Kleine Anfrage 5410
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Präsident des BAMF Sommer erneuert alte Forderung der Union nach einer Umwandlung des individuellen Asylrechts in eine „Institutsgarantie“ – Wie positioniert sich die Landesregierung?
Bereits in der Vergangenheit gab es aus den Reihen der Union Forderungen nach einer Abkehr vom individuellen Asylrecht. Der damalige parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), plädiert 2023 dafür, das Individualrecht auf Asyl in der Europäischen Union abzuschaffen. Stattdessen solle es künftig eine „Institutsgarantie“ geben, in deren Rahmen die EU jährlich ein Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen und auf die Mitgliedstaaten verteilen könnte.1 Brandenburgs Innenminister Stübgen bekräftigte noch im September 2024 diesen Ansatz. Er befürworte, im Grundgesetz das Asylrecht als Institutsgarantie zu verankern – und nicht mehr als Individualrecht.2
Ähnlich äußerte sich jetzt der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, bei einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung:3
„Es sei falsch, am individuellen Asylrecht festzuhalten und auf positive Effekte der beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu hoffen“, sagte Herr Sommer. Stattdessen solle es lediglich unter humanitären Gesichtspunkten Kontingente geben, bei denen analog zu Kanada auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarktes eine Rolle spielen solle. Zugleich müsse jeglicher Anspruch auf Asyl und sonstige Schutzrechte entfallen. Das derzeitige System sei zu weitgehend und zynisch, da es „vor allem junge Männer aus der Mittelschicht anziehe, während Frauen, Kranke und Familien oftmals keine Chance hätten, nach Europa zu gelangen“.4
Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gregor Golland, unterstützte die Vorschläge: „Wir haben heute eine völlig andere Zeit, wir haben heute eine Massenimmigration, vor allen Dingen aus wirtschaftlichen Gründen, das ist auf Dauer nicht tragbar.“
Wenig verwunderlich war, dass dieser Denkanstoß beim Koalitionspartner auf wenig Gegenliebe stieß. Fluchtministerin Josefine Paul (Bündnis 90/ Die Grünen) wies den Vorstoß entschieden zurück: „Das Grundrecht auf Asyl ist ein hohes Gut. Es ist auch eine Antwort auf die Verheerungen des 20. Jahrhunderts. Wer bei uns Schutz braucht, wer vor Verfolgung, Krieg und Terror Schutz sucht, muss diesen Schutz auch finden.“5
Zahlreiche Politiker linker Parteien sowie Vertreter diverser NGO stimmten in den Chor der Empörten ein und forderten gar einen Rücktritt von Herrn Sommer. Ein Abweichen vom Kurs ist offensichtlich unverzeihbar. Einwände, wonach „Deutschland einen „Kipppunkt“ erreicht habe, da Kommunen durch die Aufnahme von Geflüchteten – einschließlich 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine – „am Limit“ und „oft schon weit darüber hinaus“ seien“ sowie der Umstand, dass das im Grundgesetz verankerte Asylversprechen „heute in seiner Unbegrenztheit gar nicht mehr praktisch einlösbar“ sei, wollte man keinesfalls gelten lassen.6 Jegliche Diskussion in diese Richtung verbietet sich wohl. Beide Seiten übersehen hierbei die Drittstaatenregelung sowie das Zurückweisungsgebot (GG Art. 16 a i.V.m. § 18 AsylG).
Offen bleibt bei der aktuell wieder aufgekeimten Diskussion die Frage nach einem Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen. Handelte es sich also um einen ernstgemeinten Denkanstoß oder lediglich um ein taktisches Manöver? Sollte Letzteres der Fall sein, muss dieses Manöver für gescheitert erklärt werden. Die migrationspolitischen Forderungen der CDU aus ihrem Bundeswahlprogramm haben sich nämlich mittlerweile allesamt in Luft aufgelöst. Aus einer Unterbindung aller illegalen Einreisen ins Bundesgebiet ist aktuell ein Kontingent von 100.000 Personen pro Jahr geworden. Es steht zu vermuten, dass es auch dabei nicht bleiben wird.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie positioniert sich die Landesregierung in Bezug auf die Idee einer Umwandlung des individuellen Asylrechts hin zu einer „Institutsgarantie“?
- Gibt es hierbei abweichende Ansichten zwischen dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister und der Ministerin für Flucht?
- Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Ansicht des BAMF-Präsidenten, wonach das im Grundgesetz verankerte Asylversprechen in seiner Unbegrenztheit gar nicht mehr praktisch einlösbar ist, u.a. im Hinblick auf die deutliche Überforderung zahlreicher Kommunen?
- Inwiefern folgt die Landesregierung der Ansicht des stellvertretenden Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gregor Golland, wonach wir heute eine Massenimmigration vor allen Dingen aus wirtschaftlichen Gründen haben, die auf Dauer nicht tragbar sei?
- Fluchtministerin Josefine Paul argumentiert regelmäßig, dass wer vor Verfolgung, Krieg und Terror bei uns Schutz sucht, diesen Schutz auch hier finden müsse. Welche direkten Nachbarländer Deutschlands sind, obwohl es sich allesamt um sichere Drittstaaten handelt, aus Sicht der Landesregierung derart unsicher, dass man aus ihnen nach Deutschland flüchten muss, um hier Schutz zu suchen und diesen auch zu erhalten?
Enxhi Seli-Zacharias
1 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/frei-individualrecht-asyl-100.html
3 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bamf-sommer-asylpolitik-aufnahme-gefluechtete-100.html
4 Ebd.
6 Ebd.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5410 mit Schreiben vom 5. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie positioniert sich die Landesregierung in Bezug auf die Idee einer Umwandlung des individuellen Asylrechts hin zu einer „Institutsgarantie“?
- Gibt es hierbei abweichende Ansichten zwischen dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister und der Ministerin für Flucht?
- Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Ansicht des BAMF-Präsidenten, wonach das im Grundgesetz verankerte Asylversprechen in seiner Unbegrenztheit gar nicht mehr praktisch einlösbar ist, u.a. im Hinblick auf die deutliche Überforderung zahlreicher Kommunen?
- Inwiefern folgt die Landesregierung der Ansicht des stellvertretenden Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gregor Golland, wonach wir heute eine Massenimmigration vor allen Dingen aus wirtschaftlichen Gründen haben, die auf Dauer nicht tragbar sei?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Landesregierung steht zu ihrer humanitären Verantwortung und bekennt sich, ebenso wie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag, zum Grundrecht auf Asyl. Wer vor Verfolgung, Krieg und Terror bei uns Schutz sucht, muss diesen Schutz auch hier finden.
Zugleich bekennt sich die Landesregierung zu einer Einwanderungspolitik, welche die Balance zwischen humanitärer Verantwortung und Steuerung der Migration gewährleistet.
- Fluchtministerin Josefine Paul argumentiert regelmäßig, dass wer vor Verfolgung, Krieg und Terror bei uns Schutz sucht, diesen Schutz auch hier finden müsse. Welche direkten Nachbarländer Deutschlands sind, obwohl es sich allesamt um sichere Drittstaaten handelt, aus Sicht der Landesregierung derart unsicher, dass man aus ihnen nach Deutschland flüchten muss, um hier Schutz zu suchen und diesen auch zu erhalten?
Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage 4723 (LT-Drs. 18/11982) verwiesen.