Kleine Anfrage 5561
der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Dr. Christian Blex AfD
Parteipolitisch gefärbte Schulkonferenz am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Köln-Sülz?
Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium hat wohl am 30. Oktober 2024 eine Schulkonferenz abgehalten. Ein Protokoll dazu liegt den Fragestellern vor. Diese Konferenz fand unter Leitung der Schulleitung um 18.00 Uhr bis 19.50 Uhr im Raum B014 statt.
Zu dieser Schulkonferenz war die Initiative „GyNeSa gegen Rechts“ eingeladen. Herr C. stellte sich und die Initiative anhand einer PowerPoint-Präsentation im Rahmen von TOP 3 vor. Diese Präsentation liegt den Fragestellern ebenfalls vor.
Im Protokoll wird die Diskussion wie folgt wiedergegeben: „Bitte um Unterstützung, Instagramm Bürgerinitiative, Information verbreiten und Bewusstsein schaffen.“
In der vorliegenden Präsentation wird erläutert, dass es sich um eine Initiative von Schülern und Eltern des Gymnasiums Neue Sandkaul handelt. In der Präsentation wird in erster Linie gegen Parteitag der AfD in Köln mobilisiert. Die Initiative ermutigt u. a. sogar zu Projektarbeiten zum Thema eines AfD-Verbots.
Diese Initiative scheint sich im Zuge eines Parteitags der AfD Köln am Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf gegründet zu haben.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wer hat die Vertreter der Initiative „GyNeSa-gegen-Rechts“ zur Schulkonferenz eingeladen?
- Wie ist es mit dem Neutralitätsgebot für Schulen vereinbar, wenn eine Organisation, die in erster Linie gegen eine bestimmte Partei agiert, auf einer offiziellen Schulveranstaltung ihre Anliegen präsentieren darf?
- In welchem Umfang hat sich diese Initiative sonst noch am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium präsentieren dürfen, beispielsweise im Politikunterricht vor Schülern?
- Wie hat sich die Schule an Aktionen dieser Initiative bisher beteiligt?
- An welchen weiteren Kölner Schulen ist diese Initiative sonst noch aufgetreten?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5561 mit Schreiben vom 23. Mai 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Gemäß § 3 Absatz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts-und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig. Entsprechend verfügt die Landesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu den erfragten Sachverhalts-, Kommunikations- und Planungsdetails. Die nachstehende Beantwortung beruht daher auf einer über die zuständige Schulaufsichtsbehörde eingeholten Stellungnahme.
- Wer hat die Vertreter der Initiative „GyNeSa-gegen-Rechts“ zur Schulkonferenz eingeladen?
Die Vertreter der Initiative ,,GyNeSa-gegen-Rechts“ wurden durch die Schulleitung der Schule auf Anregung der Elternschaft in die Schulkonferenz eingeladen.
- Wie ist es mit dem Neutralitätsgebot für Schulen vereinbar, wenn eine Organisation, die in erster Linie gegen eine bestimmte Partei agiert, auf einer offiziellen Schulveranstaltung ihre Anliegen präsentieren darf?
Nach Kenntnisstand der Landesregierung diente die Veranstaltung primär dazu, sich über die Frage, inwieweit der Schulträger Schulräume für Parteiveranstaltungen überlassen muss, auszutauschen. Im Zusammenhang damit standen auch Fragen des Neutralitätsgebots.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bil-dungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten (§ 65 Absatz 1 Schulgesetz NRW).
Insoweit ist es sachgerecht und rechtlich nicht zu beanstanden, Themen die die Beteiligten in den Schulen bewegen, auch innerhalb der Schulkonferenz offen anzusprechen und zu diskutieren.
- In welchem Umfang hat sich diese Initiative sonst noch am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium präsentieren dürfen, beispielsweise im Politikunterricht vor Schülern?
An der Schule hat es keine weiteren Präsentationen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit der Initiative gegeben.
- Wie hat sich die Schule an Aktionen dieser Initiative bisher beteiligt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
- An welchen weiteren Kölner Schulen ist diese Initiative sonst noch aufgetreten?
Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.