Registrierung von Ukraine-Flüchtlingen und Asylsuchenden mit der landeseigenen Software DiAs-PIK

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 38
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 29.06.2022

 

Registrierung von Ukraine-Flüchtlingen und Asylsuchenden mit der landeseigenen Software DiAs-PIK

Wie das MKFFI am 30. Mai 2022 auf seiner Homepage mitteilte, wurde zusammen mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine effiziente Softwarelösung für DiAs-PIK entwickelt.1 Diese Weiterentwicklung von DiAs-PIK soll insbesondere die Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine erleichtern.

Bisher wurde die neue Software zur Registrierung von Asylsuchenden eingesetzt. Neben den personenbezogenen werden auch erkennungsdienstliche Merkmale wie Fingerabdrücke und biometrische Bilder erfasst.

Zudem habe das Flüchtlingsministerium IT.NRW in den Jahren 2020 und 2022 beauftragt, die Hardware für rund 100 Registrierungsstationen in Nordrhein-Westfalen zu beschaffen und kurzfristig die erforderliche technische Infrastruktur bereitzustellen.

DiAs-PIK sei über Schnittstellen u.a. mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und dem automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) des Bundeskriminalamts verbunden. Dadurch sei sichergestellt, dass Flüchtlinge eindeutig identifiziert und Doppelregistrierungen vermieden werden können.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Ausländerbehörden sind mit der neuen Software DiAs-PIK und der entsprechenden Hardware ausgestattet?
  2. Welche weiteren Einrichtungen sind mit der neuen Software DiAs-PIK und der entsprechenden Hardware ausgestattet?
  3. Wie viele entsprechende Stationen zur Registrierung gibt es? (Bitte differenziert nach den entsprechenden Behörden/Einrichtungen auflisten)
  4. Wie hoch ist die maximale Kapazität bei der Registrierung in NRW je Monat?
  5. Welche Daten werden bei Ukraine-Flüchtlingen und Asylsuchenden im Detail erfasst? (Bitte alle erfassten Merkmale aufführen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-realisiert-neue-software-zur-einfacheren-und-schnelleren


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 38 mit Schreiben vom 26. Juli 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Fachverfahren DIAS NRW ist ein Landesfachverfahren, mit dem digital die Prozesse in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete von der Aufnahme über die Registrierung bis zur Zuweisung in die Kommune unterstützt werden. Das Landesfachverfahren DIAS NRW einschließlich der Softwarekomponente DIAS PIK wird ausschließlich bei den Landesbehörden verwendet, die im Asylprozess des Landes beteiligt sind.

Die Softwarekomponente DIAS PIK ist im Jahr 2021 zur Registrierung und damit zur Erfassung und Speicherung von biometrischen Daten ins AZR in das Landesfachverfahren DIAS NRW integriert worden. Zum Zeitpunkt des Beginns des Konfliktes um die Ukraine waren die kommunalen Ausländerbehörden nicht ausreichend mit Registrierstellen durch den Bund (Bundes PIK) ausgestattet; daher hat sich die Landesregierung entschieden, die kommunalen Ausländerbehörden mit der Landessoftwarekomponente bei der Registrierung der Geflüchteten aus der Ukraine zu unterstützen.

  1. Wie viele Ausländerbehörden sind mit der neuen Software DiAs-PIK und der entsprechenden Hardware ausgestattet?

Keine der 81 kommunalen und der 5 zentralen Ausländerbehörden ist mit der Softwarekomponente DiAS PIK ausgestattet worden, da es sich bei der Softwarekomponente DiAS PIK nur um ein Softwareteil des Landesfachverfahrens DIAS NRW handelt und nicht um ein eigenständiges Fachverfahren. Insofern wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Einen Zugriff auf das Landesfachverfahren besitzen die kommunalen Ausländerbehörden nicht. Die bei der Unterstützung verwendete Hardware ist Eigentum des Landes.

  1. Welche weiteren Einrichtungen sind mit der neuen Software DiAs-PIK und der entsprechenden Hardware ausgestattet?

Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

  1. Wie viele entsprechende Stationen zur Registrierung gibt es? (Bitte differenziert nach den entsprechenden Behörden/Einrichtungen auflisten)

Im Landessystem (Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum und in 5 Erstaufnahmeeinrichtungen) werden insgesamt 101 Registrierstationen verwendet.

  1. Wie hoch ist die maximale Kapazität bei der Registrierung in NRW je Monat

In Spitzenzeiten wurden mit Hilfe des Landesfachverfahrens DIAS NRW bis zu 10.000 Registrierungen wöchentlich durchgeführt.

  1. Welche Daten werden bei Ukraine-Flüchtlingen und Asylsuchenden im Detail erfasst? (Bitte alle erfassten Merkmale aufführen)

Die erfassten Daten bitte ich der Tabelle zu entnehmen:

Datenfeldname Pflichtfeld für Menschen ohne Fluchtgrund „Ukraine Krieg“ Pflichtfeld für Menschen mit Fluchtgrund „Ukraine Krieg“
Familienname x x
Vorname x x
Geburtsdatum x x
Geburtsstaat x x
Geburtsort x x
Geschlecht x x
Staatsangehörigkeit x x
Körpergröße* x  
Augenfarbe* x  
Fluchtgrund „Massenzustrom“   x
Einreisedatum x x
Dokumentenart                                 ID Dokumente x x
Dokumentennummer                      ID Dokumente x x

 

*Zur Beschleunigung von Registrierungen der Menschen mit Fluchtgrund „Ukraine Krieg“ wurde von Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Abstimmung mit den Ländern auf eine zwingende Eingabe der Felder Körpergröße und Augenfarbe ab dem 1. Juni 2022 verzichtet. Hierzu gehörte auch der Verzicht auf das Rollen der Finger für die Abdrücke (seit 1. Juni Erfassung flacher Finger).

 

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