Raubserie von Jugendlichen setzt sich in Gelsenkirchen fort – Wann schreitet der Staat konsequent ein?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1460

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias vom 02.03.2023

Raubserie von Jugendlichen setzt sich in Gelsenkirchen fort Wann schreitet der Staat konsequent ein?

Nur einen Tage, nachdem Medien darüber berichteten, dass es der Polizei in Gelsenkirchen gelungen sei, einen 15-jährigen polizeibekannten Intensivtäter festzunehmen, der unter anderem an diversen Raubdelikten beteiligt war, kam es in der Ruhrgebietsstadt erneut zu einem Raubüberfall. Diesmal wurde ein 13 Jahre alter Teenager Opfer eines Überfalls. Nach Angaben der Polizei griff eine Gruppe von vier Jungen und einem Mädchen den Heranwachsenden an und raubten ihm das Handy, als er gegen 13:40 Uhr zu Fuß auf der Josefstraße unterwegs war.1

Die Gruppe lauerte dem 13-Jährigen auf und forderte ihn zur Herausgabe von Bargeld auf. Als er sich weigerte, stießen sie ihn zu Boden und schlugen auf ihn ein. Anschließend wurde er von den Räubern durchsucht, die mit der Beute zu Fuß in Richtung Südseite des Hauptbahnhofs flüchteten. Bei den Tätern soll es sich um Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren handeln.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben geschilderten Raubüberfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Sind die Tatverdächtigen bereits anderweitig polizeilich in Erscheinung getreten (auch vor ihrer Strafmündigkeit)?
  3. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  4. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. htt p s : / / www. W a z .de/staedte/gelsen k i r c h e n/gelsenkirchen-j u g e n d liche-rauben-13-jaehrigen-d a s-handy-id 2 3 75 82 7 95.h t m l.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1460 mit Schreiben vom 21. März 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben geschilderten Raubüberfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 07.03.2023 zu der Frage unter anderem berichtet, bei ihrer Behörde sei aufgrund des in der Kleinen Anfrage beschriebenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf des Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt worden. Der Sachverhalt werde in der Kleinen Anfrage grundsätzlich zutreffend wiedergegeben, jedoch handele es sich – nach Angaben des Geschädigten – bei den Tatverdächtigen um zwei männliche und zwei – die Tat mit ihren Mobiltelefonen filmende – weibliche Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jah­ren. Da die Täter nicht ermittelt werden konnten, sei das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt worden.

  1. Sind die Tatverdächtigen bereits anderweitig polizeilich in Erscheinung getreten (auch vor ihrer Strafmündigkeit)?
  2. Wurden oder werden die Tatverdächtigen als Intensivtäter geführt?
  3. Werden gegen die Eltern der Tatverdächtigen zivilrechtliche Ansprüche und eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geprüft und durchgesetzt?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und 4 gemeinsamen beant­wortet. Da die Tatverdächtigen nicht identifiziert werden konnten, liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

 

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