Prügelei zwischen sogenannten Großfamilien in einer Flüchtlingsunterkunft in Köln-Ossendorf am Karfreitag

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1784
der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD

 

Prügelei zwischen sogenannten Großfamilien in einer Flüchtlingsunterkunft in Köln-Ossendorf am Karfreitag

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Laut Medienberichten kam es am vergangenen Karfreitag zu mehreren Auseinandersetzun­gen zwischen Vertretern zweier Familien, mutmaßlich aus Albanien und Serbien, in einem Flüchtlingswohnheim an der Mathias-Brüggen-Straße in Köln-Ossendorf. Dabei soll es u. a. zu einer Massenschlägerei zwischen 80 Personen um 13.30 Uhr gekommen sein. Auch Stö­cke wurden wohl als Waffen eingesetzt. Die Lage beruhigte sich erst gegen 18.45 Uhr. Ein Großaufgebot an Rettungskräften und Polizei kam zum Einsatz, darunter auch Beamte einer Einsatzhundertschaft.1

Albanien ist Mitglied der NATO und beide Länder wollen Mitglied der Europäischen Union werden.

Personen aus sicheren Drittstaaten durchlaufen ein beschleunigtes Verfahren bei der Bear­beitung ihrer Asylanträge in Deutschland.

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1784 mit Schreiben vom 6. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. In welcher Form sind Täter und Opfer in diesen Auseinandersetzungen bereits vorher polizeilich in Erscheinung getreten?

Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 12.05.2023 Folgendes berichtet:

„Der Vorfall ist Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Köln […] erfassten Ermittlungsver­fahrens wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen 18 männliche albanische Staatsangehörige. Ausweislich des hier am 08.05.2023 eingegangenen polizeilichen Vorgangs kam es am 07.04.2023 gegen 13.20 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Bewohnern einer Asyl-Notaufnahmeeinrichtung in der Matthias-Brüggen-Straße in Köln-Ossendorf. Ersten Angaben zufolge sollen mehrere Beschuldigte in das Zim­mer dreier mazedonischer Staatsangehöriger eingedrungen sein und dort u. a. auf einen der Bewohner eingeschlagen haben. Ferner seien Stühle geworfen worden. Die Bewohner des Zimmers hätten sich zur Wehr gesetzt und die Auseinandersetzung habe sich sodann in den Eingangsbereich der Notunterkunft verlagert, wo weitere Personen in den Konflikt eingegriffen hätten.

Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei mehreren Personen leichte Verletzungen fest. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang und einer etwaigen Beteiligung der einzelnen Be­schuldigten dauern an.“

Weiter hat der Leitende Oberstaatsanwalt mitgeteilt, gegen zwei der Beschuldigten sei in der Vergangenheit jeweils ein Verfahren wegen des Verdachts eines Vergehens geführt worden, in denen die zuständige Staatsanwaltschaft gemäß § 45 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes von der Verfolgung abgesehen habe. Die weiteren 16 Beschuldigten seien strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Zum Schutz der zur Tatzeit jugendlichen Beschuldigten und mit Blick auf den Erziehungsge­danken, das Resozialisierungsgebot sowie auf die Persönlichkeitsrechte bzw. aus Gründen des Opferschutzes sieht die Landesregierung von näheren bzw. weiteren Angaben zu etwai­gen strafrechtlichen Vorbelastungen der Beteiligten ab.

  1. In welchem Umfang hat der historisch-ethnische Konflikt zwischen Albanern und Serben eine Rolle gespielt?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat in dem in den Antworten zu Frage 1 und 2 bezeich­neten Bericht mitgeteilt, hierzu ergäben sich aus den dortigen Akten keine Erkenntnisse.

  1. Auf welchem Einreiseweg gelangten die beteiligten Personen (Täter wie Opfer) wann nach Deutschland?

Sofern die ausländerrechtliche Zuständigkeit für die in der Frage adressierten Personen in Nordrhein-Westfalen liegt, erfolgten die Einreisen gemäß den der Ausländerbehörde vorlie­genden Unterlagen über unterschiedliche Routen wie von Frankreich nach Deutschland oder über Kosovo, Nord-Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich nach Deutschland oder über Nord-Mazedonien, Kosovo, Serbien, Kroatien und Österreich nach Deutschland oder über Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und Österreich nach Deutsch­land oder nach einer Einreise in Ungarn eine Weiterreise nach Deutschland.

Die Einreisen erfolgten im Zeitraum vom 02.10.2022 bis 20.04.2023, zum Teil liegen frühere Voraufenthalte in Deutschland vor.

  1. Welche Kosten hat der Polizeieinsatz im Flüchtlingsheim für den Steuerzahler ver­ursacht? (Bitte die Anzahl der eingesetzten Beamten und deren Einsatzstunden aufschlüsseln.)

Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammen­hang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.express.de/koeln/grosseinsatz-fuer-polizei-nach-aufruhr-in-koelner-fluechtlingsheim-547187?cb=1681464379914 abgerufen am 14.04.2023