 Personen.
Wie scheinbar mittlerweile üblich soll eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anwohner erst kurz vor der Inbetriebnahme der neuen Einrichtung erfolgen, im Dezember 2024.
Laut Informationen der WAZ seien die Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und dem Hotelbetreiber bereits erfolgreich abgeschlossen. Noch ausstehend seien die notwendigen Ausschreibungen, unter anderem für Betreuung, Sicherheitsdienst und Catering. Der Mietvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, soll zunächst für eine Dauer von fünf Jahren gelten – mit der Option, den Vertrag um weitere fünf Jahre zu verlängern.3
Vorgesehen seien bereits Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auch für Kinder, sowie Freizeit- und Sportangebote. Die Rede ist auch davon, dass den Asylsuchenden Arbeitsgelegenheiten angeboten werden sollen. Ob die bisherige durchschnittliche Nutzung dieser Beschäftigungsmöglichkeit von einer Stunde je Person und Woche in der geplanten neuen Einrichtung übertroffen werden wird, muss noch offenbleiben.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann kam es zur ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Hotelbetreiber und der Stadt Dortmund sowie der zuständigen Bezirksregierung? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, vom wem die Initiative ausging.)
- Welche Kosten entstehen – im konkreten Fall – allein durch den Umbau (sowie für den späteren Rückbau) des derzeitigen 4-Sterne-Hotels in eine ZUE? (Bitte die anfallenden Kosten im Detail aufschlüsseln)
- Welches Ziel verfolgt das zuständige Ministerium bzw. die zuständige Bezirksregierung damit, dass die Bürger erneut erst kurz vor der Eröffnung der neuen Einrichtung im Rahmen eines Bürgerdialogs informiert werden, wenn längst alles entschieden ist?
- Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4281 hervorgeht, hat die Ministerin für Flucht und Integration, Josefine Paul, bisher an keiner Bürger- oder Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit neuen Unterbringungseinrichtungen des Landes teilgenommen. Warum scheut die Ministerin den Kontakt mit den betroffenen Bürgern?
- Inwiefern kam es im konkreten Fall in Dortmund vor der letztgültigen Entscheidung zu einem Gespräch mit den Gewerbetreibenden im näheren Umfeld der Einrichtung, u. a. zu Fragen der Sicherheit, beispielsweise der Besucher der Sporteinrichtungen in direkter Nachbarschaft?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Vgl. 4-Sterne Hotel Nähe Airport Dortmund
3 Ebd.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4662 mit Schreiben vom 26. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wann kam es zur ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Hotelbetreiber und der Stadt Dortmund sowie der zuständigen Bezirksregierung? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, vom wem die Initiative ausging.)
Der erste Kontakt zwischen dem Vermieter und der Bezirksregierung dieses Objekt betreffend erfolgte im November 2023. Die Kontaktaufnahme zur Stadt erfolgte im März 2024.
- Welche Kosten entstehen – im konkreten Fall – allein durch den Umbau (sowie für den späteren Rückbau) des derzeitigen 4-Sterne-Hotels in eine ZUE? (Bitte die anfallenden Kosten im Detail aufschlüsseln)
Da die Liegenschaft bereits auf die Beherbergung von Personen ausgelegt ist, sind wenige bis keine Umbaumaßnahmen erforderlich. Entsprechende Rückbauten erübrigen sich damit ebenfalls.
- Welches Ziel verfolgt das zuständige Ministerium bzw. die zuständige Bezirksregierung damit, dass die Bürger erneut erst kurz vor der Eröffnung der neuen Einrichtung im Rahmen eines Bürgerdialogs informiert werden, wenn längst alles entschieden ist?
Ziel der Bürgerinformation vor der Inbetriebnahme der Einrichtung ist es, die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend über die neue Einrichtung zu informieren. Die Bezirksregierung informiert dabei über den Stand der Planungen, steht für Fragen zur Verfügung und setzt sich mit den Sorgen, Ängsten und Anregungen der Anwohnerschaft auseinander und weist auf Möglichkeiten einer konstruktiven Mitwirkung, z.B. durch ehrenamtliche Tätigkeiten, hin. Der Zeitpunkt ist daher bewusst gelegt auf einen solchen, an welchem Fragen möglichst konkret beantwortet werden können.
- Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4281 hervorgeht, hat die Ministerin für Flucht und Integration, Josefine Paul, bisher an keiner Bürger- oder Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit neuen Unterbringungseinrichtungen des Landes teilgenommen. Warum scheut die Ministerin den Kontakt mit den betroffenen Bürgern?
Die Organisation und Durchführung von Bürgersprechstunden und Informationsveranstaltungen obliegen den Bezirksregierungen als Betreiber der Unterbringungseinrichtungen. Sofern erforderlich und von den Bezirksregierungen gewünscht, wird das zuständige Fachministerium bei diesen Veranstaltungen durch die Fachabteilung vertreten.
- Inwiefern kam es im konkreten Fall in Dortmund vor der letztgültigen Entscheidung zu einem Gespräch mit den Gewerbetreibenden im näheren Umfeld der Einrichtung, u. a. zu Fragen der Sicherheit, beispielsweise der Besucher der Sporteinrichtungen in direkter Nachbarschaft?
Es kam seitens des Landes zu keinem Gespräch mit den Gewerbetreibenden im näheren Umfeld im Vorfeld zu der Entscheidung.