Polizei- und Feuerwehreinsätze in Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylbewerber in den Jahren 2023 und 2024

Kleine Anfrage
vom 04.12.2024

Kleine Anfrage 4821

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD

Polizei- und Feuerwehreinsätze in Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylbewerber in den Jahren 2023 und 2024

Wie aus der Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) in der Hamburger Bürgerschaft hervorgeht, kam es in den Jahren 2023 und 2024 zu einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an Einsätzen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften.1

Danach registrierte die Polizei Hamburg im Jahr 2023 insgesamt 935 Einsätze in den Hamburger Erstaufnahme-Einrichtungen. In den ersten zehn Monaten 2024 waren es schon 815. Weiter heißt es, dass nicht selten Streifenwagen aus dem ganzen Stadtgebiet kommen müssten, um der Lage Herr zu werden.

Die Anzahl der Einsätze bei Feuerwehr- und Rettungsdiensten sei noch höher als bei der Polizei. Rund 2500 listete der Senat auf.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Polizeieinsätze gab es 2023 und 2024 in sämtlichen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW, also in der LEA, in den EAE, ZUE und NU sowie in den kommunalen Unterbringungseinrichtungen (bitte analog zur Antwort des Hamburger Senats für jede Einrichtung jeweils den Anlass und das Datum angeben)?
  2. Wie viele Straftaten gab es gegenüber Polizeibeamten im Rahmen der Polizeieinsätze (bitte nach Einrichtung, Datum und Art der Straftat aufschlüsseln)?
  3. Wie viele Feuerwehr- bzw. Rettungswageneinsätze gab es 2023 und 2024 in sämtlichen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW, also in der LEA, in den EAE, ZUE und NU sowie in den kommunalen Unterbringungseinrichtungen (bitte analog zur Antwort des Hamburger Senats für jede Einrichtung jeweils den Anlass und das Datum angeben)?
  4. Wie viele Straftaten gab es gegenüber Feuerwehreinsatzkräften im Rahmen der Einsätze (bitte nach Einrichtung, Datum und Art der Straftat aufschlüsseln)?
  5. Welche anteiligen Kosten sind im Zusammenhang mit den erfragten Einsätzen schätzungsweise angefallen?

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

MMD18-11842

 

1 Vgl. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88958/polizei_und_feuerwehreinsaetze_in_fluechtlingsunterkuenften_2023_u  nd_2024#search=%22fl-chtlingsunterkunft%22 ; https://www.bild.de/politik/inland/zahlen-aus-hamburg-jeden-tag-muss-die-polizei-ins-fluechtlingsheim-6731aed0cb216c592e20d456 ; https://www.welt.de/regionales/hamburg/article254471564/Fluechtlingskrise-900-Polizeieinsaetze-in-Hamburger-Fluechtlingsunterkuenften-in-nur-neun-Monaten.html


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4821 mit Schreiben vom 17. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizei­liche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungs-prozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit nicht vor. Eine Erfassung von Daten, wie beispielsweise die Opferspezifik „Polizeivollzugsbeamte (PVB)“, zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grundsätzlich nur bei den soge­nannten Opferdelikten. Diese sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten „Opferdelikte“ sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatistik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.

Datengrundlage für die Beantwortung von Fragen zu Polizeieinsätzen ist das kennzahlbasierte Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW (FISPOl NRW). Verschiedene Control-ling-Methoden ermöglichen es, jederzeit ein exaktes und detailliertes Bild zu einer entspre­chenden Steuerungskennzahl bspw. aus dem Bereich Gefahrenabwehr und Einsatz zu erlan­gen. Grundsätzlich kommt FISPOl NRW zum Einsatz, wenn Daten dezentral erfasst werden sollen, bspw. durch die jeweilig örtlich zuständige Kreispolizeibehörde und zentral ausgewertet werden sollen. Für Bedarfe des Ministeriums des Innern erfolgt diese zentrale Auswertung zumeist durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei NRW.

  1. Wie viele Polizeieinsätze gab es 2023 und 2024 in sämtlichen Unterbringungsein­richtungen des Landes NRW, also in der LEA, in den EAE, ZUE und NU sowie in den kommunalen Unterbringungseinrichtungen (bitte analog zur Antwort des Hamburger Senats für jede Einrichtung jeweils den Anlass und das Datum ange­ben)?

In den Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2023 insgesamt 68.050 eigen- und außenveranlasste polizeiliche Einsätze. Für das Jahr 2024 fielen mit Stand 10.12.2024 bisher 75.515 eigen- und außenveranlasste polizeiliche Einsätze an.

  1. Wie viele Straftaten gab es gegenüber Polizeibeamten im Rahmen der Polizeiein­sätze (bitte nach Einrichtung, Datum und Art der Straftat aufschlüsseln)?

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen wurden im Berichtsjahr 2023 insge­samt 113 Fälle im Zusammenhang mit „Opferdelikten“ und mindestens einem Opfer mit der Opferspezifik „Polizeivollzugsbeamte (PVB)“ an den Tatörtlichkeiten „Flüchtlingsunterkunft“ oder „Asylunterkunft“ erfasst. Da es sich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik um eine Aus­gangsstatistik handelt, ist ein Bezug zu den in Frage 1 erfragten Polizeieinsätzen im Jahr 2023 nicht möglich.

  1. Wie viele Feuerwehr- bzw. Rettungswageneinsätze gab es 2023 und 2024 in sämt­lichen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW, also in der LEA, in den EAE, ZUE und NU sowie in den kommunalen Unterbringungseinrichtungen (bitte analog zur Antwort des Hamburger Senats für jede Einrichtung jeweils den Anlass und das Datum angeben)?

Die angefragten Informationen werden nicht regelmäßig erhoben, sodass eine Beantwortung zu den erfragten Einsätzen in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung ste­henden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

  1. Wie viele Straftaten gab es gegenüber Feuerwehreinsatzkräften im Rahmen der Einsätze (bitte nach Einrichtung, Datum und Art der Straftat aufschlüsseln)?

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen wurden im Berichtsjahr 2023 insge­samt acht Fälle im Zusammenhang mit „Opferdelikten“ und mindestens einem Opfer mit der Opferspezifik „Feuerwehr“ (ein Fall) oder „sonstige Rettungsdienste“ (sieben Fälle) an den Tatörtlichkeiten „Flüchtlingsunterkunft“ oder „Asylunterkunft“ erfasst.

  1. Welche anteiligen Kosten sind im Zusammenhang mit den erfragten Einsätzen schätzungsweise angefallen?

Anteilige Kosten für entsprechende Einsätze werden innerhalb der Polizei NRW nicht erhoben. Aus diesem Grund kann keine Aussage zu anteiligen Kosten der erfragten Einsätze getroffen werden.

Die angeforderten Informationen zu anteiligen Kosten entsprechender Einsätze von Rettungs­dienst bzw. Feuerwehr werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. durch das Ministerium des Innern nicht regelhaft erhoben. Eine jeweilige Erhebung ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Ver­waltungsaufwand nicht möglich.

 

MMD18-12531