Antrag
der Fraktion der AfD
Nordrhein-Westfälische Schüler vor islamistischen Einflüssen schützen
I. Ausgangslage
Das nordrhein-westfälische Schulministerium betonte in einer Veröffentlichung im August 20241 die Notwendigkeit der klaren Differenzierung zwischen Islamismus und dem Islam. Wenige Tage nach der Verlautbarung ereignete sich der islamistische Messeranschlag auf das „Festival der Vielfalt“ in Solingen, bei dem drei Menschen ihr Leben verloren und zahlreiche weitere verletzt wurden.
Tatsächlich scheint diese Differenzierung im Schulministerium nicht gut zu gelingen, wie der letzte Fall eines verbeamteten Wuppertaler Berufsschullehrers zeigt, welcher mutmaßlich intensiven Kontakt zum mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg, der sogenannten Blauen Moschee, gehalten haben soll. Zudem soll er ein großer Befürworter des iranischen Religionsführers Ali Chamenei sowie Mitorganisator von pro-palästinensischen Demonstrationen gewesen sein.2 Vom WDR wurde ein ausführlicher Bericht ausgestrahlt, der den Werdegang und möglichen Radikalisierungsweg des gebürtigen Libanesen zeigte, gegen welchen nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.3
Ebenso warf der Skandal um einen nun zu einer Bewährung verurteilten „falschen Professor und Islamexperten“ ein schlechtes Licht auf das Bildungsministerium.4 Noch brisanter ist dabei, dass der langjährige Berater des Ministeriums bei wichtigen Fragen zum Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen intensiv an Entscheidungsprozessen mitgewirkt haben könnte.5 Die Kommission für den islamischen Religionsunterricht ist unter anderem relevanter Entscheidungsträger in Fragen zu islamischen Schulbüchern und Lehrpersonal.
Besonders hinsichtlich zunehmender islamistischer Vorfälle muss eine genaue Prüfung von Personal und Lehrmaterial für das religiöse Angebot für Muslime an deutschen Schulen stattfinden. Diese Zunahme, besonders auf den Schulhöfen, wird auch vom Lehrerverband NRW beobachtet. Insbesondere antisemitische Äußerungen und Vandalismusdelikte seien zum Alltag geworden.6 An Schulen mit besonders hohem Anteil muslimischer Schüler kann häufig nur schwer auf den Radikalisierungsprozess eingewirkt werden. Die Gesamtlage wird vor allem durch islamistische Onlineformate in den gängigen sozialen Medien undurchsichtig, etwa durch Influencer wie Ibrahim Al-Azzazi oder den mittlerweile festgenommenen Dehran Asa-nov, wobei die Reichweiten besonders beträchtlich sind und die Inhalte von etlichen Spiegelkanälen verbreitet werden.7
Oftmals fallen Konsequenzen für radikalisierte Schüler eher geringfügig und der Brisanz unangemessen aus, wie sich am Beispiel der „Neusser Scharia-Polizei“ zeigte. Lediglich eine kurzzeitige Suspendierung war die Folge.8
Auch die muslimische Fastenzeit sorgt in den Klassenzimmern für steigende Herausforderun-gen.9 Hungrige und durstige Schüler leiden unter Konzentrationsschwierigkeiten, Konflikte mit Nichtmuslimen, welche offen vor fastenden Schülern ihr Pausenbrot verspeisen und leistungsstark am Unterricht teilnehmen, sind hierbei nicht selten, sogar an Grundschulen.10
Und das obwohl für Kinder, Kranke, Alte, Schwangere oder sogar Leistungssportler klare Ausnahmen zugestanden werden, wie der Zentralrat der Muslime bereits 2019 mitteilte.11 Daher ist es umso fragwürdiger, wenn Schulen aus falscher Rücksichtnahme nicht nur muslimische Schüler zum Fasten ermutigen, sondern nichtmuslimische Schüler dazu zu nötigen, etwa im Unterricht auf Essen und Trinken zu verzichten, um keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es bedarf also offenkundig einer besseren Aufklärung über die tatsächlichen islamischen Fasten-regeln, sowie eine sachlichere Perspektive, bei der Betrachtung religiöser Rücksichtnahme.
Zwar können Lehrkräfte ihre Schüler nicht zum Essen und Trinken zwingen, jedoch kann es ebenso nicht hinnehmbar sein, Prüfungen zu vereinfachen, zu verschieben oder den Unterrichtsanspruch an die betroffenen muslimischen Schüler anzupassen. Vor einigen Jahren wurde hierzu die Debatte um mutmaßlich verlegte Prüfungen publik.12 Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich gab hierzu bereits eine Orientierungshilfe heraus.13
Umso verwunderlicher sind zudem Vorfälle des Aufzwingens der Teilnahme nichtmuslimischer Schüler an islamischen Glaubensritualen und Veranstaltungen, wie es jüngst an einer Berliner Schule zum Thema wurde.14 Unter der Annahme, den Schülern Vielfalt und Toleranz näher-zubringen, werden dadurch nicht nur die religiösen Rechte von Nichtmuslimen verletzt, sondern auch die Neutralitätspflicht der Schule selbst. Da muslimische Schüler auch nicht zu christlichen Gottesdiensten gezwungen werden, handelt es sich hierbei um eine besonders einseitige Vorgehensweise.
Auch wenn die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration, Prävention“ vorgibt Schutz vor Extremismus bieten zu wollen, finden weiterhin Radikalisierungspro-zesse sowie ein fragwürdiger Umgang mit vermeintlich islamischen Glaubensregeln an nordrhein-westfälischen Schulen statt. Wenn auch möglicherweise der üblichen Trägheit neuer Maßnahmenpakete geschuldet, darf dies keine Begründung für zögerliches Handeln sein.
II. Der Landtag stellt fest:
- Es liegt eine Zunahme an religiös-extremistischen Vorfällen an nordrhein-westfälischen Schulen vor.
- Die Radikalisierungsmethoden und -wege haben sich schneller entwickelt und den neuen sozialen Medien angepasst, als es die Präventions- und Aufarbeitungswerkzeuge leisten können.
- Die Schüler Nordrhein-Westfalens haben ein Recht auf Bildung in einer politisch neutralen und indoktrinierungsfreien Umgebung.
- Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal, die Kontakte zu mutmaßlich islamistischen Strukturen pflegen, gefährden den Bildungsweg der Schüler und sind der Verhinderung von Radikalisierungsprozessen nicht zuträglich.
- Die religiöse Einflussnahme auf nichtmuslimische Schüler schränkt deren Recht auf eigene Religionsausübung sowie auf ein neutrales Bildungsumfeld ein.
- Die strenge Teilnahme an der islamischen Fastenzeit schadet Schülern in ihrem Lernerfolg und stellt in extremen Fällen ständig fehlender Teilnahme am Unterricht, eine quasi Verletzung der Schulpflicht dar.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- eine Sondierung der existierenden Strukturen des islamischen Religionsangebotes an den Schulen vorzunehmen; dazu zählt auch die Prüfung der Islamischen Kommission, der dort beteiligten Vertreter, Berater und auch der islamischen Religionslehrer;
- die durch das Ministerium bestimmten neutralen Mitglieder in der Kommission für Islamischen Religionsunterricht wiedereinzusetzen;
- eine aktualisierte Handreichung über Rechte und Pflichten über den Umgang mit islamischen Veranstaltungen während des Schulbetriebs zu veröffentlichen, welche die Lehrkräfte und Schulleiter über das Neutralitätsgebot aufklärt;
- eine aktualisierte Handreichung über den Umgang mit der islamischen Fastenzeit während des Schulbetriebs zu veröffentlichen, um sowohl fastenden muslimischen als auch nichtmuslimischen Schülern den Lernerfolg zu ermöglichen und über die zahlreichen gesundheitlichen Ausnahmeregeln für den Ramadan aufzuklären;
- religiös begründete Schulpflichtverstöße nicht länger hinzunehmen und die Einhaltung der Schulpflicht und der konsequenten Unterrichtsteilnahme Eltern wie Schülern eindringlich zu vermitteln;
- islamistische Straftaten konsequent aufzuklären, transparent aufzuarbeiten und die Täter aus dem Regelschulbetrieb in angemessener Weise zu entfernen oder anderweitig zu sanktionieren;
- die Nutzung von sozialen Medien im Schulbetrieb zu evaluieren und schädliche Einflüsse etwa durch islamistische Onlineangebote einzudämmen.
Dr. Christian Blex
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
3 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/berufsschule-lehrer-wuppertal-suspendiert-100.html
4 https://www1.wdr.de/nachrichten/urteil-gegen-falschen-professor-und-islamexperten-100.html
7 https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/lagebild_islamismus_2023_ansicht.pdf
8 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/scharia-schueler-neuss-100.html