Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in Nordrhein-Westfalen gemäß CoronaSchVO

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1593

der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Dr. Martin Vincentz vom 23.03.2023

Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in Nordrhein-Westfalen gemäß CoronaSchVO

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) und der zugehörige Bußgeldkatalog sahen in jeder ihrer zahlreichen geänderten Fassungen für eine Reihe von Tatbeständen Bußgelder in einem bis zu einem fünfstelligen Bereich vor.

Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 3491 vom 20. April 2020 zum Thema Bußgelder und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO in NRW ergab, waren bereits zu diesem frühen Zeitpunkt 24.421 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie 160 Strafverfahren eingeleitet worden. 388 Personen wurde zum Zeitpunkt der Beantwortung durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen.

Auch eine Sammelanfrage aus dem April 2021, welche Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO in den Kreisen und kreisfreien Städten abfragte, ergab eine hohe Zahl an erfassten Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreie Stadt, eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)
  2. Gegen wie viele Personen wurde in Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreier Stadt, Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  3. Gegen wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/ kreisfreier Stadt, Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  4. Wie hoch ist der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geldbetrag insgesamt? Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreier Stadt, Kalendermonat und Tatbestand)
  5. Wie viele Strafverfahren sind derzeit noch anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreier Stadt, Kalendermonat und Tatbestand)

Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1593 mit Schreiben vom 28. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des In­nern sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen die Regelungen der Coronaschutzverord-nung (CoronaSchVO) kam während der gesamten Zeit der Pandemie eine besondere Bedeu­tung zu. Die wirksame Umsetzung der Schutzmaßnahmen war essentiell, um eine Verbreitung des Coronavirus bzw. eine Eindämmung der Verbreitung zu erreichen. Bereits in den Beant­wortungen zu der Kleinen Anfrage 3491 aus dem Jahr 2020, den Kleinen Anfragen 5395 bis 5447 aus dem Jahr 2021 sowie der Kleinen Anfrage 6497 aus dem Jahr 2022 wurde auf die Bedeutung dieser Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung hingewiesen.

  1. Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden bis zum Zeitpunkt der Beant­wortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden in den Kommunen in Nord­rhein-Westfalen festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreie Stadt, ein­geleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)

Zur Beantwortung dieser Frage in Bezug auf die bei den Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte erfassten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird aus Gründen der Übersicht­lichkeit auf die Tabelle der Anlage 1 verwiesen. Die Tabelle weist die Zahlen aus, die von den Kommunen zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei ist zu beachten, dass einige Kommunen die gewünschten Daten binnen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht oder nicht vollständig zuliefern konnten. Eine Aufschlüsselung nach Tat­beständen war den Kommunen hierbei überwiegend nicht möglich. Lediglich die Stadt Aachen hat eine Aufschlüsselung übersandt, die aus Gründen der Übersichtlichkeit als Anlage 4 bei­gefügt ist.

  1. Gegen wie viele Personen wurde in Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreier Stadt, Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)

Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Die Datenerfassung unterliegt bundesein­heitlichen Richtlinien.

In der PKS NRW erfolgt keine gesonderte Erfassung von Verstößen gegen die mittlerweile außer Kraft getretene CoronaSchVO. Straftaten im Sachzusammenhang mit der CoronaSchVO ergeben sich aus den Strafvorschriften des Infektionsschutzgesetzes. Diese werden ohne weitere Differenzierung als Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz in der PKS NRW erfasst. Im Rahmen der Kleinen Anfrage 6497 wurde für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 berichtet. Zur aktuellen Beantwortung wird die Jahressta­tistik 2022 zugrunde gelegt. Insgesamt wurden in der PKS NRW im Jahr 2022 109 Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz sowie 114 Tatverdächtige erfasst, davon 40 nichtdeutsche Tatverdächtige. Eine Aufschlüsselung der Anzahl der Tatverdächtigen nach der Erfassung in den Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus Anlage 2a.

Insgesamt wurden seit Beginn der Erfassung im April 2020 bis zum 31. März 2023 bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen gegen 39.172 Beschuldigte Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der Pandemie eingeleitet.

Eine Differenzierung nach Tatbeständen ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 2b. Eine weitere Differenzierung nach dem Kreis/der kreisfreien Stadt, dem Alter, der Nationalität oder dem Aufenthaltsstatus ist indes nicht möglich. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass aus tech­nischen Gründen bei 33 Beschuldigten eine Differenzierung nach Tatbeständen nicht möglich gewesen ist. Diese sind in der berichteten Summe der Beschuldigten enthalten, aber nicht in der dargestellten Tabelle.

Die von den Kommunen gemeldeten Zahlen finden sich in der Tabelle der Anlage 1. Im Hin­blick auf die Vollständigkeit der Daten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Gegen wie viele Personen wurden in Nordrhein-Westfalen entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/ kreis­freier Stadt, Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)

Zur Beantwortung dieser Frage in Bezug auf die bei den Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte erfassten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird aus Gründen der Übersicht­lichkeit auf die Tabelle der Anlage 1 verwiesen. Im Hinblick auf die Vollständigkeit der Daten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Alter, Tatbestand, Na­tionalität oder Aufenthaltsstatus ist den Behörden mangels Erfassung und aufgrund fehlender präziser Auswertungsparameter nicht möglich.

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6497 wurde über die polizeilich erfassten Daten für die Kreispolizeibehörden für den Zeitraum vom 3. März 2020 bis zum 30. März 2022 berichtet. Für die Monate April und Mai 2022 wurden drei Ordnungswidrigkeiten durch die Kreispolizei­behörden gemeldet. Mit Beginn Juni 2022 wurde die Erfassung durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt.

Hinsichtlich der angefragten justiziellen Daten wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwie­sen.

  1. Wie hoch ist der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geld­betrag insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach: Kreis/kreisfreier Stadt, Kalendermo­nat und Tatbestand)

Zur Beantwortung dieser Frage in Bezug auf die bei den Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte eingenommenen Bußgelder wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Tabelle der Anlage 1 verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Kalendermonaten und Tatbestän­den war in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit über­wiegend nicht leistbar. Lediglich die Stadt Aachen hat eine Differenzierung nach Tatbeständen übersandt. Hinsichtlich der Vollständigkeit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie viele Strafverfahren sind derzeit noch anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis/kreisfreier Stadt, Kalendermonat und Tatbestand)

Zum Zeitpunkt der Erhebung waren bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten in Nordrhein-Westfalen noch 2.724 Verfahren anhängig. Eine Differenzierung nach Tatbeständen ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 3. Eine weitere Differenzierung nach dem Kreis/der kreisfreien Stadt und dem Kalendermonat ist indes nicht möglich.

 

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