Kleine Anfrage 2580
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Politisch motivierte Kriminalität Links in NRW im ersten Halbjahr 2023
Die politische Willensbildung erfolgt in Deutschland durch Wahlen. Jede Form von politisch motivierter Kriminalität, ganz gleich, ob von links oder von rechts kommend oder auf sonstiger ideologischer oder religiöser Grundlage beruhend, ist abzulehnen.
Das Ziel dieser Anfrage ist es, einen statistischen Überblick über die politisch links motivierte Kriminalität für das erste Halbjahr 2023 zu erhalten.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele politisch links motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2023 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Monat, Ort und Deliktsgruppe auflisten.)
- Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im ersten Halbjahr 2023 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Linksextremen verübt?
- Wie verteilen sich die politisch links motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2023 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)
- Wie viele Tatverdächtige wurden im ersten Halbjahr 2023 in NRW wegen politisch links motivierter Straftaten festgenommen? (Bitte nach Monat, Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)
- Bei wie viel Prozent der Fälle von politisch links motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr 2023 nach Einleitung von Ermittlungsverfahren zu Verurteilungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2580 mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben.
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
- gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Völkerstrafgesetzbuches erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt für das erste Halbjahr 2023 ist noch nicht abgeschlossen und die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen mit Stand 18.09.2023 sind als vorläufige Zahlen zu betrachten.
- Wie viele politisch links motivierte Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2023 in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Monat, Ort und Delikts-gruppe auflisten.)
Im ersten Halbjahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 435 Straftaten der PMK-Links erfasst.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Wie viele Straftaten der Allgemeinkriminalität wurden im ersten Halbjahr 2023 in Nordrhein-Westfalen von bekannten Linksextremen verübt?
Im ersten Halbjahr 2023 wurden bislang 117 Straftaten der Allgemeinkriminalität von bekannten Linksextremen begangen, bei denen bereits zuvor polizeiliche Erkenntnisse als Tatverdächtige politisch motivierter Straftaten Links vorlagen.
- Wie verteilen sich die politisch links motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2023 nach Themenfeldern? (Bitte Zahlen für Ober- und Unterthemen angeben.)
Die statistische Erfassung politisch motivierter Straftaten nach Themenfeldern erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich festgelegten Katalogs. Für eine differenzierte Lagedarstellung sind alle zutreffenden Oberthemenfelder (OTF) und Unterthemenfelder (UTF) anzugeben. Dementsprechend sind Mehrfachnennungen nicht nur möglich, sondern ausdrücklich intendiert.
Die häufigsten OTF der links motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2023 sind „Konfronta-tion/politische Einstellung“ mit bislang 311 Delikten sowie „Ökologie/Industrie/Wirtschaft“ mit bislang 226 Delikten.
Bei den UTF sind „Klima“ mit bislang 221 und „Umweltschutz“ mit bislang 215 erfassten Delikten auffällig.
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
- Wie viele Tatverdächtige wurden im ersten Halbjahr 2023 in NRW wegen politisch links motivierter Straftaten festgenommen? (Bitte nach Monat, Ort, Alter, Nationalität bzw. Migrationshintergrund und Geschlecht auflisten.)
Im KPMD-PMK werden Tatorte und keine Festnahmeorte erfasst. Als Festnahme werden hier statistisch alle bekanntgewordenen polizeilichen Maßnahmen gemäß §§ 127, 127b StPO erfasst (keine Ingewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz NRW).
Im ersten Halbjahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen bisher drei Tatverdächtige wegen Straftaten der PMK-Links festgenommen. Eine weitergehende Differenzierung ist aus daten-schutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
- Bei wie viel Prozent der Fälle von politisch links motivierter Kriminalität kam es im ersten Halbjahr 2023 nach Einleitung von Ermittlungsverfahren zu Verurteilungen? (Bitte auch den Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)
Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im ersten Halbjahr 2023 kam es – den Berichten der Generalstaatsanwälte des Landes zufolge – in 9 Fällen politisch links motivierter Kriminalität zu Verurteilungen. Da sich die Verurteilungen auch auf Verfahren beziehen, die bereits vor dem 01.01.2023 eingeleitet wurden, ist die erbetene prozentuale Darstellung nicht möglich. Einstellungen des Verfahrens erfolgten u. a. mangels hinreichenden Tatverdachts, mangels Täteridentifizierung oder aus Opportunitäts-gründen.