Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Migranten und Asyl-suchenden in NRW

Kleine Anfrage
vom 02.08.2023

Kleine Anfrage 2258
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Nutzung von Liegenschaften des Bundes zur Unterbringung von Migranten und Asyl­suchenden in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der AfD hervorgeht, unterstützt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) seit 2015 die Länder und Kom-munen/Gebietskörperschaften (Bedarfsträger) bei der Unterbringung von Asylbegehrenden (Erst- und Anschlussunterbringung) und Flüchtlingen durch die mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften, die gegenwärtig für Bundesaufgaben nicht benötigt werden. Zum Stichtag 23. Mai 2023 hat die BImA den Bedarfsträgern 335 Liegenschaften mit einer Kapazität von rund 67 000 Unterbringungsplätzen für Zwecke der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen überlassen, davon 139 Liegenschaften mit 21.560 Unterbringungsplätzen in NRW. Eine nähere Einteilung nach Kreis bzw. Kommune wollte das Bundesministerium für Finanzen nicht öffentlich vornehmen.1

Das Betreiben der Unterkünfte erfolgt allein durch die Bedarfsträger, also die Länder, Land­kreise und Kommunen oder Zusammenschlüsse, an denen diese mehrheitlich beteiligt sind. Zudem wurden zum damaligen Zeitpunkt bundesweit 108 weitere verfügbare Objekte zur Flüchtlingsunterbringung angeboten, wovon bislang rund 30 Liegenschaften (Stand: 30. Mai 2023) durch die Bedarfsträger abgelehnt wurden. Auch zur vorherige Vermietungssituation – sprich der Vornutzung – wurden keine Angaben gemacht.2

Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, werden den Bedarfsträgern die notwenigen und angemessenen Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten (Herrich-tungskosten) erstattet. Seit 2015 sind den Bedarfsträgern bundesweit bisher rund 203 Mio. Euro erstattet worden. Im Jahr 2022 7,2 Mio. Euro Herrichtungskosten erstattet worden. Der Betrieb und Bauunterhalt der Unterkünfte obliegt dagegen den Bedarfsträgern.3

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2258 mit Schreiben vom 1. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie viele dieser Liegenschaften werden aktuell in NRW genutzt? (Bitte auch die Anzahl der Unterbringungsplätze und die derzeitige Auslastung benennen)

Das Land nutzt derzeit insgesamt 14 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufga­ben (BImA) zur Unterbringung von Geflüchteten (2 Erstaufnahmeeinrichtungen, 8 Zentrale Un­terbringungseinrichtungen, 4 Notunterkünfte).

Einrichtung Unterbringungs- plätze Auslastung zum Stich­tag 15.08.2023
EAE Mönchengladbach 2.000 2.032 *
EAE Bonn 670 654
ZUE Hamm 770 713
ZUE Soest 1.800 1.603
ZUE Herford 800 759
ZUE Düren 720 768 *
ZUE Sankt Augustin 600 558
ZUE Schleiden 420 412
ZUE Wegberg 800 0 **
ZUE Münster 850 523
NU Bielefeld Musikerviertel 400 388
NU Büren 450 303
NU Gütersloh 440 361
NU Paderborn 800 778

 

* vorübergehende Kapazitätserweiterung zur Sicherstellung der Aufnahmefähigkeit.

** Die ZUE Wegberg ist derzeit für Transfers aufgrund von Schimmelbefall und Asbestnachweisen gesperrt.

  1. Wie viele weitere Liegenschaften werden in NRW derzeit angeboten? (Bitte auch die maximale Anzahl der Unterbringungsplätze und den derzeitigen Verhand­lungsstand benennen)

Die BImA hat dem Land NRW insgesamt 52 Liegenschaften zur Prüfung übermittelt.

Die Unterkunft im Musikerviertel Bielefeld wurde als nutzbar eingestuft und realisiert (siehe Antwort zu Frage 1). Für die Liegenschaft Princess-Royal-Kaserne in Gütersloh wurde bereits ein Mietvertrag abgeschlossen. Nach Abschluss aller Herrichtungsmaßnahmen können dort bis zu 800 Personen untergebracht

Zwei weitere Objekte werden derzeit noch geprüft. Die übrigen 48 BImA-Liegenschaften kom­men für eine Nutzung als Geflüchtetenunterkunft des Landes aus verschiedenen Gründen, z. B. aufgrund ihrer geringen Größe oder wegen des baulichen Zustands, nicht in Betracht.

  1. Wie viele der derzeit genutzten Immobilien werden vom Land bzw. von Kommunen als Bedarfsträger genutzt?

Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften werden alle durch das Land Nordrein-Westfalen genutzt. Zur Nutzung der BImA-Liegenschaft durch kommunale Bedarfsträger lie­gen dem Land Nordrhein-Westfalen keine Informationen vor.

  1. In welchem Umfang sind für die derzeit in NRW genutzten Immobilien die notwen­digen und angemessenen Erstinstandsetzung- und Erschließungskosten (Her-richtungskosten) erstattet worden?

Es sind bislang Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten in Höhe von 4.494.045,11 Euro erstattet worden.

  1. Mit welchen Kosten für den Betrieb und Bauunterhalt der Unterkünfte in Landes-zuständigkeit kalkuliert die Landesregierung für das laufende Haushaltsjahr?

Der Haushaltsvermerk 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 des Bundeshaushaltsplans (i.d.g.F.) sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Bundesliegenschaften den Bedarfsträgern mietzinsfrei überlassen werden können, solange diese der Unterbringung von Asylbegehren­den und Geflüchteten dienen, die überlassenen Liegenschaften zu mindestens 30 Prozent ihrer Gesamtunterbringungskapazität benötigt und genutzt werden und eigene bedarfsge­rechte Unterbringungsmöglichkeiten beim Bedarfsträger fehlen. Hinsichtlich der Erfüllung die­ser Voraussetzungen fordert die BImA mindestens halbjährlich eine stichtagsbezogene Bestä­tigung der Bedarfsträger. Die durch das Land Nordrhein-Westfalen angemieteten Bundeslie­genschaften werden weiterhin für die Aufgabenerfüllung und die dauerhafte Sicherstellung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen im Rahmen der landesweiten Planung dringend benötigt. Es wird davon ausgegangen, dass bei der derzeitigen Zugangslage der Unterbringungsbedarf uneingeschränkt fortbesteht und die Liegenschaften im Jahr 2023 mietzinsfrei überlassen wer­den.

Die Herrichtungskosten sowie Instandsetzungsmaßnahmen werden von der BImA getragen und mit den Bezirksregierungen nach Abschluss der Maßnahmen einrichtungsscharf abge­rechnet.

Für Instandhaltung an angemieteten Grundstücken, Gebäuden und Räumen sind im Haushalt 2023 bei Kapitel 07 090 Titel 519 03 10.258.000 Euro eingestellt. Aus diesem Titel werden auch entsprechende Maßnahmen bei den angemieteten BImA-Liegenschaften bestritten.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. Drucksache Deutscher Bundestag 20/7368

2 Ebd.

3 Ebd.