Kleine Anfrage 3813
der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Martin Vincentz AfD
NRW: Durch Steuern finanziertes Transideologieprojekt – Wie sehr werden Kinder und Jugendliche beeinflusst?
Die „Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen*arbeit NRW (LAGM*A NRW)“ beschreibt sich selbst als „[q]ueer-feministisch“ und „rassismuskritisch“. Dabei handelt es sich um eine „landesweite Fachstelle für intersektionale Mädchen*arbeit und machtkritische Mädchen*politik in NRW“, die als gemeinnütziger Verein und „anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe“ eigene Fachzeitschriften publiziert und Sozialarbeiter unter anderem in den Aspekten schult, „queere Jugendliche“ und Menschen anderer Hautfarbe darin zu bestärken, Transgeschlechtlichkeiten bei Kindern im Kindergartenalter zu erkennen und zu bekräftigen sowie sich auch für die Rechte von „queeren Geflüchteten“ stark zu machen.1
Dabei wird der Verein samt seiner Vorhaben vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen durch Steuergelder finanziert. Das Ziel dieser Vorhaben sei es, sogenannte „MINTA“, also Mädchen, inter- und transsexuelle Menschen sowie nicht-binäre und agender Personen, in den Vordergrund zu stellen. Der Begriff des Mädchens wird von Seiten der Sozialarbeiter nur mit einem anschließend folgendem Gender-Stern verwendet, um die Geschlechter-Vielfalt hinter diesem Begriff zu berücksichtigen.2
Konkret wird sich beispielsweise dafür eingesetzt, dass Flüchtlinge bald Anspruch auf geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe, wie Hormontherapien oder operative Eingriffe, bekommen sollen. Das derzeitige Problem sei, dass Flüchtlinge nur bei akuten Schmerzzuständen und Erkrankungen medizinische Versorgung beanspruchen können und eben jene Maßnahmen derzeit nicht als Eingriffe gegen akute Schmerzen oder Erkrankungen klassifiziert werden. Die Kosten der Eingriffe, die sich ohne Vor- und Nachsorge bereits auf etwa 5.000 bis 15.000 Euro belaufen, sollen nach Meinung des Vereins vom Staat und somit letztendlich vom Steuerzahler übernommen werden. Als weiteren Grund dafür gab der Verein die „Mehrfach-Diskriminierung“ an, die speziell auf „queeren“ Flüchtlingen lasten würde, da sie von Rassismus, Queerfeindlichkeit und Sexismus zugleich betroffen wären. Darüber hinaus wird sich für Themen wie „dekoloniale Prinzipien“, „politisch korrekte Sozialarbeit“ und sogenannte „safer spaces“ nur für „schwarze Frauen*“ und „türkische Bi_PoC“ eingesetzt. In einer weiteren Broschüre wird ausgeführt, dass biologische Männer, die nun vorgeben Frauen zu sein, auch in Frauenschutzräumen Einlass finden sollen. Eine Ablehnung dessen wird dabei klar als „transfeindlich“ deklariert.3
Um Jugendliche vor so einer „Transfeindlichkeit“ schützen, präsentiert der Verein das Konzept der „Trans*-Verbündetenschaft“, durch welche Menschen ihre Privilegien in der heutigen Gesellschaft erkennen sollen und sich deshalb für die Rechte von Trans-Personen einsetzen sollen. Dabei wird unter anderem auf Faktoren wie Ansprüche auf Unterkunft in Frauenhäusern und die Verwendung angeblich richtiger Pronomen hingewiesen. Überdies betont die „Trans* AG der autonomen Hamburger Frauenhäuser“ laut des Artikels die Wichtigkeit sogenannter Quoten bei der Verteilung von Arbeitsplätzen. Dabei sollen mindestens 50% der Sozialarbeiter Migranten und Frauen mit dunkler Hautfarbe sein. Zusätzlich gebe es bereits Frauenhäuser, die bereits eine Mindestquote an lesbischen Angestellten eingeführt haben, um Kante gegen Homosexuellenfeindlichkeit zu zeigen. In der neuesten Ausgabe eines Fachmagazins der „LAGM*A“ geht es Kinder und Jugendliche mit vermeintlicher Transgeschlechtlichkeit. In solchen Fällen sollen „Fachleute“ den Kindern den Weg zu einer irreversiblen Geschlechtsumwandlung aufdrängen, anstatt sie aufgrund ihrer Identitätsstörung in professionelle Therapie weiterzuleiten. Dabei seien Personen mit eigener Transidentität wertvolles „Fachpersonal“.4
Besonders krude wird es in den folgenden Umschreibungen, als von der Wichtigkeit geschlechtlicher Vielfalt im Kindergarten gesprochen wird. Es liege dann an den Sozialarbeitern, unter anderem durch passende Bilderbücher und die Verwendung neuer Pronomen diesen Kindern mehr Sichtbarkeit zu geben und diese Identitätsstörung zu fördern.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Gibt es mittlerweile nordrhein-westfälische Frauenhäuser oder andere öffentliche Einrichtungen, die ebenfalls Quoten in Bezug auf Einstellungskriterien eingeführt haben?
- Aufgrund welcher Kriterien gilt „LAGM*A NRW“ als gemeinnütziger Verein?
- Unterstützt die Landesregierung die Ziele und Vorhaben von „LAGM*A NRW“?
- Wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen des Landes NRW bisher, die an „LAGM*A NRW“ im Einzelnen gezahlt worden sind?
- Wie beurteilt die Landesregierung den Umgang des Vereins mit Geschlechtsidentitätsstörungen bei Kindern und Jugendlichen bis hin zum Kindergartenalter?
Markus Wagner
Dr. Martin Vincentz
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3813 mit Schreiben vom 19. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Gibt es mittlerweile nordrhein-westfälische Frauenhäuser oder andere öffentliche Einrichtungen, die ebenfalls Quoten auf Einstellungskriterien eingeführt haben?
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern in NRW vom 15.09.2023 gibt lediglich Maßgaben zur Personalausstattung und Qualifikation der jeweiligen Fachkräfte vor. Darüber hinaus obliegt sowohl für Frauenhäuser als auch für andere öffentliche Einrichtungen die Personalauswahl dem jeweiligen Träger.
- Aufgrund welcher Kriterien gilt „LAGM*A NRW“ als gemeinnütziger Verein?
Rechtliche Grundlagen sind das Grundgesetz, das BGB und die Abgabenordnung.
- Unterstützt die Landesregierung die Ziele und Vorhaben von „LAGM*A NRW“?
- Wie beurteilt die Landesregierung den Umgang des Vereins mit Geschlechtsi-dentitätsstörungen bei Kindern und Jugendlichen bis hin zum Kindergartenalter?
Frage 3 und Frage 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. § 82 SGB VIII regelt die Aufgaben der Länder in der Kinder- und Jugendhilfe, demnach hat die Oberste Landesjugendbehörde die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Aus diesem gesetzlichen Auftrag heraus unterstützt die Landesregierung durch Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan eine Vielzahl und damit auch eine Vielfalt von Trägern, um differenzierten Bedürfnissen und Bedarfslagen junger Menschen zu entsprechen.
Die Landesregierung beurteilt Positionierungen zu einzelnen Fragegestellungen der Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht, soweit diese nicht im Widerspruch zu rechtlichen Bestimmungen stehen.
- Wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen des Landes NRW bisher, die an LAGM*A NRW im Einzelnen gezahlt worden sind?
In 2023 erfolgte eine Förderung aus
– dem Kinder- und Jugendförderplan in Höhe von 246.369 €
– Titelgruppe 68 in Höhe von 131.545 €.