Antrag
der Fraktion der AfD
Politische Bildungsveranstaltungen an Schulen – Neutralität gewährleisten
I. Ausgangslage
Die deutsche Schullandschaft ist nicht nur Ort der Wissensvermittlung, sondern auch der Kulturvermittlung, der Erziehung sowie der politischen Bildung. Politische Bildung umfasst nach allgemeinem Konsens Grundsätzlichkeiten, etwa die Lehre über verschiedene politische Systeme, den Aufbau des deutschen Staates, weltpolitische Ereignisse sowie polithistorische Zusammenhänge und ihre Folgen. Seit geraumer Zeit wird die sogenannte „Demokratiebildung“ wieder verstärkt in den parlamentarischen Fokus gerückt. Kinder und Jugendliche sollen demnach vermehrt zur Demokratie „befähigt“ oder „ausgebildet“ werden.1
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, Schulen müssten politische Neutralität aufweisen und sich parteipolitischer Standpunkte verwahren oder zumindest eine gewisse Distanz halten, scheinen viele Schulen bei der Vermittlung von Demokratieverständnis und politischer Bildung häufig klare parteipolitische Stellung beziehen zu wollen. Nicht selten kommt es zu gemeinsamen Schulaktionen, unter die Schulpflicht fallenden Veranstaltungen sowie Projekttagen im Sinne der politischen Bildung, auf denen klare Parteiprogrammatiken behandelt werden. Schon im Vorfeld zur Bundestagswahl im Februar 2025 kam es an vielen nordrhein-westfälischen Schulen zu diversen Wahlveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und politischen Vorstellungsrunden. Eine Nachricht des Bildungsministeriums sorgte jedoch für etliche Absagen von Veranstaltungen, da innerhalb einer 6-wöchigen Frist vor dem Wahltermin ein erhöhtes Neutralitätsgebot gelte.2 Eine Informationsseite des Ministeriums gibt hingegen lediglich an, dass Podiumsdiskussionen einen „gewissen zeitlichen Abstand“ vor der Wahl einzuhalten haben.3
Offenkundig unterschieden sich hierbei die Kenntnisstände bzw. die Rechtsauffassungen zwischen Ministerium und Schulleitungen.
Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion4 hin gab die Landesregierung bekannt, dass die fehlende Einladung oder gar die Ausladung einzelner politischer Gruppen oder Personen gegen die Neutralitätspflicht verstoße und ggf. dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Weiterhin stellte die Landesregierung klar, dass es sich bei derartigen schulisch organisierten Podiumsdiskussionen o. ä. explizit um Veranstaltungen im Rahmen des Bil-dungs- und Erziehungsauftrages handele. Daher ist es umso schwerwiegender, wenn von Schulstandort zu Schulstandort die politischen Bildungschancen aufgrund fehlender Veranstaltungen stark variieren.
Nordrhein-Westfalen benötigt im Namen der häufig geforderten Chancengleichheit in der Bildung ebenso Chancengleichheit in der politischen Bildung, und zwar mittels einer grundsätzlichen und einheitlichen Regelung oder Handlungsanweisung für zukünftig stattfindende politische Veranstaltungen. So ließe sich etwa durch eine Melde- oder Anzeigepflicht verhindern, dass Bildungseinrichtungen ausgewählte politische Akteure bevorzugen, andere aber benachteiligen. Bisweilen sind Benachteiligte auf den Klage- oder Beschwerdeweg angewiesen, was die akute Teilnahme an fraglichen Veranstaltungen häufig nicht ermöglicht oder bei betroffenen Schulen zu Absagen der Termine, wie am Heinrich-Heine-Gymnasium in Köln-Ostheim, führt.5
Eine weitere genutzte Methode, um einzelne Gruppen von schulischen Veranstaltungen auszuschließen, ist die Verlegung der Veranstaltung in nicht-schulische Räume, um vermeintlich dem schulischen Neutralitätsgebot zu entgehen.6 Nach Auffassung der AfD-Fraktion stellt dies dennoch eine Verletzung der Chancengleichheit im Wahlkampf sowie der Neutralitätspflicht dar, da neben Bewerbung und Organisation durch Lehrer und Schüler weiterhin öffentliche Ressourcen für diesen Zweck aufgewendet werden.
II. Der Landtag stellt fest:
- Politische Veranstaltungen wie Podiumsdiskussionen, Politik-Speeddatings, Vorstellungsrunden etc. sind Veranstaltungen im Sinne des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages.
- Diese Veranstaltungen fallen unter das Neutralitätsgebot der Schulen, unter die Chancengleichheit im Wahlkampf und haben daher unter den Gleichbehandlungsgrundsätzen stattzufinden.
- Es kam in der Vergangenheit zu Missverständnissen und Fehleinschätzungen hinsichtlich des Abstandgebotes von politischen Veranstaltungen an Schulen zu Wahlterminen, weshalb eine einheitliche und eindeutige Regelung nötig ist.
- Gesamtheitliche Absagen von politischen Bildungsveranstaltungen, um die Teilnahme einzelne Teilnehmer vermeintlich rechtssicher zu verhindern, schadet allen Schülern.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- eine Anzeige- oder Meldepflicht von politischen Veranstaltungen an Schulen zu schaffen;
- eine klare Regelung zu schaffen, welche politischen Gruppen und Personen im Sinne der Neutralität und Chancengleichheit zu politischen Bildungsveranstaltungen eingeladen werden müssen;
- eine klare Regelung zu schaffen, wie groß die besagte Sperrfrist vor Wahlterminen ist;
- klarzustellen, dass durch Schüler organisierte Veranstaltungen, welche mit Ressourcen der Schule und in ihren Räumlichkeiten stattfinden, ebenso unter die Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit im Wahlkampf fallen;
- die Auslagerung zur Verhinderung der Teilnahme einzelner Gruppen von Veranstaltungen im Sinne der politischen Bildung zu unterbinden und rechtssichere Regelungen hierzu zu veröffentlichen;
- besonders hinsichtlich der diesjährigen Kommunalwahlen alle Schulen über die geltende Rechtslage erneut aufzuklären.
Dr. Christian Blex
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 https://www.schulministerium.nrw/demokratie-gestalten
3 https://www.schulministerium.nrw/im-blickpunkt-schulleitungen
4 https://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-9699.pdf
5 https://vpn.landtag.nrw.de/f5-w-68747470733a2f2f696e7472616e65742e6c616e647461672e6e72772e6465$$/portal/WWW/doku-mentenarchiv/Dokument/MMD18-13500.pdf
6 https://vpn.landtag.nrw.de/f5-w-68747470733a2f2f696e7472616e65742e6c616e647461672e6e72772e6465$$/portal/WWW/doku-mentenarchiv/Dokument/MMD18-13501.pdf