Kleine Anfrage 311
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 10.08.2022
Polygamie und Familiennachzug in NRW I
Die Polygamie, also die Schließung einer Ehe zwischen mehr als zwei Personen, ist in mehr als 40 Ländern – vorwiegend in Afrika – erlaubt. Auch im Nahen Osten ist diese Form der Ehe in mehreren Ländern verbreitet. Innerhalb des Phänomens wird zwischen der Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen (Polygynie) und der Ehe einer Frau mit mehreren Männern (Polyandrie) unterschieden.1 Die Vereinten Nationen bezeichneten die Polygamie in einem Bericht aus dem Jahr 2000 als Verletzung der Würde der Frau.2
In Deutschland ist bereits die Bigamie, also die Schließung einer weiteren Ehe neben der ersten bestehenden, laut Strafgesetzbuch strafbar.3 Das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet darüber hinaus das Schließen einer Ehe, wenn bei mindestens einer der beiden beteiligten Personen bereits eine Ehe mit einer dritten Person besteht.4 Diese gesetzlichen Verbote verhindern jedoch nicht die Wirksamkeit mehrerer parallel bestehender Ehen ein und derselben Person. So ist nur die Schließung, nicht aber das Führen einer weiteren Ehe verboten. Erfolgte die Eheschließung im Ausland, so ist sie in Deutschland dennoch rechtlich wirksam.
Dies ist etwa beim sogenannten Familiennachzug der Fall, durch den das Verbot der Mehrfachehe von Migranten vielfach umgangen wird. So kann ein Mann mit seiner gesetzlich verheirateten Frau nach Deutschland fliehen und danach weitere, durch Imame getraute Ehefrauen ins Land holen, wenn er mit diesen Frauen ebenfalls Kinder hat. Dabei ist irrelevant, ob er anschließend mit diesen Frauen zusammenwohnt, da islamisch geschlossene Ehen in Deutschland nicht anerkannt werden. In den vergangenen Jahren sind bundesweit mehrere solcher Fälle bekannt geworden.5 Die zuständigen Behörden argumentierten dabei zum Teil, es handele sich hierbei um Ausnahmen, die auf der Wahrung des Kindeswohls begründet seien.6
Ich frage daher die Landesregierung,
- Wie viele Personen befinden sich derzeit in NRW, die sich gleichzeitig in mehreren Ehen befinden? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsort, Anzahl der Ehen)
- Bei wie vielen dieser Personen laufen derzeit Verfahren zur Einbürgerung in Deutschland?
- Wie viele dieser Personen erhalten derzeit Leistungen nach SGB II?
- Welche Religionsgemeinschaften führen nach Kenntnisstand der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen religiöse Eheschließungen durch?
- Wie viele nur religiös geschlossene Ehen gab es in den Jahren 2017–2021? (Bitte aufschlüsseln nach Religion und Jahr)
Enxhi Seli-Zacharias
1 Positionspapier von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. zu Polygamie in der Bundesrepublik Deutschland, https://www.frauenrechte.de/images/downloads/allgemein/Positionspapier-Polygamie-Bundesrepublik-Deutschland.pdf.
2 http://hrlibrary.umn.edu/gencomm/hrcom28.htm: „Polygamy violates the dignity of women“.
3 § 172 StGB.
4 § 1306 BGB.
5 https://www.focus.de/politik/deutschland/pinneberg-syrischer-fluechtling-darf-seine-zweitfrau-nach-deutschland-holen_id_8367633.html; https://www.welt.de/politik/deutschland/plus172925285/Polygamie-Vielehen-sind-in-Deutschland-strafbar-werden-aber-geduldet.htm l; https://www.welt.de/vermischtes/article173743693/Vielehe-in-Pinneberg-Syrischer-Fluechtling-ueber-sein-Leben-mit-zwei-Ehefrauen.html.
6 https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-rechtslage-eigentlich-strafbar-deshalb-schaut-die-justiz-bei-vielehen-oftmals-weg_id_8382621.htm l.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 311 mit Schreiben vom 8. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie viele Personen befinden sich derzeit in NRW, die sich gleichzeitig in mehreren Ehen befinden? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Geschlecht, Alter, Aufenthaltsort, Anzahl der Ehen)
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.
- Bei wie vielen dieser Personen laufen derzeit Verfahren zur Einbürgerung in Deutschland?
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.
- Wie viele dieser Personen erhalten derzeit Leistungen nach SGB II?
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.
- Welche Religionsgemeinschaften führen nach Kenntnisstand der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen religiöse Eheschließungen durch?
- Wie viele nur religiös geschlossene Ehen gab es in den Jahren 2017–2021? (Bitte aufschlüsseln nach Religion und Jahr)
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Entsprechende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.