Nordrhein-Westfalen auf den Ernstfall vorbereiten – die medizinische Versorgung für den Fall eines Blackouts sicherstellen.

Antrag

Antrag
der Fraktion der AfD

 

Nordrhein-Westfalen auf den Ernstfall vorbereiten die medizinische Versorgung für den Fall eines Blackouts sicherstellen.

I. Ausgangslage

Vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Entwicklungen werden immer häufiger Stromausfälle in diversen Dimensionen bundesweit diskutiert. Insbesondere der sogenannte „Blackout“ rückt immer häufiger in den öffentlichen Fokus. Von einem Blackout spricht man, wenn die Stromversorgung großflächig und systemumfassend ausfällt. Die Zweifel an der Zu­verlässigkeit der Versorgungsinfrastruktur sind zuletzt gewachsen. Im Auftrag des Bundesmi­nisteriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben die vier deutschen Übertragungs­netzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 einen zweiten Stresstest für den Winter 2022 / 2023 durchgeführt. Dieser von der Bundesregierung beauftragte „Stresstest“ der vier Übertragungsnetzbetreiber kam im Zuge seiner Erhebungen zu dem Ergebnis, dass die Stabilität des Stromnetzes im kommenden Winter unter ungünstigen Umständen nicht mehr gesichert ist. Ein großflächiger Stromausfall, der sogenannte „Blackout“ des Stromnetzes im Winter 22/23 sei zwar unwahr­scheinlich, kann jedoch aus Sicht der Experten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da­her kommt der Stresstest zum Ergebnis, dass es aus Gründen der Vorsorge ein Bündel von Maßnahmen braucht, um Netzengpässe zu vermeiden1, aber auch solche, um ein etwaiges Krisenszenario einzudämmen und Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.

Sollte es wider Erwarten zu einem solchen Szenario kommen, muss die Funktionsfähigkeit der elementaren Versorgungsstrukturen gewährleistet werden, allem voran die Gesundheitsver­sorgung. Um eine Versorgung im Blackout weiterhin gewährleisten zu können, müssen Kran­kenhäuser über eine Notstromversorgung verfügen, die den Betrieb essentieller Systeme für zumindest 24 Stunden aufrechterhält. Treibstoffvorräte für die Notstromaggregate müssen entsprechend ausgelegt sein und in diesem Zeitraum unter anderem einen Not-OP-Betrieb ermöglichen, lebenserhaltende medizinische Systeme der Intensivstation (Beatmungsgeräte) versorgen sowie die Kühlung von Blutkonserven und Organen aufrechterhalten. Wie das deut­sche Ärzteblatt mit Experten ermittelte, wird sich bereits nach einem mehrstündigen Strom­ausfall das Patientenaufkommen zunehmend auf die Krankenhäuser verlagern. „Gleichzeitig müssen im Rahmen von Notfallplänen möglichst viele Patienten wie Leichtverletzte oder Ge­nesende aus den Krankenhäusern entlassen werden. In den ersten Stunden eines Stromaus­falls kann es zudem im Krankenhaus neben einem erhöhten Patientenaufkommen und der Zusatzbelastung des Personals auch verstärkt zu Anfragen von Angehörigen kommen. Dies kann rasch zu einer Überlastung der Telefonzentrale führen. Große Diagnosegeräte wie Kernspin- oder Computertomographen würden komplett ausfallen, ebenso könnte die Warm­wasser- beziehungsweise Fernwärmeversorgung gestört sein. Bei Stromausfällen in der Ver­gangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass im Ereignisfall die vorhandenen Noteinrich­tungen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung oder die Netzersatzanlagen für Kranken­häuser nicht die erwartete Schutzwirkung hatten. Eine Ursache hierfür kann die mangelhafte Wartung der Aggregate sein, da diesbezüglich keine Tests unter Volllastbedingungen stattfin-den.“2 Vor diesem Hintergrund ist es im Hinblick auf eine mögliche anhaltende Situation, wel­che eine Unterversorgung durch externe Energielieferungen beinhaltet, notwendig, die medi­zinische Versorgung zu sichern und etwaige Notfallpläne insbesondere solche, welche auf dem vorhandenen Notstrom basieren, zu prüfen und zu optimieren.

II. Der Landtag stellt fest:

– dass, wie aus dem durch die Bunderegierung beauftragten „Stresstest“ hervorgeht, ein möglicher Blackout zumindest nicht ausgeschlossen werden kann;

– die Krankenhäuser und Kliniken zur Aufrechterhaltung einer medizinischen Versorgung einen elementaren Baustein bei der Bewältigung einer solchen Krisensituation darstellen und demnach besonders durch die Landesregierung bedacht werden müssen;

– dass die Erstellung von Notfallplänen vor dem Hintergrund der aktuellen energiepoliti­schen Entwicklungen oberste Priorität haben.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

– Belastungstests der Notstromversorgung unter Realbedingungen in den Kliniken in Nordrhein-Westfalen zu initiieren;

– einen Krisenstab aller Akteure des Gesundheitswesens einzuberufen, um einen überre­gionalen Notfallplan zu erstellen, unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit der Zusammenarbeit diverser Kliniken zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infra­struktur der medizinischen Versorgung.

Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-zweiter-stresstest-massnahmen-sicherung-strom netz-stabilitat.pdf? blob=publicationFile&v=8 (Abgerufen am 15.09.22)
2 Dtsch Arztebl 2012; 109(9): A-438