Psychisch kranke Migranten in Nordrhein-Westfalen – Wie hoch ist die finanzielle Belastung?

Kleine Anfrage
vom 07.05.2025

Kleine Anfrage 5564

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Psychisch kranke Migranten in Nordrhein-Westfalen Wie hoch ist die finanzielle Belastung?

In Wien entstehen besonders hohe Kosten für die psychologische Betreuung einzelner Jugendlicher mit auffälligem Verhalten: Pro Tag belaufen sich diese auf 603 Euro, was monatlich rund 18.000 Euro und jährlich etwa 216.000 Euro pro Person entspricht. Laut offiziellen Angaben betrifft dies derzeit fünf Jugendliche, was den Steuerzahler auf ein jährliches Gesamtvolumen von etwa 1,1 Millionen Euro kommen lässt. Diese hohen Ausgaben sorgen für öffentliche Diskussion, da sie im Vergleich zu anderen staatlichen Leistungen – etwa den Kosten eines Gefängnisplatzes (rund 180 Euro pro Tag) oder eines Krankenhausaufenthalts – deutlich höher ausfallen. In anderen Bundesländern wie Niederösterreich oder Oberösterreich liegen die Tageskosten für UMF hingegen deutlich niedriger, meist zwischen 90 und 130 Euro.1

Wiens Sozialstadtrat H. (SPÖ) weist die Kritik an den hohen Betreuungskosten in Wien zurück. Er argumentiert, dass andere österreichische Bundesländer ähnlich hohe Beträge ausgeben würden, diese jedoch nicht transparent kommunizieren. Zudem sei die hohe Summe durch die besondere Qualität der Betreuung gerechtfertigt. Es handle sich um spezialisierte Sondereinrichtungen für schwer auffällige oder psychisch kranke Jugendliche, bei denen intensive Betreuung notwendig sei, wodurch sich die hohen Tagessätze erklären würden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verweist im Zuge dieser Diskussion auf Erfolge im Bereich der Migrationspolitik: Durch verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Migration sei es gelungen, 27 von 35 Bundesbetreuungseinrichtungen zu schließen. Dies habe zu einer spürbaren Senkung der Betreuungskosten geführt – so sei beispielsweise die Zahl der Asylwerber in der Großunterkunft Traiskirchen von fast 2.000 auf unter 400 zurückgegangen. Trotz dieser Einsparungen bleibt die Diskussion um die steigende Jugendkriminalität unter syrischen Jugendlichen und die damit verbundenen Betreuungskosten ein zentrales politisches Thema.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind aktuell in Nordrhein-Westfalen registriert?
  2. Wie hat sich die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
  3. Wie viele der in Frage 2 abgefragten Flüchtlinge haben eine psychische Erkrankung?
  4. Wie hoch sind die monatlichen Durchschnittskosten für die Versorgung eines minderjährigen Flüchtlings mit psychischer Erkrankung?
  5. Wie haben sich die Kosten für minderjährige Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-13719

 

1 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2025/so-viel-zahlt-wien-fuer-jeden-psychisch-kranken-migranten-pro-monat/.

2 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5564 mit Schreiben vom 12. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es wurde bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass sich die Fragestellungen allesamt auf die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beziehen. Daher beziehen sich auch die Antworten allesamt auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete.

  1. Wie viele minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind aktuell in Nordrhein-Westfalen re­gistriert?

Die nordrhein-westfälischen Jugendämter haben dem Bundesverwaltungsamt zum Stichtag 22.04.2025 6.436 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten für unbegleitete minderjährige Ge­flüchtete gemeldet.

  1. Wie hat sich die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?

Die jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten für unbegleitete minderjährige Geflüchtete seit 2015 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Jahr Stichtag umG
2015 31.10.2015 7.020
2016 30.12.2016 11.070
2017 29.12.2017 7.524
2018 18.12.2018 4.920
2019 17.12.2019 3.271
2020 22.12.2020 2.624
2021 21.12.2021 2.671
2022 27.12.2022 5.284
2023 19.12.2023 8.001
2024 17.12.2024 7.682
2025 22.04.2025 6.436

 

  1. Wie viele der in Frage 2 abgefragten Flüchtlinge haben eine psychische Erkran­kung?

Daten zu psychischen Erkrankungen bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten werden nicht erhoben.

  1. Wie hoch sind die monatlichen Durchschnittskosten für die Versorgung eines min­derjährigen Flüchtlings mit psychischer Erkrankung?

Daten zu Kosten der Versorgung minderjähriger Geflüchteter mit psychischen Erkrankungen werden im Rahmen der Kostenerstattung gem. § 89d SGB VIII nicht erhoben.

  1. Wie haben sich die Kosten für minderjährige Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?

Die an die Jugendämter ausgezahlten Aufwendungserstattungen nach § 89d SGB VIII umfas­sen die Kosten für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sowie für junge Volljährige, die Leis­tungen gem. § 41 SGB VIII erhalten.

Da die Jugendämter ihre Kosten bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Kinder-und Jugendhilfekosten entstanden sind, fristwahrend zur Erstattung vorlegen können, sind die ausgezahlten Aufwendungserstattungen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht den entsprechen­den jährlichen Kosten zuzuordnen.

Die Angaben zu den Aufwendungserstattungen der Jahre 2015 bis 2024 wurden bereits wie folgt im Rahmen von Beantwortungen Kleiner Anfragen dargelegt:

Die in den Jahren 2015 bis 2018 an die Kommunen / Jugendämter ausgezahlten Aufwen-dungserstattungen nach § 89d SGB VIII können der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2901 (LT-Drs. 17/7514) entnommen werden.

Die im Jahr 2019 an die Kommunen / Jugendämter ausgezahlten Aufwendungserstattungen nach § 89d SGB VIII können der Beantwortung der Kleinen Anfragen 2901 und 3502 (LT-Drs. 17/7514 und 18/9012) entnommen werden.

Die im Jahr 2020 an die Kommunen / Jugendämter ausgezahlten Aufwendungserstattungen nach § 89d SGB VIII können der Beantwortung der Kleinen Anfragen 4998, 297 und 4394 (LT-Drs. 17/13109, 18/448 und 18/10596) entnommen werden.

Die im Jahr 2021 an die Kommunen / Jugendämter ausgezahlten Aufwendungserstattungen nach § 89d SGB VIII können der Beantwortung der Kleinen Anfragen 297, 4394 und 4818 (LT-Drs. 18/448, 18/10596 und 18/11839) entnommen werden.

Die in den Jahren 2022 und 2023 an die Kommunen / Jugendämter ausgezahlten Aufwen-dungserstattungen nach § 89d SGB VIII können der Beantwortung der Kleinen Anfragen 3009 und 4818 (LT-Drs.18/7224 und 18/11839) entnommen werden.

Die im Jahr 2024 an die Kommunen / Jugendämter ausgezahlten Aufwendungserstattungen nach § 89d SGB VIII können der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4818 (LT-Drs. 18/11839) entnommen werden.

Im Jahr 2025 wurden – bis zum Stichtag 15.05.2025 –Aufwendungserstattungen nach § 89d SGB VIII in Höhe von 173.057.853,51 Euro ausgezahlt.

 

MMD18-14324