Antragder AfD-Fraktion vom 12.06.2020
Reisewirtschaft unterstützen – Gerechter Lohn für harte Arbeit – endlich coronabedingte Umsatzeinbußen der kleinen Veranstalter und Provisionsverluste der Reisebüros ausgleichen!
I. Ausgangslage
„Die Politiker verstehen das Geschäftsmodell nicht“, bemängelt Volker H., verantwortlich für 100 Reisebüros, in einem Interview. Er klagt über die fehlende Sachkenntnis derer, die ihm und seinen Kollegen in der Krise helfen sollen, und bezieht diese Kritik auch direkt auf den Tourismus-Beauftragten der Bundesregierung, den Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatsekretär Thomas Bareiß (CDU).1
Angesichts von rund 11.000 Reisebüros mit rund 100.000 Beschäftigten ist das ein vernichtendes Urteil des langjährigen Brancheninsiders Volker H.. Auch die vom Bundeskabinett als Gesetzesvorschlag auf den Weg gebrachte freiwillige Gutscheinlösung für pandemiebedingt abgesagte Reisen geht an den Erfordernissen der Branche offenbar vorbei: „Bei den freiwilligen Gutscheinen drückt die Bundesregierung jetzt plötzlich aufs Tempo. Das täuscht darüber hinweg, dass die eigentlichen Probleme nicht angepackt werden. Was die Reisebranche existentiell bedroht, sind die Liquiditätsengpässe – und dafür gibt es bisher keine Lösung.“, so Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes.2 Die zukünftige Entwicklung ist ebenfalls beängstigend; es ist mit einem lange andauernden Nachfragetief bei Reisen zu rechnen. Die Welttourismus-Organisation rechnet für das Jahr 2020 mit bis zu 78 Prozent weniger internationalen Touristen und sieht 110 Millionen Arbeitsplätze gefährdet.3
Die Reisebüros zeichnen sich nicht nur durch freundliche Begrüßung und Beratung aus. Ihre Leistung reicht deutlich weiter. Laut einer Forsa-Umfrage von Ende 2019 waren 94 Prozent der Kunden zufrieden oder hoch zufrieden mit dem Ablauf einer so organisierten Reise.4 Diese Zufriedenheit gründet sich auch auf das große Vertrauen der Kunden in ein verlässliches Krisen-Management der Veranstalter. Gerade die Reisebüros übernehmen in schwierigsten Zeiten mit höchstem Einsatz der Inhaber und Mitarbeiter einen Löwenanteil der Arbeit.
Die Probleme der Reisewirtschaft, insbesondere die der Reisebüros können in vier Bereiche gegliedert werden:
1. Provisionsverluste trotz erfolgreicher Beratung und Verkauf der Reisen
Die Mitarbeiter in den Reisebüros haben im Herbst und Winter 2019/2020 die Reisen für den Oster- und Sommerzeitraum 2020 verkauft. Die Mitarbeiter erhalten von den Inhabern der Reisebüros monatlich ihr Gehalt. Die Reisebüros erhalten die Verkaufsprovision für die Reisen vom Veranstalter allerdings nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs, sondern zu einem großen Teil erst kurz vor Antritt der Reise. Lediglich einige wenige Veranstalter zahlen bereits einen Teil der Provisionen bei Anzahlung der Kunden. Die Folge ist, dass die Reisebüros im Regelfall mehrere Monate auf ihr Geld warten müssen und damit während dieser Zeit vollständig im Risiko stehen. Das übliche Risiko besteht darin, dass Kunden die Reise aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht antreten. Üblicherweise beträgt die Stornoquote durch Kunden weniger als drei Prozent. Die Inhaber der Reisebüros konnten somit davon ausgehen, dass mehr als 97 Prozent der Provisionen bis zum Sommer 2020 gezahlt würden.
Durch die Corona-Pandemie kam es jedoch nicht zu den typischen Ausfällen von weniger als drei Prozent, sondern zu Ausfällen von bis zu 100 Prozent der Provisionen. Denn in diesem Fall wurden die Reise-Verträge von Seiten der Veranstalter gekündigt, so dass die Reisebüros ihren kompletten Anspruch auf die Provision verloren. Diese Kündigungen betreffen hauptsächlich den Reisezeitraum zwischen Mitte März und Mitte Juni. Aber auch nach dem Ende der Reisewarnungen werden Verträge durch Veranstalter noch bis zum Reisezeitraum Ende August 2020 einseitig gekündigt.
Wegen dieser Kündigungen durch die Veranstalter fehlen den Reisebüros die Provisionen, für welche die Mitarbeiter im Herbst 2019 und im Winter 2019/2020 hart gearbeitet haben, und das bei laufenden Betriebskosten.
2. Stornierungsabwicklung führt zu zusätzlichen Betriebskosten
Die Bürger wurden durch die Corona-Maßnahmen der Regierung massiv verunsichert und haben sich daraufhin zur Beratung an die Reisebüros gewandt. Bei dieser Beratung werden die Reisebüros sowohl durch die Regierungen auf Landes- und Bundesebene als auch von den Veranstaltern im Stich gelassen. Durch die bundeslandspezifischen und dynamischen Regelungen müssen die Reisebüros sich ständig in ein verändertes Regelwerk neu einarbeiten. Hier erschwert allein schon der Flickenteppich bei den Regelungen in den Bundesländern die Beratung der Kunden. Aber nicht nur in Deutschland finden sich zahlreiche Unterschiede bei den Regelungen; auch auf europäischer Ebene ist das nicht anders.
Die Veranstalter selbst stehen häufig für die Reisebüros nicht als Ansprechpartner zur Verfügung. So berichten mehrere Inhaber von Reisebüros, dass der größte Reiseveranstalter Deutschlands seit Anfang März telefonisch praktisch nicht mehr zu erreichen ist. Stattdessen werden die Reisebüros auf unpersönliche Kontaktformulare verwiesen.
Nach der Kündigung der Reiseverträge durch die Veranstalter kommt nun die gesamte „Stornoabwicklung“ auf die Reisebüros zu. Dies führt nicht nur zu finanziellen Verlusten bei den Reisebüros, sondern auch zu einem enormen Abwicklungsaufwand. Auf Grund des hohen Abwicklungs- und Beratungsaufwands können die Inhaber der Reisebüros die Mitarbeiter nicht vollständig, d.h. zu 100 Prozent, in Kurzarbeit schicken. Sie benötigen das Personal zur Bearbeitung der gekündigten/stornierten Verträge. Damit entgehen den Reisebüros nicht nur die erarbeiteten Provisionen, sondern es entstehen auch massive Kosten für die Rückabwicklung der Verträge.
3. Fehlender Umsatz trotz Aufrechterhaltung der Infrastruktur
Nicht nur das Personal für die Abwicklung der Verträge muss vorgehalten werden, die Infrastruktur muss ebenfalls durch die Reisebüros gewährleistet sein. Mietverträge sind zumeist über mehrere Jahre abgeschlossen und auch die Leasingverträge für Mobiliar, Software oder auch Fahrzeuge laufen weiter. Aufgrund der hohen Verunsicherung der Bürger durch die Corona-Maßnahmen der Regierung und wegen der widersprüchlichen Aussagen zu Reiseempfehlungen und -warnungen ist es den Reisebüros kaum möglich, aktuell Neugeschäft zu akquirieren.
Einen Großteil des Geschäfts tätigen die Reisebüros mit Auslandsreisen. Für die überwiegende Anzahl der Länder hat allerdings die Bundesregierung immer noch Reisewarnungen ausgesprochen. Deshalb ist es für die Reisebüros aktuell kaum möglich, neue Reisen zu verkaufen. Während die Betriebskosten weiterlaufen, fehlt der Umsatz. Es ist zudem davon auszugehen, dass sich diese Situation in den nächsten Monaten nur schleppend verbessern wird, da die Bundesregierung immer noch vor einer zweiten Corona-Welle warnt. Ohne entsprechende Umsätze können die Reisebüros jedoch kurz- und mittelfristig nicht überleben.
4. Mangelhafte Reiseabsicherung durch fehlerhafte Umsetzung der Pauschal-Reise-Richtlinie der EU
Gemäß der Pauschal-Reise-Richtlinie der EU5 sollen die „Mitgliedstaaten […] gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind“. Die Bundesregierung hat diese Richtlinie jedoch nur mangelhaft umgesetzt, indem die Haftungsobergrenze auf 110 Millionen Euro herabgesetzt wurde. Diese Einschränkung führte bereits bei der Pleite von Thomas Cook zu massiven Problemen. Der Versicherungssumme von 110 Millionen Euro standen Forderungen der Kunden in Höhe von mehr als 300 Mio. Euro entgegen. Am Ende hafteten die deutschen Steuerzahler mit 225 Mio. Euro für das Versäumnis der Bundesregierung.6 Allerdings können die Kunden nicht sicher sein, dass eine solche Staatshaftung auch in Zukunft greifen wird. Die Verunsicherung bei Kunden und Reisebüros ist deshalb groß.
Zur großen Überraschung der Reisewirtschaft wurden staatliche Hilfen für den größten deutschen Reiseveranstalter TUI gewährt – ein Notkredit in Höhe von 1,8 Mrd. Euro. Mit diesem Betrag hätte man, laut Aussagen von Branchenexperten, TUI auch komplett kaufen können.7
Die Bundesregierung hat die Hilfsgelder für TUI jedoch nicht an die Bedingung geknüpft, die Provisionszahlungen für die Reisebüros und deren Mitarbeiter zu leisten. Hier hätte ein Teil der Zahlungen für die Provisionszahlungen auf ein Treuhandkonto gezahlt werden müssen.
Auf Grund dieses Versäumnisses kommt bei den rund 11.000 Reisebüros und bei deren etwa 100.000 Beschäftigten kein einziger Cent der gesamten Summe an. Stattdessen hat sich TUI bereits an Reisebüros gezahlte Provisionen für gekündigte Verträge mittels Lastschrift zurückgeholt. Statt einen Teil der Hilfsgelder den Reisebüros zugutekommen zu lassen, fordert TUI vom Staat nun einfach einen eigenen Rettungsschirm für Reisebüros.8
Und auch die Beschäftigten von TUI können nicht aufatmen. So kündigte TUI an, 8.000 Mitarbeiter entlassen zu wollen.9 In der Branche wird vermutet, dass durch die Hilfsmaßnahmen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro die Staatshaftung, die im Falle von Thomas Cook zum Tragen kam, vermieden werden soll.10 Darauf deutete auch das Verhalten des Tourismus-Beauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, hin, der schon recht früh nach einem Rettungsschirm explizit für Reiseveranstalter rief.11
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die Risiken und die aktuellen Lasten hauptsächlich von den Reisebüros, d.h. von ihren Inhabern und Beschäftigten getragen werden. Während große Konzerne wie TUI auf Grund der Angst vor einer weiteren Staatshaftung großzügig unterstützt werden, lässt man die Reisebüros und die kleinen Reiseveranstalter über Monate hinweg nahezu gänzlich im Stich.
Neben den Reisebüros trifft die aktuelle Situation auch viele kleinere Reiseveranstalter. Darunter sind Anbieter mit Pauschalreiseangeboten, die insbesondere dafür sorgen, dass sich auch der „kleine Mann“ einmal im Jahr einen Urlaub leisten kann. Es finden sich aber auch Spezialanbieter, die für ihre Kunden liebevoll ein individuelles Reisepaket schnüren. Das reicht von Busreisen mit einer Rund-Um-Betreuung bis hin zu Safari-Reisen in Afrika, die auch dem Erhalt gefährdeter Tiere dienen. Diese kleinen Veranstalter müssen im Gegensatz zu Großveranstaltern häufig umfangreiche Reservierungsgebühren an die Hotels leisten; Reservierungsgebühren, die in der jetzigen Corona-Zeit von den Hotels teilweise nicht erstattet werden. Das Risiko verbleibt damit bei diesen kleinen Veranstaltern.
Auch das in diesen Tagen beschlossene sogenannte Konjunkturpaket bietet der Branche nur eine begrenzte Hilfe. Der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig, bemängelt insbesondere, dass der Zeitraum der Hilfen von drei Monaten, in dem nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen fließen sollen, viel zu kurz sei.12 Hinzu kommt, dass das Konjunkturpaket keinerlei Lösungsansätze für das schwerwiegendste Problem der Branche, die Provisionsrückforderungen der Veranstalter, bietet. Offenbar gilt weiterhin der Satz des Tourismusmanagers Volker H.: „Die Politiker verstehen das Geschäftsmodell nicht“.13
II. Der Landtag stellt fest:
1. Die Inhaber und Beschäftigten von Reisebüros werden in besonderem Maße durch die Corona-Krise in Bedrängnis gebracht: Fehlende Neuabschlüsse bei gleichzeitiger Rückabwicklung von Buchungen und Provisionszahlungen überfordern die finanziellen Ressourcen der Reisebüros bei weitem.
2. Aufgrund des enormen Aufwands der Reisebüros für Service- und Kundenanfragen wegen der pandemiebedingten Rückabwicklungen können die Mitarbeiter nicht vollständig in Kurzarbeit geschickt werden.
3. Der Verweis einiger telefonisch nicht erreichbarer Veranstalter auf sogenannte Kontaktformulare und die Abwälzung der ihnen offenbar unangenehmen Kundenbegehren auf die Reisebüros zeugt von einem Mangel an partnerschaftlichem Umgang mit den Absatzvermittlern.
4. Vermittler von Reisedienstleistungen sind in Städten, Einkaufszentren oder Flughäfen wichtige Ankermieter.
5. Die Analysen der Welttourismusorganisation verdeutlichen die dramatische Situation für den grenzüberschreitenden Tourismus. Besonders trifft dies die Länder, die zu einem hohen Prozentsatz vom deutschen Tourismus abhängig sind wie beispielsweise unsere EU-Partnerländer, aber auch Länder in Afrika sowie Lateinamerika.
6. Es ist ein Zeugnis fehlender Solidarität, wenn Flughafenbetreiber auf der einen Seite auf die vollständigen Zahlungen von Mieten bestehen, während auf der anderen Seite die Infrastruktur wie Rolltreppen und Klimaanlagen ausgeschaltet werden.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. sich auf Bundesebene für einen Rettungsschirm für Reisebüros und kleinere Reiseveranstalter mit bis zu max. 100 Mitarbeitern einzusetzen, der folgende Eckpunkte zum Gegenstand hat:
a. Die Reisebüros und kleineren Reiseveranstalter erhalten aus Bundesmitteln 80 Prozent des pandemiebedingten Provisionsausfalls für Reisen, die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2019 und dem 15.03.2020 verkauft und bis zum 31.08.2020 coronabedingt vom Veranstalter gekündigt wurden.
b. Die Reisebüros und die kleineren Reiseveranstalter erhalten aus Bundesmitteln einen Betriebszuschuss von 80 Prozent der betriebsnotwendigen, angemessenen Kosten, die im Zeitraum zwischen dem 16.03.2020 und dem 30.09.2020 angefallen sind.
c. Bereits in Anspruch genommene Hilfen aus den Sofortprogrammen des Landes und des Bundes werden hierbei angerechnet.
d. Die Reisebüros und die kleineren Reiseveranstalter haben die Pflicht, im Gegenzug zur Bezuschussung der Betriebskosten, diese durch die Beantragung von Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Organisationsabläufe möglichst gering zu halten. Daher wird der Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.05.2020 als Vergleichszeitraum herangezogen: Ansatzpunkte für einen angemessenen Zuschuss sollen die Zahl der Mitarbeiter und deren Beschäftigungszeit in diesen beiden Monaten sein.
2. sich auf Bundesebene für entsprechend angepasste Hilfsmaßnahmen für größere Reiseveranstalter mit mehr als 100 Mitarbeitern einzusetzen.
3. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Regelungen der Pauschalreise-Richtlinie der EU so umgesetzt werden, dass die Reisenden tatsächlich in vollem Umfang vor der Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden.
4. sich dafür einzusetzen, dass überall dort, wo das Land NRW Miteigentümer eines Flughafens ist, die Ladenmiete von besonders von der Pandemie betroffenen
Geschäften im Zeitraum 16.03.2020 bis zum 30.09.2020 deutlich reduziert wird.
Andreas Keith
Christian Loose
Herbert Strotebeck
Nic Vogel
Markus Wagner
und Fraktion
1 Vgl. https://webreader.touristik-aktuell.de/de/profiles/0cde453b5c6d-touristik-aktuell/editions/touristik-aktuell-21-22-20/pages/page/8, abgerufen am 04.06.2020.
2 https://www.drv.de/anzeigen/txnews/prioritaetensetzung-des-bundeskabinetts-nicht-hilfreich-fuer-die-reisewirtschaft.html, abgerufen am 04.06.2020.
3 Vgl. http://www.btw.de/themen/aktuelle-branchen-news/1010-welttourismusorganisation-rechnet-2020-mit-bis-zu-78-prozent-weniger-internationalen-touristen-110-millionen-jobs-gefaehrdet.html, abgerufen am 03.06.2020.
4 https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/12/10/drv-veranstalter-und-pauschalreise-hoch-im-kurs/, abgerufen am 05.06.2020 um 13:44 Uhr.
5 Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN, abgerufen am 05.06.2020 um 15:47 Uhr.
6 Vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/nach-der-pleite-von-thomas-cook-so-kommen-sie-jetzt-an-ihr-geld/25806222.html, abgerufen am 05.06.2020 um 15:54 Uhr.
7 Vgl. https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-entlassungen-trotz-milliardenkredit-staatshilfe-fuer-tui-war-ein-fehler/25824054.html?ticket=ST-810764-3MXL6W25kb9Uc3v2sKrS-ap4x, abgerufen am 05.06.2020 um 15:03 Uhr.
8 Vgl. https://countercube.fvw.de/traveltalk/news/reisevertrieb/corona-krise-tui-und-fti-fordern-rettungsschirm-fuer-reisebueros/393/204621/28182, abgerufen am 04.06.2020 um 15:33 Uhr.
9 Vgl. https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-entlassungen-trotz-milliardenkredit-staatshilfe-fuer-tui-war-ein-fehler/25824054.html?ticket=ST-810764-3MXL6W25kb9Uc3v2sKrS-ap4x, abgerufen am 05.06.2020 um 15:03 Uhr.
10 Vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/ditui-rettung-die-fragwuerdige-grosszuegigkeit-der-bundesregierung,S0fY8Z4, abgerufen am 04.06.2020
11 Vgl. https://www.rnd.de/wirtschaft/rettungsschirm-fur-reisebranche-tourismusbeauftragter-uber-rettungsfonds-statt-gutscheinlosung-GYMJZKBMZ3CK7TGMISHITHX5HI.html, abgerufen am 04.06.2020.
12 Vgl. https://www.reisevor9.de/inside/touristische-verbaende-kritisieren-rettungspaket, abgerufen am 05.06.2020.
13 Vgl. https://webreader.touristik-aktuell.de/de/profiles/0cde453b5c6d-touristik-aktuell/editions/touristik-aktuell-21-22-20/pages/page/8, abgerufen am 04.06.2020.