Opfer des Windwahns entschädigen

Antrag
vom 28.11.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Opfer des Windwahns entschädigen

I. Ausgangslage

Die Errichtung von Windindustrieanlagen ist mit zahlreichen negativen Begleiterscheinungen verbunden: Der Ertrag dieser Form der Energiegewinnung schwankt unkalkulierbar stark, die Errichtung der Anlagen an bevorzugten Standorten wie Meeresflächen oder Höhenzügen, die weit ab von Verkehrswegen liegen, ist teuer und die ökonomisch sinnvolle Speicherung von überschüssig produziertem Strom ist weitestgehend ungeklärt. In ihrem Betrieb erzeugen die Anlagen durch Abrieb an den Rotorblättern erhebliche Mengen an Mikroplastikpartikeln, die auf ewig in der Natur verbleiben, Vögel und Insekten töten. Der Rückbau der tausende Tonnen schweren Stahlbetonfundamente – so er denn überhaupt erfolgt – ist energieintensiv und die Rotorblätter sind meist nur als Sondermüll zu entsorgen.

Hinzu kommt die optische Verschandelung unserer Kulturlandschaft, die von der Solidarge­meinschaft der Stromkunden zu zahlenden Entsorgungskosten in Form negativer Strompreise für überschüssig erzeugten Strom und die allein dem Ausbau von Windindustrie- und Solar­anlagen geschuldeten Kosten des Netzausbaus in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro.

Doch damit nicht genug der negativen Auswirkungen des Ausbaus von Windindustrieanlagen. Die Anlagen vernichten durch ihre Nähe zu Immobilien erhebliche Werte:

„Eine Studie des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung führen können. Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten.“1 Der Wertverlust kann dabei bis zu 23 Prozent betragen. 2

Völlig unbeeindruckt von diesem alarmierenden Angriff auf die von unseren Bürgern meist mühsam über Jahrzehnte geschaffenen Immobilienwerte hat die schwarz-grüne Landesregie­rung den hier in NRW ehemals vorgegebenen Mindestabstand zwischen Windindustrieanla­gen und Wohnimmobilien eliminiert. Lediglich aufgrund von § 249 Abs. 10 BauGB ergibt sich ein Mindestabstand von der zweifachen Höhe der Anlage (einschließlich Rotor).

Eine Kompensation des hiermit einhergehenden massiven Wertverlusts bei betroffenen Im­mobilieneigentümern hat die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst und ‚Klima‘-Ministerin Mona Neubaur nie in Erwägung gezogen. Stattdessen werden unsere be­troffenen Bürger geradezu verhöhnt, wenn ihnen als Kompensation für den entstehenden Schaden irrelevant kleine Beteiligungen an solchen Anlagen angeboten werden oder die An­liegergemeinden mit Zahlungen ruhiggestellt werden sollen, die vor dem Hintergrund der exor­bitanten Pachterlöse für die Grundstücke der Windindustrieanlagen und der Profite der Pro-jektierer und Betreiber lächerlich gering sind. Den Reibach machen andere: So „kann eine einzelne Anlage eine Jahrespacht von rund einer halben Million Euro bringen.“3

Wie es besser geht – sieht man vom anzustrebenden Idealfall ab, den Ausbau an Windindust­rieanlagen umgehend zu stoppen – zeigt unser sympathisches Nachbarland Dänemark.

Um die Akzeptanz für die Errichtung von Windindustrieanlagen zu fördern, aber eben auch gegenüber denjenigen Gerechtigkeit walten zu lassen, deren Immobilienwerte durch die Nach­barschaft zu einer Windindustrieanlage in Mitleidenschaft gezogen werden, hat Dänemark mehrere Ansprüche auf Ausgleich der erlittenen oder zu erwartenden Beeinträchtigung einge­führt.

Dänemark garantiert so einmalige Zahlungen des Anlagenbetreibers an Gemeinden (Green Fund), jährliche Zahlungen an im Umfeld der Anlagen lebende Bürger (Renewable Energy Bonus) und Ausgleichszahlungen an Anwohner für den erlittenen Wertverlust ihrer Immobilien (Compensation for Loss of Value) bis hin zur sogenannten Put Option, nach der ein Immobili­eneigentümer, der den Wert seiner Immobilie – nach einem festgelegten Verfahren – um mehr als ein Prozent beeinträchtigt sieht, Anspruch auf den Erwerb seiner Immobilie durch den An-lagenbetreiber hat.4

Zum Schutz unserer Bürger vor der schweren Beeinträchtigung der Werte ihrer Immobilien müssen die bestehenden Regelungen, die Ausgleichszahlungen an Gemeinden und Beteili­gungsmöglichkeiten an Windindustrieanlagen für betroffene Immobilieneigentümer beinhalten, dem Beispiel unseres Nachbarlandes Dänemark folgend ergänzt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Nähe einer Windindustrieanlage zu einer Wohnbebauung beeinträchtigt den Wert der entsprechenden Immobilien.
  2. Die soziale Gerechtigkeit erfordert es, den betroffenen Immobilieneigentümern einen Ausgleich für die so entstehende Wertminderung ihrer Immobilie zu gewähren.
  3. Dem betroffenen Immobilieneigentümer sollte die freie Wahl überlassen werden, ob er sich mit einer Beteiligung oder Zahlungen an seine Gemeinde zufrieden gibt oder ob er eine Ausgleichszahlung in Geld oder den Kauf seiner Immobilie durch den Anlagenbe-treiber wählt.
  4. Die vielfältigen negativen Begleiterscheinungen der Errichtung von Windindustrieanla­gen lassen sich letztendlich nur durch den Verzicht auf die Errichtung weiterer Anlagen und den konsequenten Rückbau bestehender Anlagen begegnen, wobei bis dahin die betroffenen Bürger zu entschädigen sind.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. auf Landesebene für Immobilieneigentümer alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine Gewährung eines Anspruchs auf Entschädigung – bis hin zum Recht, seine Immobilie von einem Anlagenbetreiber kaufen zu lassen – ermöglichen;
  2. auch auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass entsprechende Regelungen insbeson­dere des Planungs- und Immissionsschutzes angepasst werden, die der Einführung sol­cher Kompensationszahlungen entgegenstehen.

Christian Loose

Dr. Hartmut Beucker

Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-11597

 

1 https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/windra-eder-lassen-immobilienpreise-sinken, abgerufen am 18.11.2024.

2 Vgl. ebenda.

3 https://taz.de/Energiewende-in-Deutschland/!6042371/, abgerufen am 18.11.2024.

4 Vgl. „Experiences with innovation, local acceptance and frameworks and regulations for wind de-velopment in Denmark“, Präsentation von Anders Engelbrecht Storgaard, Consultant for onshore renewable energy, Green Power Denmark, Seite 14ff, gehalten am 29.05.2024 vor Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimawandel und Energie anlässlich deren Informati­onsreise nach Dänemark vom 26. bis 31.05.2024.