Pläne der Landesregierung zur Umwidmung von 4 weiteren Hotels als Notunterkünfte (NU) im Großraum Düsseldorf, darunter mindestens zwei 4-Sterne-Hotels: Wer soll das noch bezahlen?

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3135

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Pläne der Landesregierung zur Umwidmung von 4 weiteren Hotels als Notunterkünfte (NU) im Großraum Düsseldorf, darunter mindestens zwei 4-Sterne-Hotels: Wer soll das noch bezahlen?

Nachdem bereits im Norden der Landeshauptstadt ein ehemaliges Bürogebäude am Standort Schwannstrasse in eine ZUE umgewandelt werden soll, trifft es jetzt wohl auch den Düsseldorfer Süden.

Die Rede ist von einem 4-Sterne-Hotel einer größeren Hotelkette am Standort „Am Schönenkamp 9“, im Stadtteil Hassels. Bereits heute hat die Stadt Düsseldorf dort 33 Zimmer zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge angemietet.1

Einem Bericht der Rheinischen Post folgend soll das Hotel bereits ab April 2024 als Notunterkunft (NU) genutzt werden. Der Vertrag mit dem Hoteleigentümer sei allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Trotzdem suche die Bezirksregierung bereits nach Sicherheitspersonal. Das Hotel soll umzäunt werden und ein Pförtnerhäuschen bekommen. Zusätzlich sind Umbaumaßnahmen geplant – unter anderem für Sozialräume. Hinter dem Haus könnte ein Spielplatz entstehen. Zurzeit hat das Hotel 121 Zimmer. Bei einem Etagenbett je Zimmer müsste man daher mit ca. 240 untergebrachten Personen rechnen, bei 2 Etagenbetten mit 480. Der Vertrag soll angeblich erst mal ein Jahr laufen.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, sind in unmittelbarer Nähe weitere Unterkünfte geplant, darunter eine NU in einem 4-Sterne „Airport-Hotel“ der gleichen Kette direkt hinter der Stadtgrenze zu Ratingen sowie zwei weitere nicht näher lokalisierte Hotels in Remscheid und Wuppertal.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand in Bezug auf die 4 genannten Unterkünfte? (Bitte einzeln zu den vier Standorten ausführen und in diesem Zusammenhang die vermuteten Kosten benennen)
  2. In Bezug auf die geplante ZUE in Dortmund-Oespel sind im Rahmen eines Bürgerdialogs durch einen Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg jährliche Mietkosten in Höhe von 3 Mio. Euro genannt worden. Inwiefern kann der Bürger bei den oben genannten Hotels von ähnlichen Mietkosten ausgehen?
  3. Wann sollen die vier neuen Notunterkünfte in Betrieb gehen? (Bitte einen ungefähren Zeitpunkt angeben, also z. B. das Quartal)
  4. Inwiefern ist eine Einbindung der betroffenen Anwohner noch vor der Vertragsunterzeichnung vorgesehen? (Bitte für alle vier Hotels einzeln ausführen)
  5. Wie viele Personen sollen in den vier genannten Hotels untergebracht werden?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7574

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-vier-sterne-hotel-soll-zum-fluechtlingsheim-werden-v1_aid-102748363


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3135 mit Schreiben vom 31. Januar 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand in Bezug auf die 4 genann­ten Unterkünfte? (Bitte einzeln zu den vier Standorten ausführen und in diesem Zusammenhang die vermuteten Kosten benennen)
  2. In Bezug auf die geplante ZUE in Dortmund-Oespel sind im Rahmen eines Bürger­dialogs durch einen Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg jährliche Mietkosten in Höhe von 3 Mio. Euro genannt worden. Inwiefern kann der Bürger bei den oben genannten Hotels von ähnlichen Mietkosten ausgehen?
  3. Wann sollen die vier neuen Notunterkünfte in Betrieb gehen? (Bitte einen ungefäh­ren Zeitpunkt angeben, also z. B. das Quartal)

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Für die NU Ratingen wurde mit dem Vermieter ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren und 2 Monaten abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist für Februar 2024 geplant.

Für die NU Remscheid wurde mit dem Vermieter ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist ebenfalls für Februar 2024 geplant.

Für die NU Wuppertal wird mit dem Vermieter ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist für März 2024 geplant.

Für die vorgenannten Standorte werden die genannten Mietkosten in Höhe von 3 Mio. Euro/Jahr unterschritten.

Mit dem Vermieter des Hotels in Düsseldorf finden weiterhin Vertragsverhandlungen statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Weitergehende Aussagen können für dieses Hotel insofern nicht getroffen werden.

  1. Inwiefern ist eine Einbindung der betroffenen Anwohner noch vor der Vertragsun­terzeichnung vorgesehen? (Bitte für alle vier Hotels einzeln ausführen)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur frühzeitigen Einbindung der Kommunen und Anwoh-nenden vor Ort einen Sechs-Punkte-Plan entwickelt. In Abstimmung mit der jeweiligen Kom­mune werden sämtliche Möglichkeiten abgestimmt und gemeinsam geprüft. Die Interessen der Anwohner werden vor Abschluss eines Vertrages somit durch intensiven Dialog mit den kom­munalen Vertretern gewahrt.

  1. Wie viele Personen sollen in den vier genannten Hotels untergebracht werden?

In der NU Ratingen können bis zu 400 Personen und in der NU Remscheid bis zu 350 Perso­nen untergebracht werden. Die NU Wuppertal wird bis zu 260 Geflüchteten Platz bieten.

Für das Hotel in Düsseldorf können im Hinblick auf die laufenden Vertragsverhandlungen noch keine Aussagen zur Kapazität getroffen werden.

 

MMD18-7940