Kleine Anfrage 3283des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 19.12.2019
Personennotrufgeräte für Justizvollzugsbeamte
In der 45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11.12.2019 wurde die „Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit Personennotrufgeräten“ unter Tagesordnungspunkt 7. thematisiert.
Die Justizvollzugsanstalten Aachen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Geldern, Gelsenkirchen, Heinsberg, Herford, Hövelhof, Köln, Münster, Rheinbach, Schwerte, Siegburg, Werl, Willich II und Wuppertal-Ronsdorf sowie die sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen sind mit Personennotrufsystemen ausgestattet.
Die Justizvollzugsanstalten Attendorn sowie Bielefeld-Senne sind teilweise mit Personennotrufsystemen ausgestattet.
Die Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede, Bochum, Bochum-Langendreer, Castrop-Rauxel, Detmold, Duisburg-Hamborn, Hagen, Hamm Iserlohn, Kleve, Moers-apellen, Remscheid, Willich I und Wuppertal-Vohwinkel sind bisher nicht mit Personennotrufsystemen ausgestattet.
Es wurde ferner dargelegt, dass die Umrüstung bestehender Systeme und die Nachrüstung mit Personennotrufsystemen in den bisher nicht ausgestatteten Justizvollzugsanstalten keine kurzfristigen Maßnahmen sind, sondern in aller Regel mit langfristigen umfangreichen baulichen Maßnahmen einhergehen und deshalb regelmäßig im Zusammenhang mit anderen notwendigen baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie ist der Ablauf der Schulungen der Bediensteten des Justizvollzugsdienstes mit Personennotrufsystemen ausgestaltet? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Personennotrufsystems)
2. Wie hoch ist der Zeitansatz für eine Schulung der Bediensteten des Justizvollzugsdienstes zwecks Ausbildung an den Personennotrufsystemen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Personennotrufsystems)
3. Welche Erfahrungen wurden bei dem Einsatz von Personennotrufsystemen bisher in Nordrhein-Westfalen gesammelt?
4. Wie hoch ist der Zeitansatz für die Umrüstung bestehender Personennotrufsysteme bzw. für die Nachrüstung von Personennotrufsystemen in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und verbauten Systemen, kalkuliertem Zeit- und Kostenansatz für bisherige und zukünftige Projekte sowie dem tatsächlich angefallenen Zeit- und Kostenansatz bei abgeschlossenen und noch in Bearbeitung befindlichen Umbauten)
5. Welchen Zeitansatz weist der Lebenszyklus eines Personennotrufsystems durchschnittlich auf? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und Art des Systems sowie bisher anfallenden Arten von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und deren Kosten)
Thomas Röckemann
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 16.01.2020
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3283 mit Schreiben vom 16. Januar 2002 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
1. Wie ist der Ablauf der Schulungen der Bediensteten des Justizvollzugsdienstes mit Personennotrufsystemen ausgestaltet? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Personennotrufsystems)
Unabhängig von der Art des Personennotrufsystems erfolgt bei allen Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern bei erstmaliger Entgegennahme des Personennotrufgerätes eine umfangreiche praktische Einweisung in die Gerätebedienung durch erfahrene, fachkundige Bedienstete. Dabei wird neben sämtlichen Gerätefunktionen insbesondere die Kommunikation im Alarmfall erläutert.
Bei weiterem Bedarf, z. B. bei Einführung neuer Geräte, einer Nachrüstung der bestehenden Personennotrufanlage oder sonstiger Änderungen, finden zusätzliche Einweisungen statt. Dies erfolgt im Rahmen von Dienstbesprechungen, kurzen Schulungseinheiten oder als bebilderter E-Mail-Umlauf.
2. Wie hoch ist der Zeitansatz für eine Schulung der Bediensteten des Justizvollzugsdienstes zwecks Ausbildung an den Personennotrufsystemen? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Personennotrufsystems)
Aufgrund der relativ einfachen Bedienung sämtlicher im nordrhein-westfälischen Justizvollzug im Einsatz befindlicher Personennotrufgeräte nimmt eine entsprechende Ersteinweisung in die Gerätebedienung – in Abhängigkeit von der Anzahl der Schulungsteilnehmer und etwaiger Rückfragen – im Durchschnitt etwa 15 Minuten in Anspruch.
3. Welche Erfahrungen wurden bei dem Einsatz von Personennotrufsystemen bisher in Nordrhein-Westfalen gesammelt?
Die in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten eingesetzten Personennotrufsysteme haben sich als geeignet erwiesen. Die zu derartigen Anlagen gehörenden mobilen Geräte sind praktisch in der Handhabung und ermöglichen eine schnelle Alarmierung im Notfall. Die hohe Akzeptanz begründet sich auch durch die mit dem Einsatz dieser Systeme verbundenen innerbehördlichen Kommunikationsmöglichkeiten.
Allerdings stellen sich die Personennotrufgeräte auch als sehr wartungsintensiv und aufwändig in der Instandhaltung dar. Gelegentlich kommt es zu Fehlalarmen. Bei älteren Anlagen kommt es immer wieder zu altersbedingten Störfällen. Insofern wird auf Nr. 5 der Landtagsvorlage 17/2785 vom 09.12.2019 Bezug genommen.
4. Wie hoch ist der Zeitansatz für die Umrüstung bestehender Personennotrufsysteme bzw. für die Nachrüstung von Personennotrufsystemen in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und verbauten Systemen, kalkuliertem Zeit- und Kostenansatz für bisherige und zukünftige Projekte sowie dem tatsächlich angefallenen Zeit- und Kostenansatz bei abgeschlossenen und noch in Bearbeitung befindlichen Umbauten)
Die Frage kann – insbesondere im Rahmen einer Kleinen Anfrage – nicht in der gewünschten Weise beantwortet werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Landtagsvorlage 17/912 vom 02.07.2018, die Landtagsvorlage 17/2785 vom 09.12.2019 und die Erläuterungen in der 45. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages NRW am 11.12.2019 Bezug genommen. Demnach sind wegen des Umfangs und der Komplexität der Installation von Personennotrufsystemen in jedem Einzelfall der Errichtung einer derartigen Anlage umfangreiche Abstimmungen unter Beteiligung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW sowie baulich-technische Planungen erforderlich. Solche Installationen müssen in der Regel mit anderen baulichen Maßnahmen – idealerweise im Rahmen von ohnehin anstehenden Grundsanierungen oder Ersatzbauten – einhergehen bzw. parallel zu diesen verlaufen, so dass die Prozesse regelmäßig mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bei Nachrüstungen und baulichen Erneuerungen von Personennotrufsystemen kann dabei grundsätzlich nur in mehreren Bauabschnitten vorgegangen werden, die sich aus den parallel laufenden Baumaßnahmen sowie den verfügbaren Haftplatzkapazitäten ergeben. Ohne Vorliegen einer objekt- und maßnahmenbezogenen Fachplanung, die mit einer entsprechenden individuellen Planungsphase und Planungskosten verbunden ist, können keine belastbaren Angaben zu Zeit- und Kostenansätzen gemacht werden.
Die derzeit in der Umsetzung bzw. Planung befindlichen Maßnahmen werden unter Nr. 3 der Vorlage 17/2785 genannt.
5. Welchen Zeitansatz weist der Lebenszyklus eines Personennotrufsystems durchschnittlich auf? (Bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten und Art des Systems sowie bisher anfallenden Arten von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und deren Kosten)
Auch insoweit stellen unter anderem die individuellen anlagentechnischen und baulichen Gegebenheiten spezifische Einflussfaktoren dar. Diesbezüglich wird auf die Antworten zu Nr. 3 und Nr. 4 der Landtagsvorlage 17/2785 vom 09.12.2019 Bezug genommen.
Die Durchführung bzw. Veranlassung der im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen fällt in die originäre Zuständigkeit der Leitungen der einzelnen Justizvollzugsanstalten (vgl. Antwort zu Nr. 5 der Landtagsvorlage 17/2785). Die vorhandenen Anlagen haben ein unterschiedliches Alter. Flächendeckende bzw. repräsentative Daten zu Lebenszyklen und Kosten liegen im Ergebnis nicht vor und lassen sich bei den genannten Rahmenbedingungen auch nicht valide erheben.