„REFHYNE II“ in Wesseling – wer zahlt was?

Kleine Anfrage
vom 27.02.2025

Kleine Anfrage 5132

des Abgeordneten Christian Loose, AfD

„REFHYNE II“ in Wesseling – wer zahlt was?

„Das Projekt REFHYNE II umfasst den Bau eines 100-Megawatt-PEM-Elektrolyseurs im Shell Energy and Chemicals Park Rheinland in Wesseling. Dieser soll ab 2027 bis zu 44.000 Kilogramm erneuerbaren Wasserstoff pro Tag produzieren. Dieser wird in das bestehende Wasserstoffnetz des Standorts eingespeist, mit der Option, ihn später auch benachbarten Industrien zugänglich zu machen. REFHYNE II knüpft an den Erfolg des 10-Megawatt-PEM-Elektrolyseurs REFHYNE I an, der 2021 in Betrieb genommen wurde und die gleiche Technologie verwendet.“1

Die Elektrolyseure beim Projekt REFHYNE II wie auch bei dem kleineren REFHYNE I arbeiten nach dem PEM-Verfahren (polymer-electrolyte membrane). In diesem Verfahren wird Wasser unter Zugabe von elektrischer Energie in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Wird die dafür benötigte Energie aus regenerativen Quellen erzeugt, sprechen einige von „erneuerbarem“ Wasserstoff.2

Die Projekte sind Teil der Energie- und Wärmestrategie der Landesregierung und haben laut Landesregierung – zusammen mit anderen Maßnahmen und Projekten – das Ziel, eine wirtschaftlich und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung aufzubauen.3

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Landesregierung bisher Subventionen an die beiden Projekte REFHYNE II und REFHYNE I gezahlt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Subventionen des Landes NRW, des Bundes und der EU)
  2. In welcher Höhe sind für die folgenden Zeiträume Subventionen für die beiden Projekte REFHYNE II und REFHYNE I geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Subventionen des Landes NRW, des Bundes und der EU)
  3. Unter welchen Voraussetzungen werden diese Fördermittel gewährt? (bspw. hinsichtlich erzeugter Mengen an Wasserstoff (in der Projektbeschreibung heißt es nur „bis zu 44.000 Kilogramm erneuerbaren Wasserstoff pro Tag“, was auch „null“ bedeuten könnte), der Einhaltung eines Zeitplanes, der Realisierung bestimmter Projektmeilensteine oder der Einhaltung eines Kostenplans)
  4. Wurde bzw. wird lediglich die Errichtung der Anlagen gefördert oder auch deren Inbetriebnahme oder der laufende Betrieb?
  5. Welcher Preis je Kilogramm wird sich für den dort erzeugten Wasserstoff unter Anlegung der üblichen betriebswirtschaftlichen Rahmendaten – Investitionssumme, Finanzierungskosten, Kosten des laufenden Betriebs, Personalkosten etc. – im Rahmen einer kaufmännischen Kalkulation ergeben?

Christian Loose

 

MMD18-12996

 

1          https://www.shell.de/ueber-uns/standorte/rheinland/vorreiter-der-energiewende/refhyne-two.html, abgerufen am 18.02.2025.

2          Vgl. ebenda.

3          Vgl. https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/mwike_br_warmestrategie_ langfassung_web-pdf.pdf, Seite 2, abgerufen am 18.02.2025.

Beteiligte:
Christian Loose