Probleme der Landesregierung mit der Erstellung der neuen „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund“ – Gibt es ähnliche Probleme mit weiteren Förderrichtlinien?

Kleine Anfrage
vom 17.07.2024

Kleine Anfrage 4167

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Probleme der Landesregierung mit der Erstellung der neuen „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund“ – Gibt es ähnliche Probleme mit weiteren Förderrichtlinien?

Die Förderrichtlinie, die die weitere Förderung der Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit zum Gegenstand hatte, ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten.1 Bedingt durch die 24-monatige Projektlaufzeit waren für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 neue Förderrichtlinien zu erstellen. Das bisherige Programm KOMM-AN III wurde ab 2024 in die Förderrichtlinien der Integrationsagenturen integriert. Wie aus einem Bericht der Landesregierung hervorgeht, kam es bei der Erstellung der neuen Förderrichtlinie zu Verzögerungen.

Parallel zur Erarbeitung von neuen Förderrichtlinien für das Programm der Integrationsagenturen waren zudem durch das zuständige Fachreferat weitere Richtlinien zu erstellen. Dabei ging es um die energiepreisbedingten Zusatzhilfen aus der zweiten Tranche des Sondervermögens für Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit.

Im Rahmen der Förderung „Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben“ in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW kam es zu einer Umstellung auf eine Einzelprojektförderung. Im Förderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete“ gab es im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung im Dezember 2022 eine Umstellung auf das digitale Antragsverfahren.

Auch bei anderen Projekten im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg wird bei der Auftragsvergabe mit Förderrichtlinien gearbeitet.2

Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der einzelnen Projekte führen Probleme bei der Erstellung neuer Richtlinien dazu, dass den Trägern die Planungssicherheit verloren geht. Die fehlenden Bewilligungsbescheide können zur Folge haben, dass die Projekte in Vorleistung gehen und ggf. Kredite beantragen müssen.

Generell ist die Förderlandschaft im Ministerium für Flucht und Integration sehr unübersichtlich, weshalb wir im Rahmen dieser Anfrage um eine systematische Listung der bestehenden Förderprogramme bitten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Bis wann sind die aktuellen Förderrichtlinien im Bereich Flucht/Integration, sprich: in den Haushaltskapiteln 07 080 und 07 090, gültig? (Bitte im Detail aufschlüsseln inklusive Nennung der jeweils mit den Förderrichtlinien verbundenen Projekte und einem entsprechenden Link zur jeweiligen Richtlinie)
  2. Welche Förderrichtlinien außer der oben genannten müssen im Jahr 2024 sowie im Jahr 2025 durch das zuständige Ministerium noch erneuert werden? (Bitte im Detail listen)
  3. In welchem Umfang wurden die über eine Förderrichtlinie verteilten Mittel in den Haushaltskapiteln 07 080 und 07 090 im Haushaltsjahr 2023 sowie bisher im Haushaltsjahr 2024 abgerufen? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Projekt, Träger, zur Verfügung gestellten und abgerufenen Mitteln listen)
  4. Wer waren in diesem Zusammenhang die Zahlungsempfänger bzw. Träger der einzelnen Projekte in den Haushaltskapiteln 07 080 und 07 090 im Haushaltsjahr 2023 sowie bisher im Haushaltsjahr 2024? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Projekt und Träger listen)
  5. Welche über die Haushaltskapitel 07 080 und 07 090 im Haushaltsjahr 2023 sowie bisher im Haushaltsjahr 2024 abgerufenen und aus Förderrichtlinien resultierenden Haushaltsmittel kamen direkt oder indirekt den Kommunen zugute? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Kommune, Projekt, Träger und Betrag listen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10028

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/2459

2 Vgl. https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/foerderung-kommunen


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4167 mit Schreiben vom 25. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Bis wann sind die aktuellen Förderrichtlinien im Bereich Flucht/Integration, sprich: in den Haushaltskapiteln 07 080 und 07 090, gültig? (Bitte im Detail aufschlüsseln inklusive Nennung der jeweils mit den Förderrichtlinien verbundenen Projekte und einem entsprechenden Link zur jeweiligen Richtlinie)
  2. Welche Förderrichtlinien außer der oben genannten müssen im Jahr 2024 sowie im Jahr 2025 durch das zuständige Ministerium noch erneuert werden? (Bitte im Detail listen)

Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Richtlinie Förder-gegenstand Gültig bis Link
Richtlinie über die Gewährung von Zu- wendungen für Selbstorganisatio- nen von Migrantin- nen und Migranten Projekte von zivil- gesellschaftlich engagierten Ver- einen 31.12.2024 https://recht.nrw.
de/
lmi/owa/br_bes_t
ext
?anw_nr=1&gld
nr=2&ugl_nr=26
& bes_id=50269
Richtlinie für die Förderung Kommu- naler Integrations- zentren Förderung der kommunalen In- tegrationsarbeit 31.12.2027 https://recht.nrw.
de/lmi/owa/br_be
s_text?anw_nr=1
&gld_nr=2&ugl_n
r=26&bes_id=510
50
Richtlinie über die Gewährung von Zu- wendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschan- cen für Kinder und Familien“ Stärkung der frühkindlichen Bil- dungsangebote für Kinder und Fa- milien mit einer Einwanderungs- geschichte und Erhöhung der Bil­dungschancen der Zielgruppe 31.12.2027 https://recht.nrw.
de/lmi/owa/br_be
s_text?anw_nr=1
&gld_nr=2&ugl_n
r=26&bes_id=523
77&val=52377
Richtlinie über die Gewährung von Zu- wendungen an Kommunen mit ho-her Zuwanderung
aus Südosteuropa
Förderung von Maßnahmen der Kommunen mit einem hohen An- teil von Personen aus den EU-11- 31.12.2024 https://recht.nrw.
de/lmi/owa/br_be
s_text?anw_nr=1
&gld_nr=2&ugl_n
r=26&bes_id=528
43&val=52843
Staaten Bulga-rien, Estland,
Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowe­nien, Tschechien, Ungarn und Zy­pern, die Leistun­gen nach dem Zweiten Buch So­zialgesetzbuch erhalten
Richtlinie über die Gewährung von Zu- wendungen zur Im- plementierung und zum Betrieb eines strategischen Kom- munalen Integrati- onsmanagements in

den       Kommunen
(Kommunales Integ- rationsmanagement NRW)

Das KIM soll die Zusammenarbeit und Leistungser- bringung in den Regelstrukturen stärken, insbe-sondere die
Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen
31.12.2026 https://recht.nrw.
de/lmi/owa/br_be
s_text?anw_nr=1
&gld_nr=2&ugl_n
r=26&bes_id=533
04&val=53304
Richtlinien über die Gewährung von Zu- wendungen zur För- derung von Integra- tionsagenturen für die Belange von Menschen mit Ein­wanderungsge­schichte und Ser­vicestellen für Anti-diskriminierungsar-beit Betrieb von Integ- rationsagenturen und Servicestel- len für Antidiskri- minierungsarbeit 31.12.2024 https://recht.nrw.
de/lmi/owa/br_be
s_text?anw_nr=1
&gld_nr=2&ugl_n
r=26&bes_id=535
35&val=53535
Richtlinien über die Gewährung von Zu- wendungen zur so- zialen Beratung von Geflüchteten Beratungsange- bote innerhalb und außerhalbvon Aufnahme-einrichtungen 31.12.2024 https://recht.nrw.
de/lmi/owa/br_be
s_text?anw_nr=1
&gld_nr=2&ugl_n
r=26&bes_id=442
44&val=44244

 

  1. In welchem Umfang wurden die über eine Förderrichtlinie verteilten Mittel in den Haushaltskapiteln 07 080 und 07 090 im Haushaltsjahr 2023 sowie bisher im Haus­haltsjahr 2024 abgerufen? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Projekt, Träger, zur Verfügung gestellten und abgerufenen Mitteln listen)

Die Fragen 3 bis 4 werden in Form der anliegenden Tabelle beantwortet.

Angaben zu den über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorgani­sationen von Migrantinnen und Migranten im Förderzeitraum 2023/2024 geförderten Vereine können der Vorlage 18/1518 zur Sitzung des Integrationsausschusses am 30.08.2023 entnom­men werden. Konkrete Einzelangaben für die 137 geförderten Projekte liegen aktuell nicht vor. Insgesamt werden in diesem Förderprogramm regelmäßig etwa 90 % der beantragten Mittel tatsächlich ausgezahlt.

  1. Wer waren in diesem Zusammenhang die Zahlungsempfänger bzw. Träger der ein­zelnen Projekte in den Haushaltskapiteln 07 080 und 07 090 im Haushaltsjahr 2023 sowie bisher im Haushaltsjahr 2024? (Bitte differenziert nach Haushaltsjahr, Pro­jekt und Träger listen)

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

  1. Welche über die Haushaltskapitel 07 080 und 07 090 im Haushaltsjahr 2023 sowie bisher im Haushaltsjahr 2024 abgerufenen und aus Förderrichtlinien resultieren­den Haushaltsmittel kamen direkt oder indirekt den Kommunen zugute? (Bitte dif­ferenziert nach Haushaltsjahr, Kommune, Projekt, Träger und Betrag listen)

Alle über die Richtlinien bewilligten Maßnahmen kommen direkt oder indirekt den Kommunen zugute, da alle Maßnahmen vor Ort in den Kommunen stattfinden.

 

MMD18-10836