Kleine Anfrage 5210
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Rechtsbeistand im „Luxus-Schleuser-Skandal“ auf Kosten der Stadtkasse? – Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) aus Solingen wegen Anstiftung zur Untreue
Wie aus einem Bericht der WAZ hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) wegen Anstiftung zur Untreue sowie gegen zwei Bedienstete der Stadt wegen Untreue aufgenommen.1
Zur Begründung werden hohe Anwaltskosten von mehr als 200.000 Euro in Verbindung mit der „Luxus-Schleuser-Affaire“ angeführt, die OB Kurzbach angeblich zu Unrecht auf die Stadtkasse habe abwälzen wollen. Als Hintergrund des Ermittlungsverfahrens nennt die WAZ eine Strafanzeige (von Mitte Januar 2025) und ein Rechtsgutachten der Solinger CDU-Ratsfraktion.
OB Kurzbach soll, wie es weiter heißt, nach Überzeugung der CDU-Ratsfraktion unter anderem eine Dienstanweisung in seinem Sinne geändert und großen Druck auf einige Mitarbeiter ausgeübt haben. „Die Staatsanwaltschaft habe die von der CDU vorgebrachten Vorwürfe geprüft und inzwischen einen Anfangsverdacht auf Anstiftung zur Untreue gegen Kurzbach festgestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf den Verdacht der Anstiftung zur Untreue durch Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD)?
- Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf den Untreue-Verdacht gegenüber den zwei im Artikel genannten Bediensteten der Stadt Solingen?
- Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf mögliche Verwicklungen durch Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) im „Luxus-Schleuser-Skandal“?
- Kurzbachs Verwaltung soll geholfen haben, vermögenden Chinesen Aufenthaltstitel zu ergaunern. Im Raum stand auch der Vorwurf der Bestechung.3 Welche neuen Erkenntnisse haben die Ermittlungen der letzten Monate ergeben?
- Welche Erkenntnisse bezüglich möglicher Spenden (inkl. Spendenhöhe und Verwendungszweck) an den Kreisverband der SPD Solingen, an andere Gliederungen der SPD Solingen bzw. direkt an OB Kurzbach aus dem Umfeld der Schleuser bzw. der Hauptverdächtigen im „Luxus-Schleuser-Skandal“ liegen den Ermittlungsbehörden mittlerweile vor?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Ebd.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5210 mit Schreiben vom 18. März 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf den Verdacht der Anstiftung zur Untreue durch Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD)?
- Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf den Untreue-Verdacht gegenüber den zwei im Artikel genannten Bediensteten der Stadt Solingen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam dahingehend beantwortet, dass das aufgrund einer Strafanzeige der CDU-Ratsfraktion eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister und zwei Beschäftigte der Stadt Solingen wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Anstiftung hierzu einem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Düsseldorf zufolge am 25.02.2025 wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde.
- Wie ist der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Bezug auf mögliche Verwicklungen durch Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) im „Luxus-Schleuser-Skandal“?
- Kurzbachs Verwaltung soll geholfen haben, vermögenden Chinesen Aufenthaltstitel zu ergaunern. Im Raum stand auch der Vorwurf der Bestechung. Welche neuen Erkenntnisse haben die Ermittlungen der letzten Monate ergeben?
- Welche Erkenntnisse bezüglich möglicher Spenden (inkl. Spendenhöhe und Verwendungszweck) an den Kreisverband der SPD Solingen, an andere Gliederungen der SPD Solingen bzw. direkt an OB Kurzbach aus dem Umfeld der Schleuser bzw. der Hauptverdächtigen im „Luxus-Schleuser-Skandal“ liegen den Ermittlungsbehörden mittlerweile vor?
Zum Schutz der noch andauernden Ermittlungen wird von einer Beantwortung der Fragen 3 bis 5 abgesehen, weil die Aussagen in Betracht kommender Beweispersonen sowie die Aussagebereitschaft beschuldigter Personen nicht unwesentlich beeinflusst und Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen der Ermittlungsbehörden ermöglicht werden könnten.