Kleine Anfrage 3236des Abgeordneten Thomas Röckemann 10.12.2019
Problematik der Strafverfolgung durch Benutzung von Alias-Namen
Viele Straftäter benutzen Alias-Namen und falsche Geburtsdaten, um eine Strafverfolgung zu erschweren oder unmöglich zu machen. Die Nutzung von Alias-Namen führt ebenfalls dazu, dass die Strafe für die Täter dann, wenn deren korrekte Personalien nicht bekannt sind, häufig niedriger ausfällt als es bei Kenntnis der korrekten Personalien geschehen würde.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Tatverdächtige (Stichtag 30.06.2018 sowie 31.12.2018) gaben als Geburtsdatum den 01.01. eines beliebigen Jahres an?
2. Wie viele Tatverdächtige (Stichtag 30.06.2018 sowie 31.12.2018) benutzten einen Alias-Namen?
3. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Tatverdächtigen – angeblich und tatsächlich?
4. Wie lauteten (Stichtag 30.06.2018 sowie 31.12.2018) die häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen, die nachweislich einen Alias-Namen benutzten?
Thomas Röckemann
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 15.01.2020
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3236 mit Schreiben vom 15. Januar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Tatverdächtige (Stichtag 30.06.2018 sowie 31.12.2018) gaben als Geburtsdatum den 01.01. eines beliebigen Jahres an?
Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage 1 dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Von den im Jahr 2018 (Stichtag 31.12.2018) ermittelten 457 275 Tatverdächtigen waren 8 827 am 01.01. eines Jahres geboren. Von den im ersten Halbjahr des Jahres 2018 (Stichtag 30.06.2018) ermittelten 252 292 Tatverdächtigen waren 4 836 am 01.01. eines Jahres geboren.
2. Wie viele Tatverdächtige (Stichtag 30.06.2018 sowie 31.12.2018) benutzten einen Alias-Namen?
Unter Alias-Personalien im Sinne der polizeilichen Vorgangsbearbeitung werden Personalien verstanden, bei denen zum Zeitpunkt der Überprüfung die rechtmäßige Verwendung nicht festgestellt werden konnte.
Im gesamten Jahr 2018 wurden 15 975 (1. Halbjahr: 8070 Personen) tatverdächtige Personen erfasst, bei denen zur rechtmäßigen Personalie mindestens eine weitere Aliaspersonalie erfasst wurde.
3. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Tatverdächtigen – angeblich und tatsächlich?
Polizeiliche Auskunftssysteme differenzieren nicht hinsichtlich angeblicher und tatsächlicher Staatsangehörigkeit. Die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten aller in der PKS erfassten Tatverdächtigen sind in absteigender Reihenfolge:
Deutsch, syrisch, algerisch, marokkanisch, guineisch, irakisch, afghanisch, serbisch, rumänisch, iranisch.
4. Wie lauteten (Stichtag 30.06.2018 sowie 31.12.2018) die häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen, die nachweislich einen Alias-Namen benutzten?
Eine Auswertung von Vornamen Tatverdächtiger danach, ob mit dem Vornamen auch ein Aliasname verknüpft ist, kann automatisiert nicht erfolgen.
Eine manuelle Auswertung ergab, dass die zehn häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen, die nachweislich einen Alias-Namen benutzt haben, im ersten Halbjahr 2018 in absteigender Reihenfolge sind: Boumedian, Mohamed, Ali, Michael, Ahmad, Mohamad, Ahmed, Marcel, Mohammed, Hamza.
Die zehn häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen, die nachweislich einen Alias-Namen benutzt haben, lauten für das gesamte Jahr 2018 in absteigender Reihenfolge: Ali, Mohamed, Boumedian, Michael, Ahmed, Andre, Antonio, Hamza, Mohamad, Mohammad.