Kleine Anfrage 4006
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Sven W. Tritschler AfD
Partizipation von Unionsbürgern an der Europawahl in NRW
Auch in NRW lebende Unionsbürger können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, und zwar entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch Unionsbürger müssen im Wahlverzeichnis eingetragen sein. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder haben die Unionsbürger an der Europawahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl teilgenommen und sind nach wie vor in Deutschland bei einer Meldebehörde gemeldet. Dann sind sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Andernfalls mussten Unionsbürgerbürger bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis stellen.
Ebenso war es bis zu diesem Zeitpunkt möglich, sich aus dem Wahlverzeichnis streichen zu lassen, um im Herkunftsland wählen zu können.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Unionsbürger waren in NRW zur Europawahl 2024 grundsätzlich wahlberechtigt? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
- Wie viele dieser Unionsbürger waren auf Grund einer vorherigen Wahlbeteiligung bzw. eines Antrags auf Aufnahme ins Wahlverzeichnis zu einer vorherigen Europawahl automatisch im Wahlverzeichnis aufgeführt und haben folglich eine Wahlbenachrichtigung ohne weiteren Antrag erhalten? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
- Wie viele Unionsbürger haben zur Europawahl 2024 fristgerecht bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde ihres Wohnorts einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis gestellt? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
- Wie viele Unionsbürger haben zur Europawahl 2024 fristgerecht bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde ihres Wohnorts einen förmlichen Antrag auf Löschung der Eintragung im Wahlverzeichnis gestellt, um im Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen zu können? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
- Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Wahlbeteiligung von Unionsbürgern an der Europawahl 2024 vor?
Enxhi Seli-Zacharias
Sven W. Tritschler
1 Vgl. https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-
waehler/unionsbuerger.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4006 mit Schreiben vom 26. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.
- Wie viele Unionsbürger waren in NRW zur Europawahl 2024 grundsätzlich wahlberechtigt? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
Zur Europawahl 2024 waren in Nordrhein-Westfalen ca. 827.000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt. Näheres ist der Anlage 1 als Auszug aus der Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2023 zu entnehmen. Die Zahlen aus dieser Datenquelle (Bevölkerungsfortschreibung) können nur als Schätzung der Zahl der wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und -Bürger herangezogen werden. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten liegt nicht vor.
- Wie viele dieser Unionsbürger waren auf Grund einer vorherigen Wahlbeteiligung bzw. eines Antrags auf Aufnahme ins Wahlverzeichnis zu einer vorherigen Europawahl automatisch im Wahlverzeichnis aufgeführt und haben folglich eine Wahlbenachrichtigung ohne weiteren Antrag erhalten? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
Zum 28.04.2024 waren 77.715 und zum 05.06.2024 74.930 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in den Wählerverzeichnissen eingetragen. Näheres ergibt sich aus den Spalten D und H der beigefügten Anlage 2. Eine Übersicht über die Herkunftsländer liegt der Landesregierung nicht vor und ist auf Basis der Wählerverzeichnisse nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen.
- Wie viele Unionsbürger haben zur Europawahl 2024 fristgerecht bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde ihres Wohnorts einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis gestellt? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.
Entsprechende Auswertungen sind zudem nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht vor-
gesehen.
- Wie viele Unionsbürger haben zur Europawahl 2024 fristgerecht bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde ihres Wohnorts einen förmlichen Antrag auf Löschung der Eintragung im Wahlverzeichnis gestellt, um im Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen zu können? (Bitte differenziert nach Anzahl, Herkunftsland sowie Kreis bzw. kreisfreier Stadt listen)
Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Entsprechende Auswertungen sind nach den wahlrechtlichen Bestimmungen zudem nicht vorgesehen.
- Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Wahlbeteiligung von Unionsbürgern an der Europawahl 2024 vor?
Über die Wahlbeteiligung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Diesbezügliche Auswertungen lassen die wahlrechtlichen Bestimmungen nicht zu.