Antragder AfD-Fraktion vom 15.03.2022
Preisspirale beenden, Bürger entlasten – Energiesteuern halbieren und CO2-Steuer abschaffen!
I. Ausgangslage
Aus heutiger Sicht konnten sich Verbraucher am 13. Oktober 2021 fast noch gelassen zurücklehnen, als tageschau.de schrieb:
„Die Energiepreise haben in den vergangenen Monaten die gesamte Teuerungsrate in Deutschland nach oben getrieben. Laut Statistischem Bundesamt legten die Kosten im August im Vorjahresvergleich um 12,6 Prozent zu. Heizöl verteuerte sich im Schnitt um 57 Prozent, Kraftstoffe um 27 Prozent. Beim Erdgas liegen die durchschnittlichen Kosten eines Haushalts mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch laut dem Vergleichsportal Verivox im Oktober 2021 bei durchschnittlich 1.402 Euro pro Jahr, rund 300 Euro höher als vor Jahresfrist. Für Strom müssen die Verbraucher danach im Vergleich zum vergangenen Jahr 9,3 Prozent mehr zahlen. Ein Privathaushalt, der 4000 Kilowattstunden pro Jahr benötigt, zahlt nun mit 1.255 Euro rund 100 Euro mehr.“1
Nur sechs Monate später (Stand Januar 2022) zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts eine beängstigende Entwicklung:
Heizöl verteuerte sich per Januar 2022 gegenüber August 2020 mittlerweile um knapp 100 Prozent. Binnen 16 Monaten hat sich der Preis von Heizöl also verdoppelt.2
Benzin verteuerte sich per Januar 2022 gegenüber August 2020 mittlerweile um 34 Prozent. Binnen 16 Monaten hat sich der Preis von Heizöl also um rund ein Drittel erhöht.3
Erdgas wurde von August 2020 bis August 2021 um fünf Prozent teurer, gerechnet von August 2020 bis Januar 2022 betrug die Steigerung schon 37 Prozent. Binnen 16 Monaten hat sich der Preis von Erdgas also um mehr als ein Drittel erhöht.4
Nicht anders sieht es beim Strom aus. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte steigt zu Jahresbeginn gegenüber dem Jahresmittel 2021 um 12,5 Prozent und beträgt durchschnittlich 36,19 ct/kWh (2021: 32,16 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh enthalten).5
All diese dramatischen Preissteigerungen stammen aus der Zeit vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine.
Seitdem kennen die Preise für u.a. Kraftstoff keine Obergrenze mehr. Das Portal benzin-preis.de notiert zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antrags einen Preis für Superbenzin von 2,219 Euro je Liter – als günstigstes Angebot im Stadtgebiet Düsseldorf.6
Die Entwicklung der Strompreise steht dem in beängstigender Weise nichts nach. Das Vergleichsportal Verivox nennt für einen durchschnittlichen 2-Personenhaushalt in Düsseldorf einen Preis von 41,16 Cent pro kWh.7 Das sind zehn Cent pro kWh mehr als in dem eingangs zitierten Artikel in tagesschau.de und fünf Cent je kWh mehr als vor Ausbruch des Krieges.
Treiber dieser Entwicklungen sind allerdings nicht nur die zuletzt gestiegenen Einstandspreise für Gas oder Öl.
Wer immer mitverdient, ist der Staat, der dem Steuerbürger ohnehin jedes Jahr höhere Abgaben abverlangt. Für das Jahr 2020 melden Bund, Länder und Gemeinden ein Gesamtsteueraufkommen von 768 Mrd. Euro, wovon die Energiesteuer 37 Mrd. Euro ausmachte.8 Noch im Jahre 2015 betrug das Gesamtsteueraufkommen 673 Mrd. Euro bei näherungsweise einem Energiesteueraufkommen in ähnlicher Höhe.
Während der Handlungsspielraum des Staats so jedes Jahr steigt, werden die Handlungsspielräume der Verbraucher dramatisch eingeschränkt. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass auch Industrie und Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden. „Alles wird teurer – Risiko von Stagflation, Rezessionen steigt“, so wird ein Artikel von Bloomberg überschrieben.9
Verbraucher wie auch Gewerbe und Industrie benötigen deshalb eine massive Entlastung bei jedwedem Bezug von Energie.
Während die verkaufspreisabhängige Mehrwertsteuer mit steigenden Herstellkosten automatisch mitsteigt und der Staat hier im wahrsten Sinne des Wortes als Kriegsgewinnler profitiert, entfallen vom Literpreis von Benzin schon allein 65,45 Cent auf die Energiesteuer (bzw. zuzüglich einer darauf anfallenden Mehrwertsteuer von 12,44 Cent pro Liter).10
Dabei bieten sich zur Dämpfung der Belastung der Bürger verschiedene Mittel an. Ein Mittel wäre die Reduzierung der Mehrwertsteuer. Allerdings sollte dies nicht das Mittel erster Wahl sein. Denn die Änderungen von Mehrwertsteuersätzen führt zu einem unglaublich hohen bürokratischen Aufwand und zu einer Änderung der Kassensysteme. Denn bei einer Änderung von Mehrwertsteuersätzen müssten auch alle Belege gegenüber dem Endkunden geändert werden.
Eine Änderung von Eingangssteuersätzen wie der Energiesteuer würde jedoch nur wenige Transaktionen betreffen und wäre deutlich unbürokratischer durchzuführen. Profitieren würden die Verbraucher allerdings direkt auf Grund der günstigeren Einkaufskonditionen der Unternehmen (Tankstellen, Heizölverkäufer, …) und der damit wegen des bestehenden Wettbewerbs einhergehenden sinkenden Endkundenpreise.
Zudem würde mit der Verringerung der Eingangssteuersätze auch die darauf zu entrichtende Mehrwertsteuer wegfallen. Allein eine Halbierung der Energiesteuersätze würde die Preise um 38,94 Cent pro Liter Benzin reduzieren können.
Als Belastung der privaten wie gewerblichen Verbraucher kommt eine erst vor zwei Jahren erfundene, neue Belastung hinzu, die sogenannte CO2-Abgabe im Rahmen der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.11 Diese zusätzliche Belastung beträgt für die auf Mobilität angewiesenen Bürger pro Liter Benzin ca. 7 Cent und pro Liter Diesel ca. 8 Cent.
Bei Bezug von Gas beträgt die Energiesteuer 13,90 Euro je MWh wobei die Erhöhung der Steuer in den kommenden Jahren bereits fest eingeplant ist.12 Bei einem typischen Verbrauch eines Haushaltes von 14.000 kWh pro Jahr entspricht allein diese Steuer bereits jetzt fast 200 Euro im Jahr.
Auch die Stromsteuer belastet unsere Bürger mit rund sieben Milliarden Euro pro Jahr.
Mehreren hunderttausend Bürgern wird jährlich der Strom- oder Wärmeanschluss gesperrt.13 Auch dies zeigt, dass viele Bürger entsprechende Belastungen nicht mehr tragen können.
Bei all diesen Steuern gilt es anzusetzen; hier sind Bürger, Gewerbe und Industrie – alle Verbraucher – zu entlasten.
Einige Kernforderungen der AfD aus dem Antrag 17/14272 vom 22.06.2021 wurden nun kurzfristig von der Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative (Vorlage 17/6560) berücksichtigt. Allerdings greift die Initiative der Landesregierung zu kurz und sollte entsprechend nach den Forderungen gem. III dieses Antrags verbessert bzw. ergänzt werden.
II. Der Landtag stellt fest:
- Für ein menschenwürdiges Leben sind eine bezahlbare Stromversorgung und eine bezahlbare Heizung unabdingbar.
- Die Steuern auf den Energieverbrauch belasten Personen und Familien mit geringem Einkommen sowie alle Pendler über Gebühr.
- Der Staat darf die Notwendigkeit des Energiebezugs nicht zur automatisierten Einnah-menmaximierung missbrauchen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative schnellstmöglich für eine dauerhafte Halbierung der Steuersätze gem. § 2 Energiesteuergesetz auf alle Energieträger einzusetzen;
- sich dabei auch für die Streichung der Erhöhungsschritte des § 2 Abs. 2 Nummer 1 b bis d Energiesteuergesetz einzusetzen;
- sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative schnellstmöglich für eine Abschaffung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe einzusetzen, da der Verbrauch von Brennstoffen über die Energiesteuer bereits massiv besteuert wird;
- sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,4 Euro pro km ab dem ersten gefahrenen Kilometer und eine dann alle 5 Jahre stattfindende Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung einzusetzen;
- sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative schnellstmöglich für eine Reduzierung des Steuersatzes gem. § 3 Stromsteuergesetz auf 0,5 Euro pro MWh (betriebliche Nutzung) bzw. 1 Euro pro MWh (nichtbetriebliche Nutzung) einzusetzen;
- sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative schnellstmöglich für eine Abschaffung der EEG-Umlage einzusetzen.
Christian Loose
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/energiepreise-verbraucher-101.html, abgeru-fen am 08.03.2022.
2 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Publikationen/Energiepreise/energie-preisentwicklung-pdf-5619001.pdf;jsessio-nid=2D3BF90BA0BC2A9C3018A101B5B918A1.live722?__blob=publicationFile, Seite 18, Index der Verbraucherpreise, abgerufen am 08.03.2022.
3 Vgl. Ebenda. Seite 24, Index der Verbraucherpreise.
4 Vgl. Ebenda. Seite 18, Index der Verbraucherpreise.
5 gl. https://www.bdew.de/media/documents/220124_BDEW-Strompreisanalyse_Ja-nuar_2022_24.01.2022_final.pdf, abgerufen am 08.03.2022.
6 Vgl. https://www.benzinpreis.de/preise-deutschland.phtml, abgerufen am 09.03.2022 um 09:30 Uhr.
8 Vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Bilder/In-fografiken/Steuerspirale.html, abgerufen am 08.03.2022.
9 https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/alles-teurer-risiko-stagflation-rezessionen-054224811.html, abgerufen am 08.03.2022.
10 Gem. § 2 Abs. 1 Nummer 1 b Energiesteuergesetz.
11 Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw41-de-brennstoffemissionshandels-gesetz-795992, abgerufen am 08.03.2022.
12 Gem. § 2 Abs. 2 Energiesteuergesetz.
13 Vgl. https://www.energieverbraucher.de/de/Stromsperre__1163/, abgerufen am 09.03.2022 um 11:32 Uhr.