Kleine Anfrage 4370
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Politische Hetze im Evangelischen Krankenhaus in Dinslaken: Landesregierung muss Neutralität staatlich geförderter Einrichtungen schützen!
Die Neutralität staatlich unterstützter Einrichtungen, insbesondere im Gesundheitswesen, ist ein unverzichtbares Gut, das durch die gebotene politische Zurückhaltung gewährleistet werden muss. Vor diesem Hintergrund erreichte uns ein besorgniserregender Bericht aus dem Evangelischen Krankenhaus in Dinslaken (Evangelisches Klinikum Niederrhein gGmbH), wo in einem öffentlich zugänglichen Bereich ein Plakat ausgehängt wurde, das die AfD in diffamierender Weise als „Faschistenbande“ bezeichnet und damit tief in die politische Meinungsbildung eingreift. Dieses Plakat1 hängt, wie uns berichtet wurde, in einem verschlossenen Glaskasten in der 10. Etage des Krankenhauses vor der Cafeteria, was den Eindruck erweckt, dass die Verantwortlichen diesen Inhalt bewusst tolerieren. Der Vorgang ist in einem Krankenhaus, das mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, äußerst problematisch, da hierdurch die politische Neutralität einer staatlich unterstützten Einrichtung in Frage gestellt wird.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Krankenhäuser ihrer Verpflichtung zur politischen Neutralität nachkommen?
- Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, ob im Evangelischen Krankenhaus Dinslaken ähnliche Vorkommnisse, bei denen politische Neutralität verletzt wurde, bereits in der Vergangenheit dokumentiert wurden?
- Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass ein Plakat, das eine politische Partei in diffamierender Weise bezeichnet, in einem öffentlich zugänglichen Bereich eines Krankenhauses ausgestellt wird, welches auch staatliche Zuschüsse erhält?
- Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in Betracht, falls sich herausstellen sollte, dass das Krankenhaus seine Verpflichtung zur politischen Neutralität verletzt hat?
- Welche Kontrollmechanismen sieht die Landesregierung vor, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden, und welche rechtlichen Schritte können gegebenenfalls eingeleitet werden, um die Neutralität staatlich unterstützter Einrichtungen zu wahren?
Dr. Martin Vincentz
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Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4370 mit Schreiben vom 4. Oktober 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Krankenhäuser ihrer Verpflichtung zur politischen Neutralität nachkommen?
Eine grundsätzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität besteht für Krankenhäuser nicht. Sie ergibt sich weder aus dem Gesetz noch aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, als grundsätzliche Folge der Förderung mit öffentlichen Mitteln oder den konkreten Förderbescheiden selbst. Mangels bestehender Verpflichtung zur politischen Neutralität besteht weder eine Verpflichtung noch eine Möglichkeit der Landesregierung, die politische Neutralität von Krankenhäusern sicherzustellen.
- Inwiefern ist der Landesregierung bekannt, ob im Evangelischen Krankenhaus Dinslaken ähnliche Vorkommnisse, bei denen politische Neutralität verletzt wurde, bereits in der Vergangenheit dokumentiert wurden?
Der Landesregierung sind keine ähnlichen Vorkommnisse im Evangelischen Krankenhaus Dinslaken bekannt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
- Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass ein Plakat, dass eine politische Partei in diffamierender Weise bezeichnet, in einem öffentlich zugänglichen Bereich eines Krankenhauses ausgestellt wird, welches auch staatliche Zuschüsse erhält?
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen berücksichtigt die Landesregierung das auch den Krankenhausträgern grundsätzlich zustehende Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz.
- Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in Betracht, falls sich herausstellen sollte, dass das Krankenhaus seine Verpflichtung zur politischen Neutralität verletzt hat?
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
- Welche Kontrollmechanismen sieht die Landesregierung vor, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden, und welche rechtlichen Schritte können gegebenenfalls eingeleitet werden, um die Neutralität staatlich unterstützter Einrichtungen zu wahren.
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen muss einrichtungsbezogen entschieden werden, ob und ggf. auf welcher rechtlichen Grundlage eine Verpflichtung zur politischen Neutralität besteht. Anhand dessen bemessen sich auch mögliche nachfolgende rechtliche Schritte.